Berufsausübung Musterklauseln

Berufsausübung. Der Abonnent, der einen Vertrag über die Nutzung der Services abschließt, erkennt an, dass (i) er im Rahmen seiner ausgeübten beruflichen Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland tätig ist (ii) und die vertraglichen Beziehungen, die durch den Vertrag geregelt sind, dem deutschen Recht unterliegen. Folglich erkennt der Abonnent an, dass er weder in seiner Eigenschaft als Verbraucher noch als privater Nutzer handelt und demzufolge die Bestimmungen der Verbraucherschutzgesetze auf ihn keine Anwendung finden. Der Abonnent verpflichtet sich dazu, zu überprüfen, dass jeder Nutzer in seiner Eigenschaft als Berufstätiger auf dem deutschen Staatsgebiet handelt. Der Abonnent verpflichtet sich, jeden Weiterverkauf der Services oder die Überlassung von Rechten an den Services zugunsten eines Dritten zu unterlassen.
Berufsausübung. (6) Ein Berufswechsel während der Versicherungsdauer ist vom Versicherungsschutz umfasst.
Berufsausübung. Spezialisten für die Rehabilitation von sehbehinderten und blinden Menschen arbeiten in Einrichtungen, welche Dienstleistungen für blinde und sehbehinderte Menschen erbringen. Je nach Fachrichtung ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit möglich. In ihrem beruflichen Alltag sind sie häufig unterwegs. Der Unterricht findet am Wohnort der Klienten und Klientin- nen, in Institutionen, im Kindergarten, in der Schule, am Arbeitsort oder an einem anderen geeigneten Ort statt. Es handelt sich vorwiegend um Einzelunterricht. Spezialisten für die Rehabilitation von sehbehinderten und blinden Menschen für sehbehinderte und blinde Men- schen tragen durch Ihre Arbeit dazu bei, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung sehbehinderter und blinder Personen zu verbessern. Durch die individuelle Schulung und die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachpersonen und Laien soll die Autonomie von blinden und sehbehinderten Menschen langfristig gestärkt und die eingesetzten Mittel optimal und nachhaltig verwendet werden. Sie leisten einen Beitrag zur Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung und verbessern die Partizipation von sehbehinderten und blinden Menschen an der Gesellschaft. Ganz allgemein kann damit die Toleranz in der Gesellschaft gegenüber Menschen mit einer Behinderung optimiert werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.