Störungsbehebungszeit Musterklauseln

Störungsbehebungszeit. Die Störungsbehebungszeit umfasst den maximalen Zeitraum ab Eingang der Meldung einer Störung bei der Verkäuferin bis zu deren erfolgreicher Behebung. Sie wird im Vertrag festgelegt.
Störungsbehebungszeit. Als Störungsbehebungszeit gilt der Zeitraum zwischen der Annahme der Störungsmeldung und der Störungsbehebung. Die Störungsbehebung gilt als abgeschlossen, wenn das durch die Störung betroffene System wieder in vollem Umfang genutzt werden kann oder ein adäquates Ersatzsystem zur Verfügung gestellt wurde. Die Zeit für die Wiederherstellung der Datenbestände wird bei der Berechnung der Störungsbehebungszeit nicht mitgerechnet.
Störungsbehebungszeit. Die Störungsbehebungszeit umfasst den ma- ximalen Zeitraum ab Eingang der Meldung ei- ner Störung bei der Firma bis zu deren erfolg- reicher Behebung. Sie wird im Vertrag fest- gelegt.
Störungsbehebungszeit. Als Störungsbehebungszeit gilt die maximale Frist, die ab Eingang einer Störungsmeldung verstreicht, bis seitens Leistungserbringer der Supportfall abgeschlossen werden konnte.
Störungsbehebungszeit. Als Störungsbehebungszeit gilt der Zeitraum zwischen der Annahme der Störungsmeldung und der Störungsbehebung. Die Störungsbehebung gilt als abgeschlossen, wenn das durch die Störung betroffene System wieder in vollem Umfang genutzt werden kann oder ein adäquates Ersatzsystem zur Verfügung gestellt wurde. Die Zeit für die Wiederherstellung der Datenbestände wird bei der Berechnung der Störungsbehebungszeit nicht mitgerechnet. Sourcecode Originalversion des Programms, welches von einem Interpreter Programm in den maschinenfähigen Objektcode übersetzt wird. Der Sourcecode steht Lizenznehmern nicht zur Verfügung.
Störungsbehebungszeit. Die Störungsbehebungszeit umfasst den maximalen Zeitraum ab Eingang der Meldung einer Störung bei der BIG IT AG, bis zu deren erfolgreicher Behebung. Diese wird im Vertrag festgelegt.
Störungsbehebungszeit. Die Störungsbehebungszeit umfasst den maximalen Zeitraum ab Eingang der Meldung eines Incidents bei der Leistungserbrin- gerin bis zu dessen erfolgreicher Behebung. Sie wird im Vertrag festgelegt.

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  • Nutzungsbeschränkungen Es ist untersagt, das Fahrzeug zu benutzen (i) für Rennen, Schleuderkurse, Fahr-Lehrgänge oder ähnliches sowie als Fahrschulwagen; (ii) als Abschleppwagen, Zugfahrzeug oder zum Anstossen; (iii) unter Angabe von falschen Personalien wie Alter, Name, Adresse etc.; (iv) unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten und Aufputschmitteln; (v) in überladenem oder verkehrsuntüchtigem Zustand; (vi) für Fahrten abseits befestigter Strassen oder Wege und zur Durchfahrt von Flussbetten oder ähnlichem (insbesondere auch in Fällen von Fahrzeugen mit 4x4 Antrieb); (vii) zum Transport von entzündlichen, explosiven, giftigen oder gefährlichen Stoffen.

  • Anwendungsbereich Die Bedingungen der Z 63 bis 67 gelten für Wertpapiere und andere Werte, selbst wenn sie nicht verbrieft sind.