Berechnungsbeispiel Musterklauseln

Berechnungsbeispiel. Ein Feuerwehrmann wird infolge Feuerwehrdienstuntauglichkeit zum 1. September des Urlaubsjahres umgesetzt von einem Arbeitsplatz im 24-Stunden-Schichtsystem (131 Schichten/Jahr) auf einen Arbeitsplatz mit Fünftagewoche.
Berechnungsbeispiel. 1. Haupteingang Breite 200 cm entspricht dem Raster 120 cm + 60 cm = 300 Personen 2. Seiteneingänge 2 x Breite 130 cm entspricht dem Raster von 2 x (2 x 60 cm) = 2 x 200 = 400 Personen Zulässige Besucherzahl = 700 Personen Es ist nicht zulässig, die Breiten von Haupteingang und der beiden Seiteneingänge zu addieren (im Beispiel 460 cm), um die sich daraus ergebende Relation von 460 : 60 = 7,66 zu erzielen, was 7,66 x 100 = 766 Personen als maximale Gesamtbesucherzahl ergäbe. Soll bei der Belegung des Chorraums durch Ausführende oder Besucher der Sakristei-Ausgang als zusätzlicher Notausgang vorgesehen werden, müssen alle Voraussetzungen für einen ordnungsgemä- ßen Notausgang erfüllt sein. Dies bedeutet u. a., dass die innere Sakristeitür zum Kirchenraum wäh- rend der Konzertveranstaltung aufzustehen hat und die Sakristeitür nach außen während dem Konzert aufgeschlossen sein muss. Sie ist mit einer Notbeleuchtung auszustatten sowie von einem Ordner zu bewachen bzw. im Notfall zu öffnen. Es wird nachdrücklich empfohlen, bei gut besuchten Anlässen Xxxxxx in die Lage der Fluchtwege einzuweisen und an allen Ausgängen zu platzieren. Die Aufgabe der Ordner ist es, im Brand- oder Panikfall die Türen aufzuhalten, damit die Besucher rasch den Kirchenraum verlassen können. Wenn zu erwarten ist, dass mehr Besucher kommen werden, als zulässige Plätze vorhanden sind, müs- sen die eintretenden Besucher über Ordnerpersonal abgezählt und ggf. begrenzt werden. Dies kann im Vorfeld der Konzertveranstaltung am einfachsten über Eintritts- oder Platzkarten geregelt werden.
Berechnungsbeispiel. Massgeblich für die Abzugsteuer ist der Zufluss der Einnahmen (Zeitpunkt des Abflusses beim Auftraggeber) und der Tätigkeitszeitraum. Der Abzugsteuer unterliegen nur Honorare für Tätigkei- ten nach dem 30. Juni, die nach dem 30. Juni gezahlt werden. Beispiel: Leistungszeitraum Juni 1996, Honorarzahlung August 1996 keine Abzugsteuer Leistungszeitraum Juli 1996, Honorarzahlung Juni 1996 keine Abzugsteuer Leistungszeitraum Juni und Juli 1996, Honorarzahlung Juli 1996 Abzugsteuer vom Honoraranteil Juli Honorar, Kalendermonat September 1996 20.000,- S abzüglich Auftragnehmeranteil 13,5 % 2.700,- S Zuzüglich 10 Tagesdiäten zu 360,- S 3.600,- S Kilometergeld für 1.200 km zu 4,60 S 5.520,- S Summe 26.420,- S Bemessungsgrundlage für die Abzugsteuer: Honorar* 20.000,- S Tagesdiäten 3.600,- S Kilometergeld 5.520,- S Bemessungsgrundlage 29.120,- S hievon 20 % des 8.000,- S übersteigenden Betrages 4.224,- S Wenn Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird Zuzüglich 20 % Ust von 29.120,- S** 5.824,- S * Die Umsatzsteuer gehört nicht zu den Einnahmen. **Der Auftraggeberanteil gehört nicht zu den Einnahmen (auch nicht bei der Umsatzsteuer). Der Gesetzestext Freier Dienstvertrag nach § 2 Abs.1 Z 4 GSVG (unternehmerisch) Abgeschlossen zwischen ............................................................................................ der TU- Graz (gegebenenfalls im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit gemäß §§ 3 und 4 UOG 1993) als Auftraggeber und .................................................................................., wohnhaft in .............................................................................................................................. als Auftrag- nehmer/in. Die Tätigkeit beginnt am ................................... mit Abschluß dieses Vertrages und endet am ......................................... mit Abschluß der Arbeiten (Dienstleistung) der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers. Art der Tätigkeit/ Kurzbeschreibung: Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen freien Dienstvertrag. Die/der Auftrag- nehmer/in ist jederzeit berechtigt, sich bei der Vertragserfüllung auf eigene Kosten und eigenes Risiko durch geeignete Dritte vertreten zu lassen, hat jedoch den Auftraggeber davon zu ver- ständigen. Die/der Auftragnehmer/in ist an keinerlei Weisungen hinsichtlich Arbeitsablauf, Ar- beitsort und der Arbeitszeit gebunden und verfügt selbst über die für die Tätigkeit erforderli- chen Betriebsmittel. Als Vergütung wird ein Entgelt von ATS ......
Berechnungsbeispiel. Tarifliche/ betriebsübliche Urlaubstage Dauer des Praktikums ca. 11 Monate Anteilig für 3 Arbeitstage pro Woche