Nutzungsbeschränkungen Es ist untersagt, das Fahrzeug zu benutzen (i) für Rennen, Schleuderkurse, Fahr-Lehrgänge oder ähnliches sowie als Fahrschulwagen; (ii) als Abschleppwagen, Zugfahrzeug oder zum Anstossen; (iii) unter Angabe von falschen Personalien wie Alter, Name, Adresse etc.; (iv) unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten und Aufputschmitteln; (v) in überladenem oder verkehrsuntüchtigem Zustand; (vi) für Fahrten abseits befestigter Strassen oder Wege und zur Durchfahrt von Flussbetten oder ähnlichem (insbesondere auch in Fällen von Fahrzeugen mit 4x4 Antrieb); (vii) zum Transport von entzündlichen, explosiven, giftigen oder gefährlichen Stoffen.
Anwendungsbereich Die Bedingungen der Z 63 bis 67 gelten für Wertpapiere und andere Werte, selbst wenn sie nicht verbrieft sind.