Common use of Berichtigung von Preisaufgliederungen Clause in Contracts

Berichtigung von Preisaufgliederungen. Bestehen zwischen den vereinbarten Preisen (Einheits- oder Pauschalpreisen) und ihren Preisaufgliederungen (Lohn und Sonstiges) Abweichungen, sind die Preisaufgliederungen im Zweifel nach dem Verhältnis ihrer jeweiligen Preisanteile zu berichtigen. Bestehen zwischen den vereinbarten Preisen und vorliegenden Preisermittlungen Abwei- chungen, gelten die vereinbarten Preise.

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Berichtigung von Preisaufgliederungen. Bestehen zwischen den vereinbarten Preisen (Einheits- oder Pauschalpreisen) und ihren Preisaufgliederungen (Lohn und Sonstiges) Abweichungen, sind die Preisaufgliederungen im Zweifel nach dem Verhältnis ihrer jeweiligen Preisanteile zu berichtigen. Bestehen zwischen den vereinbarten Preisen und vorliegenden Preisermittlungen Abwei- chungen(z. B. Kal- kulationsformblätter gemäß ÖNORM B 2061) Abweichungen, gelten die vereinbarten Preise.

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Berichtigung von Preisaufgliederungen. Bestehen zwischen den vereinbarten Preisen (Einheits- oder Pauschalpreisen) und ihren ih- ren Preisaufgliederungen (Lohn und Sonstiges) Abweichungen, sind die Preisaufgliederungen Preisaufglie- derungen im Zweifel nach dem Verhältnis ihrer jeweiligen Preisanteile zu berichtigen. Bestehen zwischen den vereinbarten Preisen und vorliegenden Preisermittlungen Abwei- chungen(z. B. Kalkulationsformblätter gemäß ÖNORM B 2061) Abweichungen, gelten die vereinbarten verein- barten Preise.

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Berichtigung von Preisaufgliederungen. Bestehen zwischen den vereinbarten Preisen (Einheits- oder Pauschalpreisen) und ihren ih- ren Preisaufgliederungen (Lohn und Sonstiges) Abweichungen, sind die Preisaufgliederungen Preisaufglie- derungen im Zweifel nach dem Verhältnis ihrer jeweiligen Preisanteile zu berichtigen. Bestehen zwischen den vereinbarten Preisen und vorliegenden Preisermittlungen Abwei- chungenAb- weichungen, gelten die vereinbarten Preise.

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Berichtigung von Preisaufgliederungen. Bestehen zwischen den vereinbarten Preisen (Einheits- oder Pauschalpreisen) und ihren Preisaufgliederungen (Lohn und Sonstiges) Abweichungen, sind die Preisaufgliederungen im Zweifel nach dem Verhältnis ihrer jeweiligen Preisanteile zu berichtigen. Bestehen zwischen den vereinbarten Preisen und vorliegenden Preisermittlungen Abwei- chungen(z. B. Kalkulationsformblätter gemäß ÖNORM B 2061) Abweichungen, gelten die vereinbarten Preise.

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Berichtigung von Preisaufgliederungen. Bestehen zwischen den vereinbarten Preisen (Einheits- oder Pauschalpreisen) und ihren Preisaufgliederungen (Lohn und Sonstiges) Abweichungen, sind die Preisaufgliederungen im Zweifel nach dem Verhältnis ihrer jeweiligen Preisanteile zu berichtigen. Bestehen zwischen den vereinbarten Preisen und vorliegenden Preisermittlungen Abwei- chungen(zB Kalkulationsformblätter gemäß ÖNORM B 2061) Abweichungen, gelten die vereinbarten Preise.

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