Berechnung und Zahlung der Vergütung. (a) Die vom Kunden zu entrichtende Kontoführungs- und Depotgebühr wird auf Basis der Vermögenswerte zum 15. eines Monats berechnet und halbjährlich erhoben. Davon abweichend wird im Falle eines unterjährigen Komplettverkaufs eines Depots die anteilige Vergütung für den Zeitraum seit dem vorangegangenen Halbjahr sofort fällig. (b) Die Zahlung der Kontoführungs- und Depotgebühr erfolgt von dem bei der Depotbank geführten Verrechnungskonto. (c) Die Vergütung der Depotbank an die Raisin GmbH ist halbjährlich zu entrichten. Davon abweichend wird im Falle eines unterjährigen Komplettverkaufs eines Depots die anteilige Vergütung für den Zeitraum seit dem vorangegangenen Halbjahr sofort fällig. (d) Die Vergütung der Depotbank berechnet sich auf Basis des durchschnittlichen Depotwerts während des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Der durchschnittliche Depotwert wird anhand der Tageswerte zum jeweiligen Monatsende des Depots bestimmt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen