Beschreibung des versicherten Risikos zur Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde (Ausgabe 01/18). F.1 Versichert ist im Rahmen der Haftpflichtversicherungsbedingungen und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hundehalter sowie als Halter von Xxxxxxxxxxx ab deren Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres, wenn das Muttertier über diesen Vertrag versichert ist. Die Versicherung über diese Zeit hinaus ist besonders zu vereinbaren. Jagdhunde, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht, sind nicht mitversichert. Wird der versicherte Hund von einer in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Person (z. X. Xxxxxxxx, Lebenspartner, Kind) oder von mehreren Personen gehalten (Mithalter), so gilt der für den Versicherungsnehmer beschriebene Versicherungsschutz für diese Personen in gleichem Umfang.
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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Condorprivatschutz Insurance Policy, R+v Privatkunden Verbraucherinformation
Beschreibung des versicherten Risikos zur Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde (Ausgabe 01/18). F.1 Versichert ist im Rahmen der Haftpflichtversicherungsbedingungen und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hundehalter sowie als Halter von Xxxxxxxxxxx ab Huxxxxxxxxx xb deren Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres, wenn das Muttertier über diesen Vertrag versichert ist. Die Versicherung über diese Zeit hinaus ist besonders zu vereinbaren. Jagdhunde, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht, sind nicht mitversichert. Wird der versicherte Hund von einer in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Person (z. X. B. Xxxxxxxx, Lebenspartner, Kind) oder von mehreren Personen gehalten (Mithalter), so gilt der für den Versicherungsnehmer beschriebene Versicherungsschutz für diese Personen in gleichem Umfang.
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Beschreibung des versicherten Risikos zur Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde (Ausgabe 01/18). F.1 Versichert ist im Rahmen der Haftpflichtversicherungsbedingungen und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hundehalter sowie als Halter von Xxxxxxxxxxx ab deren Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres, wenn das Muttertier über diesen Vertrag versichert ist. Die Versicherung über diese Zeit hinaus ist besonders zu vereinbaren. Jagdhunde, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht, sind nicht mitversichert. Wird der versicherte Hund von einer in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Person (z. X. Xxxxxxxxz.B. Ehegatte, Lebenspartner, Kind) oder von mehreren Personen gehalten (Mithalter), so gilt der für den Versicherungsnehmer beschriebene Versicherungsschutz für diese Personen in gleichem Umfang.
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