Common use of Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit Clause in Contracts

Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit. 12.1 Während der Wartungsbereitschaft und Dienstleistungsbereitschaft nimmt die FIRMA Störungsmeldungen entgegen und erbringt ihre in der Betriebsvereinbarung vereinbarten Leistungen für Wartung und Pflege. Die FIRMA beginnt mit der Instandsetzung so rasch als möglich. Als Interventionszeit gilt die Zeit zwischen dem Anruf des Kunden an die Störungsmeldestelle der FIRMA und dem fachkundigen Eingreifen mittels Fernwartung oder vor Ort.

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