Berufskleider. Schreibt ein Arbeitgeber das Tragen von besonderen Berufskleidern vor, so hat er diese Kleidungsstücke dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Arbeits- kleidung bleibt Eigentum des Arbeitgebers. Reinigung und Unterhalt sind Sache des Arbeitnehmers.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Berufskleider. Schreibt ein Arbeitgeber das Tragen von besonderen Berufskleidern Dienstkleidern vor, so hat er diese Kleidungsstücke dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Arbeits- kleidung bleibt Eigentum des Arbeitgebers. Reinigung und Unterhalt sind Sache des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, mit der Arbeitskleidung sorg- fältig umzugehen und sie so zu behandeln, als wäre sie sein Eigentum. Entstehen Schäden durch unsachgemässe, fahrlässige Behandlung der Arbeits- kleidung, so muss der Arbeitnehmer für den Schaden aufkommen.
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Berufskleider. Schreibt ein Arbeitgeber das Tragen von besonderen Berufskleidern vor, so hat er diese Kleidungsstücke dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Arbeits- kleidung bleibt Berufskleider bleiben Eigentum des Arbeitgebers. Reinigung und Unterhalt sind Sache des Arbeitnehmers.
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Berufskleider. Schreibt ein Arbeitgeber das Tragen von besonderen Berufskleidern Arbeitskleidern vor, so hat er diese Kleidungsstücke dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Arbeits- kleidung Ar- beitskleidung bleibt Eigentum des Arbeitgebers. Reinigung und Unterhalt sind Sache des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, mit der Arbeits- kleidung sorgfältig umzugehen und sie so zu behandeln, als wäre sie sein Eigen- tum. Entstehen Schäden durch unsachgemässe, fahrlässige Behandlung der Arbeits- kleidung, so muss der Arbeitnehmer für den Schaden aufkommen.
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Berufskleider. Schreibt ein Arbeitgeber das Tragen von besonderen Berufskleidern Arbeitskleidern vor, so hat er diese Kleidungsstücke dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Arbeits- kleidung Arbeitsklei- dung bleibt Eigentum des Arbeitgebers. Reinigung und Unterhalt sind Sache des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, mit der Arbeitskleidung sorgfältig umzugehen und sie so zu behandeln, als wäre sie sein Eigentum. Entstehen Schäden durch unsachgemässe, fahrlässige Behandlung der Arbeits- kleidung, so muss der Arbeitnehmer für den Schaden aufkommen.
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Berufskleider. Schreibt ein Arbeitgeber das Tragen von besonderen Berufskleidern Dienstkleidern vor, so hat er diese Kleidungsstücke dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Arbeits- kleidung Arbeitskleidung bleibt Eigentum des Arbeitgebers. Reinigung und Unterhalt sind Sache des Arbeitnehmers. Entstehen Schäden durch unsachgemässe, fahrlässige Behandlung der Arbeitskleidung, so muss der Arbeitnehmer für den Schaden aufkommen.
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Berufskleider. Schreibt ein Arbeitgeber das Tragen von besonderen Berufskleidern vor, so hat er diese Kleidungsstücke dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Arbeits- kleidung bleibt Be- rufskleider bleiben Eigentum des Arbeitgebers. Reinigung und Unterhalt sind Sache des Arbeitnehmers.
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Berufskleider. Schreibt ein Arbeitgeber das Tragen von besonderen Berufskleidern Berufskleider vor, so hat er diese Kleidungsstücke dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Arbeits- kleidung bleibt Berufsklei- der bleiben Eigentum des Arbeitgebers. Reinigung und Unterhalt sind Sache des Arbeitnehmers.
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Berufskleider. Schreibt ein Arbeitgeber das Tragen von besonderen Berufskleidern Arbeitskleidern vor, so hat er diese Kleidungsstücke dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Arbeits- kleidung Arbeitsklei- dung bleibt Eigentum des Arbeitgebers. Reinigung und Unterhalt sind Sache des Arbeitnehmers.
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Berufskleider. Schreibt ein Arbeitgeber das Tragen von besonderen Berufskleidern Dienstkleidern vor, so hat er diese Kleidungsstücke dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Arbeits- kleidung Arbeitskleidung bleibt Eigentum des Arbeitgebers. Reinigung und Unterhalt sind Sache des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, mit der Arbeitskleidung sorgfältig umzugehen und sie so zu behandeln, als wäre sie sein Eigentum. Entstehen Schäden durch unsachgemässe, fahrlässige Behandlung der Arbeitskleidung, so muss der Arbeitnehmer für den Schaden aufkommen.
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Berufskleider. Schreibt ein Arbeitgeber das Tragen von besonderen Berufskleidern Arbeitskleidern vor, so hat er diese Kleidungsstücke dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Die Arbeits- kleidung Arbeitskleidung bleibt Eigentum des Arbeitgebers. Reinigung und Unterhalt sind Sache des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, mit der Arbeits- kleidung sorgfältig umzugehen und sie so zu behandeln, als wäre sie sein Eigentum. Entstehen Schäden durch unsachgemässe, fahrlässige Behandlung der Arbeitskleidung, so muss der Arbeitnehmer für den Schaden aufkommen.
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