Nominierung der Vertreter Musterklauseln

Nominierung der Vertreter. 2.1. Nominierung durch die Parteien der Schlichtung Die Fachverbände Gastronomie bzw Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich einerseits, und die Ge- werkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalis- mus, Papier andererseits, nominieren jeweils zwei Ver- treter.
Nominierung der Vertreter. 2.1. Nominierung durch die Parteien der Schlichtung Die Fachverbände Gastronomie bzw. Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich einerseits, und die Gewerkschaft vida im Österreichischen Gewerkschaftsbund andererseits, nominieren jeweils zwei Vertreter.