Übertragung an Dritte. 9.1 Sky ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Kunden sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag ohne Zustimmung des Kunden an Dritte zu übertra- gen. Im Falle der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten informiert Sky den Kunden 4 Wochen im Voraus. Der Kunde ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu kündigen.
Übertragung an Dritte. Der erste Nutzer der Software ist berechtigt, diese mit dem Vertrag und den CALs direkt an einen Dritten zu übertragen. Vor der Übertragung muss sich diese Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt. Die Übertragung muss die Software und den Lizenznachweis (Proof of License (POL) Label) umfassen. Der erste Nutzer ist nicht berechtigt, Instanzen der Software zurückzubehalten, sofern er nicht auch eine weitere Lizenz für die Software zurückbehält.
Übertragung an Dritte. Der Abonnent darf seine Rechte und Pflichten aus dem Abonnement nicht ohne Genehmigung von Sky an Dritte übertragen.
Übertragung an Dritte. 16.1. Wenn die Geschäfte von Fleetcor von einem anderen Unternehmen innerhalb der Fleetcor Gruppe übernommen werden, kann Fleetcor die Rechte und Pflichten, die aus diesem Vertrag hervorgehen, auf das neue Unternehmen übertragen.
Übertragung an Dritte. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf einen Dritten über- tragen werden. Ausgenommen von dem Zustimmungserfordernis ist die Übertragung des gesamten Vertrags an einen Rechts- nachfolger und/oder innerhalb des Konzerns. Eine solche Übertragung ist der anderen Partei schriftlich mitzuteilen.
Übertragung an Dritte. Der Abonnent darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (und dem Vertrag über sonstige Dienste) nicht ohne Genehmigung von Sky an Dritte übertragen. Unabhängig von der Zuständigkeit der Gerichte kann der Abonnent der Regu- lierungsbehörde (RTR) Streit- oder Beschwerde-Fälle vorlegen, z.B zur Qualität der Leistungen von Sky, bei Zahlungsstreitigkeiten zwischen Sky und dem Abon- nenten, die nicht einvernehmlich zu lösen waren oder bei behaupteten Verlet- zungen des TKG. Die RTR bemüht sich um eine einvernehmliche Lösung und infor- miert den Abonnenten und Sky über ihre Ansicht zu diesem Fall. Auf der Website der RTR unter xxx.xxx.xx findet der Abonnent weitere Informationen, z.B. Verfah- rensrichtlinien.
Übertragung an Dritte. Der erste Nutzer der Software ist berechtigt, diese mit diesem Vertrag und den CALs als Teil einer Übertragung der integrierten Turnkey-Anwendung oder der Reihe von Anwendungen (die „Vereinheitlichte Lösung“), die Ihnen vom Lizenzgeber oder im Namen des Lizenzgebers geliefert wird, ausschließlich als Teil der Vereinheitlichten Lösung direkt an einen anderen Endbenutzer zu übertragen. Vor der Übertragung muss sich der andere Endbenutzer damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt. Der erste Nutzer ist nicht berechtigt, Instanzen der Software zurückzubehalten, sofern er nicht auch eine weitere Lizenz für die Software zurückbehält.
Übertragung an Dritte. Der Auftraggeber ist berechtigt, Dritten ohne weitere Zustimmung des Auftragnehmers einzelne oder sämtliche Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen zu übertragen oder weitere einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte oder schuldrechtliche Nutzungsbefugnisse an den Arbeitsergebnissen einzuräumen.
Übertragung an Dritte. Der erste Nutzer der Software ist berechtigt, diese mit diesem Vertrag und im Rahmen einer Übertragung der vereinheitlichten Lösung direkt an einen einen weiteren Endbenutzer zu übertragen. Vor der Übertragung muss sich der andere Endbenutzer damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt. Der erste Nutzer ist nicht berechtigt, Instanzen der Software zurückzubehalten, sofern er nicht auch eine weitere Lizenz für die Software zurückbehält.
Übertragung an Dritte. Der erste Nutzer der Software ist berechtigt, diese mit diesem Vertrag und im Rahmen einer Übertragung der vereinheitlichten Lösung direkt an einen einen weiteren Endbenutzer zu übertragen. Vor der Übertragung muss sich der andere Endbenutzer damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt. Der erste Nutzer ist nicht berechtigt, Instanzen der Software zurückzubehalten, sofern er nicht auch eine weitere Lizenz für die Software zurückbehält. Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn Sie die Software als Verbraucher in Deutschland oder in einem der auf dieser Website (xxx.xx/xxxxxxxx) aufgeführten Länder erworben haben; in diesem Fall müssen die Übertragung der Software auf einen Dritten und das Recht zu ihrer Nutzung dem anwendbaren Recht entsprechen.