TELEFONDIENST Musterklauseln

TELEFONDIENST. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Telefoniedienstes sind beim Kundendienst erhältlich. Fahrkosten zum Anschlussort 40,4959 49,00 Installation des Zugangspunkts 24,7934 30,00 Aktivierung Für die erste Leitung 48,7603 59,00 Pro zusätzliche Leitung, die gleichzeitig unter der gleichen Anschrift und vom gleichen Inhaber beantragt wird (nur bei Phone Line) 20,6612 25,00 Für die erste Leitung (nur bei Phone Line) 48,7603 59,00 2. bis 20. Leitung (pro Leitung) (nur bei Phone Line) 10,0000 12,10 Pauschale für mehr als 20 Leitungen (nur bei Phone Line) 250,0000 000,50 Außergewöhnliche Verbindung Auf Anfrage Inbetriebnahme einer Leitung Einsatzkosten (falls erforderlich) Aug Anfrage Schließungskosten Für die erste Leitung 70,6500 85,49 Pro zusätzlicher Leitung * 35,3300 42,75 Fahrtkosten zum Anschlussort 40,4959 49,00 Installation des Zugangspunkts 24,7934 30,00 Fahrkosten zum Anschlussort 20,2479 24,50 Installation des Zugangspunkts 12,3967 15,00 Aktivierung 24,3802 29,50 Monatsgebühr 26,6529 32,25 Monatsgebühr 24,0744 29,13 Monatsgebühr 24,0744 29,13 Sozialtarif 17,1323 20,73 Telephony Guaranty Pro (Siehe spezifische Kosten und Entschädigungen) 3,5500 4,30 Pro Leitung 24,0744 29,13 Grundabonnement pro Leitung 24,0744 29,13 Zuschlag für Direktwahldienst Monatsgebühr (Pauschale für 1 bis 5 Anschlusse) 154,9587 187,50 Monatsgebühr für jeden zusätzlichen Anschluss 30,9917 37,50 In Gruppen von 100 fortlaufenden Nummern (verwendet oder reserviert) 49,5868 60,00 Standardtarif 24,0744 29,13 Ergänzung zum Grundabonnement 9,6678 11,70 Zuschlag pro KM Luftlinie zwischen den Zentralen 5,9494 7,20 Zugangsgebühren 223,1405 270,00 Monatsgebühr 4,9579 6,00 Zugangsgebühren Kostenlos Zugangsgebühren 27,5042 33,28 Monatsgebühr für die erste Nummer Kostenlos Für die anderen Nummern (Inhaber und Anschrift gleich) Kostenlos Zugangsgebühren 0,0000 0,00 Monatsgebühr 0,6016 0,73 Zugangsgebühren 0,0000 0,00 Monatsgebühr 3,2232 3,90 Zugangsgebühren 0,0000 0,00 Monatsgebühr 3,2232 3,90 Pro Aktivierung 0,1289 0,16 Zugangsgebühren 0,0000 0,00 Monatsgebühr 3,2232 3,90 Zugangsgebühren Kostenlos Zugangsgebühren Kostenlos Zugangsgebühren 0,0000 0,00 Monatsgebühr 3,2232 3,90 Zugangsgebühren 0,0000 0,00 Monatsgebühr 3,2232 3,90 Anrufweiterleitung (Call Forwarding) 2,4711 2,99 Anklopfen (Call Waiting) 2,4711 2,99 Nummernanzeige (Anrufer-ID - CLIP) 3,2975 3,99 Verweigerung der Anzeige (Nichtanzeige Ihrer Nummer und Ihres Namens - CLIR) Kostenlos Anruf mit festem Zielort (FDC) 2,4711 2,99 Dienst...
TELEFONDIENST. 1.3.1. Leistung im Überblick

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.