Common use of Beitragszahlung und Versicherungsperiode Clause in Contracts

Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt • bei Monatsbeiträgen einen Monat, • bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • bei Jahresbeiträgen ein Jahr.

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Samples: www.xxv24.de, waldenburger.com, degenia.de

Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können Sie die Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, auch vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.

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Samples: degenia.de, degenia.de, degenia.de

Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Bei einem einmaligen Beitrag ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.

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Samples: www.continentale.de, www.continentale.de, www.mannheimer.de

Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich halb- jährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der VersicherungsperiodeVersiche- rungsperiode: Sie beträgt • bei Monatsbeiträgen einen Monat, • bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • bei Jahresbeiträgen ein Jahr.

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Samples: privat.rh-insuranceservices.com, www.ostangler.de, www.dfv.aero

Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.

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Samples: www.gdv.de, www.nv-online.de, www.nv-online.de

Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.

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Samples: un.check24.de, www.finanzberatung-bierl.de, www.finanzberatung-bierl.de

Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich halbjährlich, jährlich oder jährlich in einem einmaligen Beitrag (Einmalbeitrag) bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: . Sie beträgt bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Bei einem Einmalbeitrag entspricht die Versicherungsperiode der vereinbarten Vertragsdauer. Sie beträgt jedoch höchstens ein Jahr.

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Samples: www.giga-partner.de, dema-makler.de

Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich halb- jährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der VersicherungsperiodeVersiche- rungsperiode: Sie beträgt - bei Monatsbeiträgen einen Monat, - bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, - bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und - bei Jahresbeiträgen ein Jahr.

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Samples: www.pferd-versichert.de, www.reiterunfallversicherung.com

Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlichmonat- lich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der VersicherungsperiodeVersicherungspe- riode: Sie beträgt > bei Monatsbeiträgen einen Monat, > bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, > bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und > bei Jahresbeiträgen ein Jahr.

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Samples: www.vpv.de, www.vpv.de

Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlichvierteljähr- lich, halbjährlich halbjährlich, jährlich oder jährlich in einem einmaligen Beitrag (Einmalbei- trag) bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: . Sie beträgt bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Bei einem Einmalbeitrag entspricht die Versicherungsperiode der vereinbarten Vertragsdauer. Sie beträgt jedoch höchstens ein Jahr.

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Samples: vsam-ev.de, www.svl-sports.de

Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlichvier- teljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt • bei Monatsbeiträgen einen Monat, • bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • bei Jahresbeiträgen ein Jahr.

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Samples: www.finanzberatung-bierl.de, www.haftpflichtkasse.de

Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt - bei Monatsbeiträgen einen Monat, - bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, - bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und - bei Jahresbeiträgen ein Jahr.

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Samples: www.wwk.de, www.reisepolice.com

Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt • bei Monatsbeiträgen einen Monat, • - bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, - bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und - bei Jahresbeiträgen ein Jahr.

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Samples: www.ghv-versicherung.de, www.ghv-versicherung.de

Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: . Sie beträgt bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.

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Samples: rechner.prokundo.de

Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der VersicherungsperiodeVer- sicherungsperiode: Sie beträgt - bei Monatsbeiträgen einen Monat, - bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, - bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und - bei Jahresbeiträgen ein Jahr.

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Samples: www.sparkasse-leipzig.de

Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt • beträgt: – bei Monatsbeiträgen einen Monat, • Monat – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • Vierteljahr – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.

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Samples: rechner.prokundo.de

Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.

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Samples: www.wgv.de

Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder o- der jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der VersicherungsperiodeVersicherungsperio- de: Sie beträgt • bei Monatsbeiträgen einen Monat, Monat • bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, Vierteljahr • bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • bei Jahresbeiträgen ein Jahr.

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Samples: www.ostangler.de

Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlichvier- teljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt be- stimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode. Sie beträgt: Sie beträgt • bei Monatsbeiträgen einen Monat, • Monat – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • Vierteljahr – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.

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Samples: www.bllv-wd.de

Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich ; halb- jährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der VersicherungsperiodeVersiche- rungsperiode: Sie beträgt - bei Monatsbeiträgen einen Monat, - bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, - bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und - bei Jahresbeiträgen ein Jahr.

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Samples: www.gup-makler.de