Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Bemessung. Der Invaliditätsgrad richtet sich - nach der Gliedertaxe (A.4.5.2.c), sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind, - ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (A.4.5.2.d). Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität (A.4.10.4).
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung Verbraucherinformation, KFZ Versicherung
Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Bemessung. A.4.5.2.2 Der Invaliditätsgrad richtet sich - – nach der Gliedertaxe (A.4.5.2.cA.4.5.2.3), sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind, - – ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (A.4.5.2.dA.4.5.2.4). Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität (A.4.10.4A.4.9.4).
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Samples: KFZ Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung
Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Bemessung. A.3.5.2.2 Der Invaliditätsgrad richtet sich - – nach der Gliedertaxe (A.4.5.2.cA.3.5.2.3), sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind, - – ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche körperli- che oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (A.4.5.2.dA.3.5.2.4). Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität (A.4.10.4A.3.10.4).
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Bemessung. A.4.5.2.2 Der Invaliditätsgrad richtet sich - ▪ nach der Gliedertaxe (A.4.5.2.cA.4.5.2.3), sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind, - ▪ ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit Leistungs- fähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (A.4.5.2.d). A.4.5.2.4) Maßgeblich ist der unfallbedingte GesundheitszustandGesundheits- zustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität (A.4.10.4).
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Samples: KFZ Flottenvertrag, KFZ Flottenvertrag
Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Bemessung. A.4.5.2.2 Der Invaliditätsgrad richtet sich - • nach der Gliedertaxe (A.4.5.2.cA.4.5.2.3), sofern die betroffenen be- troffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt ge- nannt sind, - • ansonsten danach, in welchem Umfang die normale nor- male körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (A.4.5.2.d). A.4.5.2.4) Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität (A.4.10.4).
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Bemessung. A.4.5.2.2 Der Invaliditätsgrad richtet sich - nach der Gliedertaxe (A.4.5.2.cA.4.5.2.3), sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind, - ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (A.4.5.2.d). A.4.5.2.4) Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität (A.4.10.4).
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Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Bemessung. A.4.5.2.2 Der Invaliditätsgrad richtet sich - nach der Gliedertaxe (A.4.5.2.cA.4.5.2.3), sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind, - ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (A.4.5.2.dA.4.5.2.4). Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität (A.4.10.4).
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Bemessung. A.4.5.2.2 Der Invaliditätsgrad richtet sich - • nach der Gliedertaxe (A.4.5.2.cA.4.5.2.3), sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane Sin- nesorgane dort genannt sind, - • ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (A.4.5.2.dA.4.5.2.4). Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität (A.4.10.4A.4.8.4).
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Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Bemessung. A.4.5.2.2 Der Invaliditätsgrad richtet sich - – nach der Gliedertaxe (A.4.5.2.cA.4.5.2.3), sofern die betroffenen betroffe- nen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind, - – ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (A.4.5.2.dA.4.5.2.4). Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall Un- fall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität (A.4.10.4A.4.8.4).
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Samples: KFZ Versicherung
Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Bemessung. A.4.5.2.2 Der Invaliditätsgrad richtet sich - – nach der Gliedertaxe (A.4.5.2.cA.4.5.2.3), sofern die betroffenen Körperteile Körper- teile oder Sinnesorgane dort genannt sind, - – ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche körperli- che oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (A.4.5.2.dA.4.5.2.4). Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar er- kennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität (A.4.10.4A.4.8.4).
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Samples: KFZ Versicherung
Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Bemessung. A.4.5.2.2 Der Invaliditätsgrad richtet sich - – nach der Gliedertaxe (A.4.5.2.cA.4.5.2.3), sofern die betroffenen Körperteile Körper- teile oder Sinnesorgane dort genannt sind, - – ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche körper- liche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt beeinträch- tigt ist (A.4.5.2.dA.4.5.2.4). Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar er- kennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität (A.4.10.4A.4.8.4).
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Samples: Kraftfahrtversicherung