Beitragsreduzierung. Beitragssenkungen durch die Neukalkulation gelten ohne besondere Mitteilung zum Beginn des nächsten Versiche- rungsjahres, sofern dieses später als 3 Monate nach dem Abschluss der Neukalkulation beginnt. Für alle anderen Versicherungsverträge werden sie zum Beginn des übernächsten Versicherungsjahres wirksam.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Beitragsreduzierung. Beitragssenkungen durch die Neukalkulation gelten ohne besondere Mitteilung zum Beginn des nächsten Versiche- rungsjahres, sofern dieses später als 3 drei Monate nach dem Abschluss der Neukalkulation beginnt. Für alle anderen Versicherungsverträge werden sie zum Beginn des übernächsten Versicherungsjahres wirksam.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Beitragsreduzierung. Beitragssenkungen durch die Neukalkulation gelten ohne besondere Mitteilung zum Beginn des nächsten Versiche- rungsjahresVersicherungs- jahres, sofern dieses später als 3 Monate nach dem Abschluss der Neukalkulation beginnt. Für alle anderen Versicherungsverträge werden sie zum Beginn des übernächsten Versicherungsjahres wirksam.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung