Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen. Falls Quartalsdepotauszüge dem Kunden bis Ende des jeweils auf das Quartals- ende folgenden Monats nicht zugehen, muss dieser die Bank davon unverzüglich unterrichten. Die Benachrichtigungspflicht besteht ferner, wenn dem Kunden ande- re erwartete Mitteilungen, insbesondere Depotauszüge nach der Ausführung von Aufträgen, nicht zugehen.
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Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen. Falls Quartalsdepotauszüge dem Kunden bis Ende des jeweils auf das Quartals- Quartals ende folgenden Monats nicht zugehen, muss dieser die Bank davon unverzüglich unterrichten. Die Benachrichtigungspflicht besteht ferner, wenn dem Kunden ande- ande re erwartete Mitteilungen, insbesondere Depotauszüge nach der Ausführung von Aufträgen, nicht zugehen.
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Samples: www.al-h.de, www.fonds-super-markt.de
Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen. Falls Quartalsdepotauszüge dem Kunden bis Ende des jeweils auf das Quartals- ende folgenden Monats nicht zugehen, muss dieser die Bank davon unverzüglich unterrichten. Die Benachrichtigungspflicht besteht ferner, wenn dem Kunden ande- re andere erwartete Mitteilungen, insbesondere Depotauszüge nach der Ausführung von Aufträgen, nicht zugehen.
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Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen. Falls Quartalsdepotauszüge Jahresdepotauszüge dem Kunden bis Ende Februar des jeweils auf das Quartals- ende folgenden Monats jeweiligen Folgejahres nicht zugehen, muss dieser die Bank davon unverzüglich unterrichten. Die Benachrichtigungspflicht Benachrichti- gungspflicht besteht ferner, wenn dem Kunden ande- re andere erwartete Mitteilungen, insbesondere insbe- sondere Depotauszüge nach der Ausführung von Aufträgen, nicht zugehen.
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