Benefits Musterklauseln

Benefits. OVERALL + SUSTAINABILITY WINNER GOLD WINNER WINNER all Products Feature on Social Media ✓ ✓ ✓ ✓ Feature in the Making- of Video about jury meeting ✓ ✓ ✓ ✓ Feature on our Website www.she-is-outdoors. com ✓ ✓ ✓ ✓ PR Photos showcasing the product features ✓ ✓ ✓ PR Video showcasing the product features ✓ ✓ PR and Marketing Campaign with Videos, Photos and copywriting ✓ Hangtags or Product Stickers (Layout only) ✓ ✓ ✓
Benefits. Besides the detailed feedback and input you will get from the jury here is what‘s in for you : ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Einsendeschluss ausgefüllt und online unter www. xxx-xx-xxxxxxxx.xxx eingereicht werden. Die Jury wählt die besten Produkte in jeder Katego- rie aus! Es wird einen GOLD WINNER in jeder Xxxx- xxxxx geben, und bis zu zwei WINNER. Unsere Jury wird das herausragendste Outdoor Produkt für Frauen als OVERALL WINNER und das nachhaltigste Produkt als SUSTAINABILITY WINNER auszeichnen.
Benefits. 4.1. Health Care Coverage Continuation. 4.2. Tekelec (at its expense) will continue, for the duration of the Former Employee’s Severance Period, health care coverage for the Former Employee and his/her family members who are “qualified beneficiaries” (as such term is defined in the Consolidated Omnibus Budget Reconciliation Act of 1985 (“COBRA”) under Tekelec’s group health plan(s) generally available during such period to employees participating in such plans(s) and at levels and contribution rates and with coverage no greater than those provided to such Former Employee as of the Termination Date. In the event the Former Employee and his or her family members become eligible for group health care coverage elsewhere on terms generally no less favorable to the Former Employee during the Severance Period, the Former Employee shall provide notice to Tekelec, and Tekelec reserves the right to discontinue paying for such coverage under Tekelec’s group health plans. Upon exhaustion of the later of the Former Employee’s Severance Period or the COBRA continuation period, or after Tekelec ceases paying for coverage (if applicable), such Former Employee may elect coverage under a conversion health plan available under Tekelec’s group health plan(s) from the Company’s health insurance carrier if and to the extent he/she is entitled to do so as a matter of right under federal or state law. Any expense associated with the continuation of any health care coverage beyond the Former Employee’s Severance Period will be the sole responsibility of the Former Employee. 4.3. Other Benefit Plans. Except as otherwise expressly provided in this Section 4 or as required by applicable law, Former Employee shall have no right to continue his participation in any Tekelec benefit plan following such employee’s termination.
Benefits. Erasmus Learning Agreement und Praktikumsvertrag regeln die Inhalte und Vorgaben für die Umsetzung des Praktikums
Benefits. Benefits sind gehaltsrelevante Leistungen und Ange- bote, die die LBBW ihren Beschäftigten zum größten Teil freiwillig, also nicht aufgrund tariflicher Ansprü- che, anbietet. Die wichtigsten vergütungsrelevanten Benefits in der LBBW sind: a) Betriebliche Altersversorgung gemäß Dienstvereinbarung b) Flexiwertkonto (Zeitwertkonto) gemäß Dienstvereinbarung c) Firmen- und Dienstwagen d) Spontananerkennung (Incentivierung) Mit Ausnahme der Firmen- und Dienstwagen sind alle erwähnten Vergütungsbestandteile bare Vergütungs- leistungen.
Benefits. Im Rahmen der Volumenlizenzierung vorgesehene EA-/SA- sowie SCE-Benefits sind der TK vollumfänglich zur Verfügung zu stellen. Der AN hat die TK zu informieren, wenn Gutscheine (Voucher) oder ähnliche Leistungen für die TK zur Verfügung stehen.
Benefits. A Travel Cancellation Insurance B Travel Curtailment Insurance
Benefits. Benefits sind gehaltsrelevante Nebenleistungen und Angebote, die die DKB AG ihren Mitarbei- tenden als freiwillige Leistung zur Mitarbeiterbindung anbietet. Im Zentrum des Benefits-Ange- bots steht das sogenannte Cafeteria-Modell, welches den Mitarbeitenden eine Auswahl zwischen Benefits-Pass, JobRad und JobTicket einräumt, die jeweils mit einem Arbeitgeberzuschuss von bis zu 40 EUR p.m. versehen sind. Daneben wird den Mitarbeitenden ein Gesundheitszuschuss von bis zu 300 EUR p.a. für die Teil- nahme an Präventionskursen gezahlt sowie auch die Inanspruchnahme von sog. Sabbaticals er- möglicht. Seit vielen Jahren bietet die DKB ihren Mitarbeitenden ferner Leistungen wie den Kinderbetreu- ungszuschuss, die Gruppenunfallversicherung oder die Bereitstellung von Dienstwagen für be- stimmte Mitarbeitergruppen und Vorstände an. Außerdem erhalten alle Mitarbeitende eine Versorgungszusage für die betriebliche Altersversor- gung gemäß bankeigener Versorgungsordnung. Darüber hinaus erhalten die unbefristet tätigen Mitarbeitenden eine über den Versicherungsverein des Bankgewerbes (BVV) abgeschlossene weitere betriebliche Altersversorgung, an welcher die DKB AG anteilig Beiträge übernimmt. Der Aufsichtsrat der DKB AG trifft die Entscheidungen über das Vergütungssystem sowie die Fest- setzung der Bezüge der Vorstände. Der Vergütungskontrollausschuss nimmt dabei eine wichtige beratende Funktion wahr und bereitet die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vor. O87Die Vergütung besteht aus einem Jahresfestgehalt (fixe Vergütung) und aus einer erfolgsab- hängigen (variablen) Vergütung, Leistungen zu einer betrieblichen Altersversorgung und Neben- leistungen. Die erfolgsabhängige Vergütung des Vorstands basiert auf dem „Erfolgsabhängigen Vergütungs- system für den Vorstand der DKB AG“ (im Weiteren: Vergütungssystem). Das Vergütungssystem richtet sich an der Geschäfts- und Risikostrategie der DKB sowie der jeweiligen Mehrjahrespla- nung aus, unterstützt das Erreichen der strategischen Ziele und trägt dem Gedanken der Nach- haltigkeit Rechnung. Das Vergütungssystem in Verbindung mit der jährlichen Zielvereinbarung berücksichtigt auch die Risk Taker-Eigenschaft des Vorstands innerhalb der DKB sowie die Grup- pen Risk Taker-Eigenschaft des DKB-Vorstands in der BayernLB-Gruppe. Die Zahlung einer erfolgsabhängigen Vergütung steht unter dem Vorbehalt, dass der Aufsichts- rat ein Bonusbudget beschließt. Bei der Festsetzung des Bonusbudgets sind die Risikotragfähig- keit, die mehrjähri...

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  • Termination The operator of a heavy unmanned free balloon shall activate the appropriate termination devices required by

  • Services Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen Services auf professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten Branchenstandards erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab der Bereitstellung der Services. Bei jeglichem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist der Lizenzgeber lediglich verpflichtet, entweder die Services so zu verändern, dass sie mit dieser Gewährleistung übereinstimmen, oder Ihnen den Betrag zu erstatten, den Sie für den Teil der Services an den Lizenzgeber bezahlt haben, der nicht mit dieser Gewährleistung übereinstimmt. Sie erklären sich damit einverstanden, entsprechende Maßnahmen zur Isolierung und Sicherung Ihres Systems vorzunehmen.

  • Data protection 16.1. PRAETTIGAU and the VENDOR are subject to Swiss data protection legislation. 16.2. XXXXXXXXXX and the VENDOR transmit the data (incl. credit card information) that is necessary for billing and collection to GRF. GRF uses this data only for payment processing and for collection. 16.3. PRAETTIGAU may collect store, and process data to the extent that this is necessary or appropriate in order to meet its contractual obligations to maintain and improve customer relations, quality and service criteria, to maximise operational safety, and in the interest of sales promotion, product design, crime prevention, economic key data and statistics, as well as invoicing. The customer hereby acknowledges and agrees that PRAETTIGAU may pass on customer data to the VENDOR so that he can fulfill his obligations. 16.4. It is possible that PRAETTIGAU and / or the VENDOR may be required to transmit the data to the authorities, or to make it accessible to them. 16.5. XXXXXXXXXX and the VENDOR alike reserve the right to hand over the data to third parties to enforce legitimate interests or to the authorities on suspicion of a crime. 16.6. Furthermore, the privacy policies of PRAETTIGAU or those of the VENDOR, are in force. 16.7. For questions about data protection at PRAETTIGAU, contact us at the e-mail address xxxx@xxxxxxxxxx.xxxx; for questions about data protection by the VENDOR, contact the VENDOR directly.

  • Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens a) Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach a) entsprechend kürzen.

  • Feststellung Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: a) ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles; b) die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;

  • SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-ID DE88ZZZ00000928033 / Mandatsreferenz MDT10027-00(Kundennr.)-000 Ich ermächtige Kabel- & Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Kabel- & Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. _ _ _ _ Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN Schneeberg, Ort, Datum und Unterschrift Der Telekommunikationsnetzbetreiber betreibt ein regional begrenztes Breitbandnetz. Über dieses Netz bietet der Telekommunikationsnetzbetreiber seinen Kunden Rundfunk, Internet und Telefonie sowie mit diesen Diensten zusammenhängende weitere Services an. Diese besonderen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „BesGB“) gelten für Vertragsverhältnisse, die im Hinblick auf den Bezug der TV, Internet- und/oder Telefoniedienste ab dem 16. Juli 2020 begründet oder geändert wurden. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich in folgender Reihenfolge aus dem Nutzungsvertrag inklusive der jeweiligen Preisliste, der Leistungsbeschreibung, diesen BesGB und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Im Fall von Widersprüchen der Bestimmungen der vorstehenden Dokumente gehen die Bestimmungen der jeweils zuerst genannten Dokumente denen der danach genannten Dokumente vor. Bezieht der Kunde neben dem TV-, Internet- und/oder Telefoniedienst weitere Dienste von dem Telekommunikationsnetzbetreiber, gelten darüber hinaus die weiteren Besonderen Geschäftsbedingungen für diese Dienste. Die BesGB finden auch Anwendung auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, Wartungsarbeiten und Störungsbeseitigungen.

  • Schriftformerfordernis Die Ausübung des Rechts auf Rücktritt, Kündigung, Anfechtung oder Vertragsänderung bedarf der Schriftform. Die Ausübung des Rechts per Fax oder per E-Mail erfüllt die Schriftform nicht.

  • Verfahren nach Feststellung Der Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der Sachverständigen voneinander ab, so übergibt der Versicherer sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte innerhalb der durch die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen und übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien gleichzeitig. Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind für die Vertragsparteien verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Aufgrund dieser verbindlichen Feststellungen berechnet der Versicherer die Entschädigung. Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese durch gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern.

  • Anschrift Die Ausbildungsdauer verlängert sich aufgrund der Teilzeit um Monate. Soweit keine geschlechtsneutrale Formulierung gewählt wird, dient dies allein der Vereinfachung der Lesbarkeit. Auch dort werden alle Menschen angesprochen – unabhängig von ihrem Geschlecht (w/m/d). Die Ausbildungsdauer verkürzt sich vorbehaltlich der Entscheidung der zuständigen Stelle aufgrund um Monate.7 Die Berufsausbildung wird im Rahmen eines ausbildungsintegrierenden dualen Studiums absolviert. Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt am und endet am.8 Die Probezeit beträgt in Monaten9 einen zwei drei vier Die Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelungen nach § 4 Nr. 12 dieses Vertrages in Das Ausbildungsverhältnis fällt in den Geltungsbereich des folgenden Tarifvertrages: Das Ausbildungsverhältnis fällt nicht in den Geltungsbereich eines gültigen Tarifvertrages. Der Ausbildende zahlt der/dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung; diese beträgt zurzeit monatlich brutto EUR im ersten zweiten dritten vierten Ausbildungsjahr. Die Vergütung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, die dem Vertrag als Anlage beigefügt werden.

  • Feststellung der Schadenhöhe Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird. Ein solches Sachverständigenverfahren können Versicherer und Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.