Wöchentliche Ruhezeit Musterklauseln

Wöchentliche Ruhezeit a) Xxxxx Arbeitnehmer ist in regelmäßiger Folge wö- chentlich Wochenruhe bzw Wochenendruhe im Aus- maß von mindestens 36 Stunden zu gewähren. Wird ein Arbeitnehmer während seiner wöchentlichen Ru- hezeit beschäftigt, hat er Anspruch auf Ersatzruhe. b) Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit ist ein un- abdingbares Recht des Arbeitnehmers. Sie kann nur dann verschoben werden, wenn dies durch ein be- trieblich unabwendbares, nicht voraussehbares Er- eignis notwendig wird. Für jede entfallende wöchent- liche Ruhezeit, die nicht durch Ersatzruhe bzw eine wöchentliche Ruhezeit im laufenden Kalenderjahr oder bis zur früher eintretenden Beendigung des Dienstverhältnisses abgegolten wurde, ist 1/22 des vereinbarten Monatsgehaltes für die Normalarbeits- zeit des Monats, in dem die wöchentliche Ruhezeit nicht konsumiert werden konnte, als Entschädigung zu leisten. Entschädigungsansprüche verfallen nach den Bestimmungen des Punktes 6 lit c).
Wöchentliche Ruhezeit. Die wöchentliche Ruhezeit richtet sich nach den § 2 bis 5 bzw. 19 Arbeitsruhegesetz und beträgt 36 Stunden. Die wöchentliche Ruhezeit kann innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 26 Wochen durchge- rechnet werden. Dabei kann die wöchentliche Ruhezeit in einzelnen Wochen des Durchrechnungszeitraumes 36 Stunden unterschreiten oder ganz entfallen, wenn die durchschnittliche wöchentliche Ruhezeit im Durch- rechnungszeitraum mindestens 36 Stunden beträgt. Zur Berechnung, ob im Durchschnitt 36 Stunden wöchent- liche Ruhezeit eingehalten wurden, dürfen nur minde- stens 24-stündige Ruhezeiten herangezogen werden.
Wöchentliche Ruhezeit a. Jedem Arbeitnehmer ist in regelmäßiger Folge wöchentlich Wochenruhe bzw. Wochenendruhe im Ausmaß von mindestens 36 Stunden zu gewähren. Wird ein Arbeitnehmer während seiner wöchentlichen Ruhezeit beschäftigt, hat er Anspruch auf Ersatzruhe. b. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit ist ein unabdingbares Recht des Arbeitnehmers. Sie kann nur dann verschoben werden, wenn dies durch ein betrieblich unabwendbares, nicht voraussehbares Ereignis notwendig wird. Für jede entfallende wöchentliche Ruhezeit, die nicht durch Ersatzruhe bzw. durch eine wöchentliche Ruhezeit im laufenden Kalenderjahr oder bis zur früher eintretenden Beendigung des Dienstverhältnisses abgegolten wurde, ist 1/22 des vereinbarten Monatslohnes für die Normalarbeitszeit (bei Garantielöhnern der auf einen Arbeitstag entfallende Durchschnittslohn für die Normalarbeitszeit) des Monats, in dem die wöchentliche Ruhezeit nicht konsumiert werden konnte, als Entschädigung zu leisten. Diese darf nicht aus den Umsatzprozenten gezahlt werden. Entschädigungsansprüche verfallen nach den Bestimmungen des Pkt. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. lit. Xxxxxx! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden..
Wöchentliche Ruhezeit. 1. Ist keine wöchentliche Ruhepause von wenigstens 44 zusammenhängenden Stunden gewähr- leistet, so erfällt pro Woche, wo dies der Fall ist, Anrecht auf eine zusätzliche Stunde Urlaub. 2. Diese Kredite werden gesondert auf einem Konto aufgeführt um die nötigen gesetzlichen Unter- scheidungen im Falle von Abrechnungen zu gewährleisten. Sie müssen innerhalb des Kalender- jahres genommen werden und können nicht auf ein Zeitsparkonto gesetzt werden.
Wöchentliche Ruhezeit. 1Die wöchentliche Ruhezeit beträgt 1 ½ Tage. 2Arbeitnehmer, die sich üblicherweise nicht mit der Wartung des Viehs befassen, haben in der Regel an allen Sonn- und Feiertagen frei. 3An einem freien Halbtag soll die Arbeitszeit fünf Stunden nicht überschreiten. 4Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen mit der Wartung der Tiere betraut sind, verfügen an die- sen Tagen über eine Freizeit von mindestens 7 aufeinander folgenden Stunden zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr. Für diese Arbeitnehmer gilt diese Freizeit als halber Ruhetag. Die Arbeitszeit darf an diesen halben Ruhetagen sechs Stunden nicht überschreiten. 5Für Arbeitnehmer, die für die Wartung der Tiere verantwortlich sind, muss ein Mal pro Monat die wö- chentliche Ruhezeit von 24 aufeinander folgenden Stunden auf einen Sonn- oder Feiertag fallen. 6Dem Arbeitnehmer ist die Möglichkeit einzuräumen, an Sonn- und Feiertagen am Gottesdienst teil zu nehmen.
Wöchentliche Ruhezeit. 1. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer eineinhalb freie Tage pro Woche mit Ausnahme der Arbeitnehmer, welche ausschliesslich mit Erntearbeiten beschäftigt sind. 2. Die Arbeitnehmer, welche normalerweise nicht mit der Aufsicht des Viehs beschäftigt sind, haben am Samstag oder am Sonntag und den Feiertagen grundsätzlich frei. 3. Jedes Mal, wenn ein halber freier Tag gewährt wird, darf die Arbeitszeit an diesem Tag 5 Stunden nicht überschreiten. 4. Die Arbeitnehmer, welche mit der Aufsicht des Viehs an Sonn- und Feiertagen beschäftigt sind, haben an diesen Tagen mindestens 7 Stunden Freizeit zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr. Für diese Arbeitnehmer gilt diese Freizeit als ein halber freier Tag. Die Arbeitszeit darf aber an diesem Tag 6 Stunden nicht überschreiten. 5. Für die Arbeitnehmer, welche mit der Aufsicht des Viehs betraut sind, muss der freie Tag von 24 Stunden einmal im Monat mit einem Sonntag oder einem Feiertag zusammenhängen.
Wöchentliche Ruhezeit. 1Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf anderthalb Ruhetage pro Woche. 2Der Arbeitgeber kann, im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer, einen halben wöchentli- xxxx Xxxxxxx bei Saison- oder Jahresende zusammenhängend gewähren. 3Ist ein Ausgleich der Ruhetage nicht möglich, kommen die Bestimmungen betreffend die Bezahlung der Ueberzeit zur Anwendung.
Wöchentliche Ruhezeit. Die wöchentliche Ruhezeit für sonstige Fahrzeuge richtet sich nach den §§ 2 – 4 Arbeitsruhegesetz. Der Lenker hat in jeder Woche Anspruch auf eine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit von min- destens 36 Stunden, in die der Sonntag fällt.
Wöchentliche Ruhezeit. Der Xxxxxxx/Student hat Anspruch auf 44 aufeinanderfolgende Ruhestunden. Der Sonntag sollte dabei möglichst einbezogen sein. Minderjährige haben Anspruch auf 2 aufeinander- folgende Ruhetage innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen, die grundsätzlich den Sonntag einschließen. Es gibt gesetzliche Ausnahmen, insbesondere für das Hotelgewerbe.
Wöchentliche Ruhezeit a) VO-Fahrzeuge im Sinne von § 13 Absatz 1 Ziffer 2a AZG b) Sonstige Fahrzeuge im Sinne von § 13 Absatz 1 Ziffer 3 AZG