Berücksichtigung des Unternehmenssitzes bzw des Wohnortes Musterklauseln

Berücksichtigung des Unternehmenssitzes bzw des Wohnortes. Bei der Nominierung der Vertreter soll – sofern dies im Hinblick auf ein rasches Verfahren möglich ist – da- rauf geachtet werden, dass zumindest ein Vertreter der Fachverbände Gastronomie bzw Hotellerie und ein Vertreter der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier aus demjenigen Bundes- land entsendet wird, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat bzw die Antragstellerin, oder der Antragsteller wohnhaft ist, sofern diese/r einen Wohnsitz in Öster- reich hat.
Berücksichtigung des Unternehmenssitzes bzw des Wohnortes. Bei der Nominierung der Vertreter soll - sofern dies im Hinblick auf ein rasches Verfahren möglich ist - darauf geachtet werden, dass zumindest ein Vertreter der Fachverbände Gastronomie bzw. Hotellerie und ein Vertreter der Gewerkschaft vida im Österreichischen Gewerkschaftsbund aus demjenigen Bundesland entsendet wird, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat bzw. die Antragstellerin oder der Antragsteller wohnhaft ist, sofern diese(r) einen Wohnsitz in Österreich hat.