Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt • bei Monatsbeiträgen einen Monat, • bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
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Samples: www.xxv24.de, waldenburger.com, degenia.de
Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können Sie die Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, auch vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt • – bei Monatsbeiträgen einen Monat, • – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
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Samples: degenia.de, degenia.de, degenia.de
Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt • – bei Monatsbeiträgen einen Monat, • – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Bei einem einmaligen Beitrag ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.
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Samples: www.continentale.de, www.continentale.de, www.mannheimer.de
Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich halb- jährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der VersicherungsperiodeVersiche- rungsperiode: Sie beträgt • bei Monatsbeiträgen einen Monat, • bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
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Samples: privat.rh-insuranceservices.com, www.ostangler.de, www.dfv.aero
Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt • bei Monatsbeiträgen einen Monat, • bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
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Samples: www.gdv.de, www.nv-online.de, www.nv-online.de
Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt • – bei Monatsbeiträgen einen Monat, • – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
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Samples: un.check24.de, www.finanzberatung-bierl.de, www.finanzberatung-bierl.de
Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich halbjährlich, jährlich oder jährlich in einem einmaligen Beitrag (Einmalbeitrag) bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: . Sie beträgt • − bei Monatsbeiträgen einen Monat, • − bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • − bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • − bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Bei einem Einmalbeitrag entspricht die Versicherungsperiode der vereinbarten Vertragsdauer. Sie beträgt jedoch höchstens ein Jahr.
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Samples: www.giga-partner.de, dema-makler.de
Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich halb- jährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der VersicherungsperiodeVersiche- rungsperiode: Sie beträgt • - bei Monatsbeiträgen einen Monat, • - bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • - bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • - bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
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Samples: www.pferd-versichert.de, www.reiterunfallversicherung.com
Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlichmonat- lich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der VersicherungsperiodeVersicherungspe- riode: Sie beträgt • > bei Monatsbeiträgen einen Monat, • > bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • > bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • > bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
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Samples: www.vpv.de, www.vpv.de
Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlichvierteljähr- lich, halbjährlich halbjährlich, jährlich oder jährlich in einem einmaligen Beitrag (Einmalbei- trag) bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: . Sie beträgt • − bei Monatsbeiträgen einen Monat, • − bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • − bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • − bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Bei einem Einmalbeitrag entspricht die Versicherungsperiode der vereinbarten Vertragsdauer. Sie beträgt jedoch höchstens ein Jahr.
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Samples: vsam-ev.de, www.svl-sports.de
Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlichvier- teljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt • bei Monatsbeiträgen einen Monat, • bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
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Samples: www.finanzberatung-bierl.de, www.haftpflichtkasse.de
Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt • - bei Monatsbeiträgen einen Monat, • - bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • - bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • - bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
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Samples: www.wwk.de, www.reisepolice.com
Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt • bei Monatsbeiträgen einen Monat, • - bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • - bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • - bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
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Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: . Sie beträgt • – bei Monatsbeiträgen einen Monat, • – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
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Samples: rechner.prokundo.de
Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der VersicherungsperiodeVer- sicherungsperiode: Sie beträgt • - bei Monatsbeiträgen einen Monat, • - bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • - bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • - bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
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Samples: www.sparkasse-leipzig.de
Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt • beträgt: – bei Monatsbeiträgen einen Monat, • Monat – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • Vierteljahr – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
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Samples: rechner.prokundo.de
Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt • ▪ bei Monatsbeiträgen einen Monat, • ▪ bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • ▪ bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • ▪ bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
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Samples: www.wgv.de
Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder o- der jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der VersicherungsperiodeVersicherungsperio- de: Sie beträgt • bei Monatsbeiträgen einen Monat, Monat • bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, Vierteljahr • bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
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Samples: www.ostangler.de
Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlichvier- teljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt be- stimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode. Sie beträgt: Sie beträgt • – bei Monatsbeiträgen einen Monat, • Monat – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • Vierteljahr – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
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Samples: www.bllv-wd.de
Beitragszahlung und Versicherungsperiode. Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich ; halb- jährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der VersicherungsperiodeVersiche- rungsperiode: Sie beträgt • - bei Monatsbeiträgen einen Monat, • - bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, • - bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und • - bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
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Samples: www.gup-makler.de