Beschränkung des Lizenzrechtes Musterklauseln

Beschränkung des Lizenzrechtes. Der Lizenznehmer wird alle im Lizenzvertrag zum Ausdruck gebrachten Beschränkungen der Lizenz beachten. Die Lizenz wird ausschließlich dem genannten Rechtssubjekt gewährt, eine Übertragung an Dritte, insbesondere auch Mutter- und Tochtergesellschaften ist ausgeschlossen. Alle nicht ausdrücklich übertragenen Rechte bleiben alleine ondot vorbehalten. Der Lizenznehmer darf die vertragsgegenständliche Software nicht vervielfältigen, vertreiben, reproduzieren oder Dritten Zugriff gewähren, sofern nicht im Vertrag ausdrücklich anders vereinbart. Er wird Dritten nur insoweit Zugang zum Lizenzmaterial gewähren, als dies für die vertragsgemäße Nutzung notwendig ist. Jede direkte oder indirekte, über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehende Verwendung, etwa auch im Rahmen eines Miet-, Werk- oder Dienstleistungsvertrages, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von ondot. Der Lizenznehmer garantiert, dass seine MitarbeiterInnen und von ihm beauftragte Personen das Lizenzmaterial nicht vertragswidrig nutzen. Vor der Weitergabe des Hardwaresystems, auf dem das Lizenzprogramm installiert ist, an einen Dritten, wird der Lizenznehmer darin gespeichertes Lizenzmaterial löschen. Der Lizenznehmer darf die Software nicht modifizieren, adaptieren, übersetzen oder Ableitungen davon herstellen. Er darf die Software nicht dekompilieren, rückentwickeln, zerlegen oder durch sonstige Methoden versuchen, den Source Code zu erlangen, sofern ihm dies nicht ausdrücklich durch geltende Rechtsvorschriften erlaubt wurde. Der Lizenznehmer darf Hinweise auf Urheberrechte, Vervielfältigungsrechte (Copyrights) und geistige Schutzrechte sowie Marken nicht entfernen oder unkenntlich machen. In gedruckter Form übergebenes Lizenzmaterial darf nicht vervielfältigt werden. Zusätzliche Kopien können unter diesen Bedingungen zu den jeweils gültigen Lizenzgebühren von ondot bezogen werden. Sofern zulässige Kopien der Software oder der Dokumentation hergestellt werden, haben alle auf der Vorlage angebrachten Kennzeichen auch auf der Kopie aufzuscheinen.
Beschränkung des Lizenzrechtes. 16.1. Die Schutzrechte an den vereinbarten Lieferungen und Leistun- gen (Softwareprogramme, Dokumentationen etc.) stehen CGM, de- ren Lizenzgebern oder Dritten zu. Bei Softwaremiete erhält der Kunde ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, das zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzt ist. Die CGM-Soft- ware darf – je nach Vereinbarung – auf einem oder mehreren Arbeits- plätzen, jedoch nur zu eigenen Zwecken genutzt werden.
Beschränkung des Lizenzrechtes. 16.1 Die Schutzrechte an den vereinbarten Lieferungen und Leistungen (Softwareprogramme, Dokumentationen etc.) stehen IB/ARZTIS oder deren Lizenzgebern zu. Bei Softwaremiete erhält der Kunde ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, das zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzt ist. Die IB/ARZTIS- Software darf – je nach Vereinbarung – auf einem oder mehreren Arbeits- plätzen, jedoch nur zu eigenen Zwecken genutzt werden.
Beschränkung des Lizenzrechtes. 16.1. Die Schutzrechte an den vereinbarten Lieferungen und Leistun- gen (Softwareprogramme, Dokumentationen etc.) stehen INNOMED deren Lizenzgebern oder Dritten zu. Bei Softwaremiete erhält der Kunde ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungs- recht, das zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzt ist. Die INNO- MED- Software darf – je nach Vereinbarung – auf einem oder mehre- ren Arbeitsplätzen, jedoch nur zu eigenen Zwecken genutzt werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.