Common use of Beizug von Dritten Clause in Contracts

Beizug von Dritten. Die Leistungserbringerin ist berechtigt, Dritte zur Leistungs- erbringung beizuziehen. Der Kunde wird in geeigneter Form darüber informiert. Die Leistungserbringerin haftet für die ge- hörige Sorgfalt bei der Xxxx und Instruktion des Dritten.

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Samples: www.hensel.ch, www.aek.ch, ict.swisspro.ch