Berufliche Bildung Musterklauseln

Berufliche Bildung. Um den Beruf des Schienenfahrzeugführers ausüben zu dürfen, bestehen verschiedene Wege der Qualifizierung. Die berufliche Bildung kann einerseits im Rahmen einer aner- kannten beruflichen Ausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst – Fachrichtung Lok- führer und Transport erfolgen; andererseits kann die Qualifikation im Rahmen einer Wei- terbildung zum Triebfahrzeugführer erlangt werden. Einige wenige Unternehmen bevor- zugen nach Erkenntnissen des Bundesamtes diesbezüglich eine technische Ausbildung, bspw. die des Industriemechanikers in Verbindung mit einer Weiterbildung zum Trieb- fahrzeugführer. Die duale Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst dauert in der Regel drei Jahre und wird mit einer Abschlussprüfung bei der zuständigen IHK absol- viert. In Deutschland bestehen bundesweit einige wenige Berufsschulen, an denen ange- hende Eisenbahner unterrichtet werden. Der Ablauf der Ausbildung basiert auf dem Rahmenplan in Verbindung mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisen- bahner im Betriebsdienst vom 15.07.2004. Die theoretische Ausbildung konzentriert sich auf die Vermittlung von Kernkompetenzen für das fehlerfreie Bedienen des Triebfahr- zeugs bzw. Signalanlagen, die praktische Anwendung findet im jeweiligen Betrieb statt. Die Zusammensetzung der Berufsschulklassen ist von den Kapazitäten und der Organi- sation der jeweiligen Berufsschule abhängig. Die Auszubildenden der beiden Fachrich- tungen „Lokführer und Transport“ bzw. „Fahrweg“ werden entweder getrennt voneinan- der oder bis zur Zwischenprüfung gemeinsam unterrichtet. Schulen mit einer großen An- zahl an Auszubildenden haben zudem die Möglichkeit, Klassen für angehende Lokführer im Personen- bzw. Güterverkehr separat einzurichten, um bestmöglich auf die Besonder- heiten der jeweiligen Sparte einzugehen. Grundsätzlich müssen alle ▇▇▇▇▇▇▇ des Bil- Qualifizierung: Ausbildung 1 Siehe Statistisches Bundesamt (2015). dungsganges 15 Lernfelder zu den Themen Sicherheit, Prüfung und Bedienung von Triebfahrzeugen, (Signal-) Technik etc. während der Ausbildung absolvieren. Nach Er- kenntnissen des Bundesamtes sind die meisten Berufsschullehrer – insbesondere in der Fachrichtung „Lokführer und Transport“ – fachfremd, d.h. haben selbst keine Qualifikation zum Lokführer. Im Hinblick auf die enge internationale Vernetzung und den grenzüber- schreitenden Verkehr ist der Unterricht in einer Fremdsprache vorgesehen. Die Auswahl der zu unterrichtenden Sprache obliegt der jeweiligen Berufs...
Berufliche Bildung. Die Koalition strebt die Erarbeitung eines Konzeptes zur zukunftsorientierten, strukturellen Gestal− tung der dualen Berufsausbildung unter Einführung eines Bausteinsystems (einschließlich Berufs− schule) an. Die Oberstufenzentren (OSZ) bieten bereits heute vielfältige Qualifizierungsmöglichkeiten bis hin zur allgemeinen Hochschulreife. Wir werden die OSZ ausgehend von ihrem bisherigen Profil noch stärker zu Kompetenzzentren der Aus−, Fort− und Weiterbildung entwickeln und ihre Selbstständig− keit ausbauen. Für Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇, die ihre schulische Laufbahn nicht in der Sekundarstufe II fortsetzen, hat die duale Berufsausbildung Priorität. Jugendliche, die keinen unmittelbaren Anschluss nach dem Ende der Schulzeit erreichen, erhalten ein Angebot betriebsintegrierter Qualifizierung mit einer kla− ren Anschlussperspektive (Ausbildung oder Arbeit). Die Bildungsgänge und Maßnahmen des sog. Übergangssystems, die vom Grundsatz her nicht auf eine abgeschlossene Berufsausbildung zielen, sondern im günstigsten Fall erst auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereiten, werden in Abstimmung mit den Sozialpartnern weiter entwic− kelt, um unnötige Warteschleifen zu vermeiden. Um die Anzahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss erheblich zu verringern, werden wir die pädagogische Qualität der eingeleiteten Schulreformmaßnahmen forcieren. Die Schulpflicht ist in allen Bezirken konsequent und koordiniert durchzusetzen. Wir wollen die Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ und ihre Erziehungsberechtigten mit pädagogischen Maßnahmen über− zeugen, etwa verstärkt mit Elternverträgen. Greifen diese nicht, wenden wir auch repressive Maß− nahmen an, wie sich schrittweise erhöhende Bußgelder, polizeiliche Zuführung u.a. Wir stehen weiterhin für die Förderung und Weiterentwicklung der Staatlichen Europa−Schule Ber− lin in finanzieller und personeller Hinsicht ein. Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU 2011 − 2016 Der Hochschulpakt 2020 zwischen Bund und Ländern mit seinen drei Säulen soll fortgesetzt und die Gegenfinanzierung vom Land Berlin sichergestellt werden. Angestrebt wird eine Weiterentwicklung des Hochschulpaktes 2020 um ein Sonderprogramm für Masterstudienplätze, um einen Ausbau der Masterstudienplätze langfristig zu sichern. Das Land Berlin wird eine Initiative in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Län− dern einbringen. Im Bereich des Lehramtes wollen wir ein nachfragegerechtes Angebot an Masterstudienplätzen für Lehramtsbachelorabsolventinnen...
Berufliche Bildung a) erzieherisch bedingte Begleitung zur Ausbildung und Schule - kontinuierliche Zusammenarbeit und intensive Abstimmung mit der Ausbil- dung/Schule über Fehlzeiten und Zielvereinbarungen, - sozialpädagogische Lernbegleitung Stütz- und Fördermaßnahmen - intensive Betreuung und Begleitung beim Besuch der Schule, oder Ausbil- dung Anwesenheit im Lernort Schule /Ausbildung b) Abstimmung mit der Ausbildung/Schule über Fehlzeiten und Abgängigkeiten - sozialpädagogische Lernbegleitung Stütz- und Fördermaßnahmen - Betreuung und Begleitung beim Besuch der Schule, oder Ausbildung - kontinuierliche Zusammenarbeit mit Schule und/oder Ausbildung Umfang: 2 Stunden pro Monat pro Jugendlicher/junger Erwachsener
Berufliche Bildung. Tagesstruktur zur Vormittagsbetreuung
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  • Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung 4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird. Abgerechnet wird der tatsächliche Umfang der Belieferung. Abrechnungsgrundlage für den Arbeitspreis ist die gelieferte Strom- menge in Kilowattstunden (kWh). Rechnungsbeträge sind spätestens 10 Werktage nach Zugang der Rechnung und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. Bei ▇▇▇▇ des Lastschriftverfah- rens teilt der Lieferant dem Kunden den Tag der Abbuchung spätestens 7 Tage vor Fälligkeit der Forderung mit (SEPA-Vorabankündigung). 4.2 Soweit Zahlungen im Wege des Lastschriftverfahrens von einem Dritten - also nicht vom Kunden selbst - geleistet werden, erfolgt die SEPA-Vorabankündigung gegen- über dem Kunden, nicht gegenüber dem Dritten. Es obliegt dem Kunden, seinerseits den für ihn zahlenden Dritten unverzüglich über die bevorstehenden Abbuchungen zu informieren (4.1 gilt entsprechend). 4.3 Bei Zahlungsverzug kann der Lieferant, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kos- ten konkret oder pauschal berechnen. Bei einer pauschalen Berechnung ist dem Kun- den der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als in Höhe der Pauschale. 4.4 Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungs- verweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers be- steht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Ab- rechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messein- richtung festgestellt ist. Die Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt. 4.5 Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dieses gilt nicht für die An- sprüche des Kunden gegen den Lieferanten auf vollständiger oder teilweiser Nichter- füllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Nicht rechtzeitige Zahlung C.2.2 Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab Zugang unserer Aufforderung zu zahlen. C.2.3 Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt diese Beträge noch nicht bezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. C.2.4 Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist noch in Verzug, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird unwirksam, wenn Sie den rückständigen Folgebeitrag zuzüglich des Verzugsschadens innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen. Haben wir die Kündigung zusammen mit der Mahnung ausgesprochen, wird die Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist zahlen.