Common use of Beschwerdemanagement Clause in Contracts

Beschwerdemanagement. Der Leistungserbringer hat ein Beschwerdemanagement zu führen. Jegliche Kritik des Versi- cherten zur KKH, zum Leistungserbringer, zum Versorgungsablauf und zur Qualität und Aus- führung des Hilfsmittels ist als Beschwerde anzusehen. Die Beschwerden der Versicherten sind aufzunehmen, zu dokumentieren und auszuwerten. Die Beschwerden der Versicherten über die KKH sind unverzüglich an die KKH weiterzulei- ten. Der Leistungserbringer stellt der KKH die Beschwerdedokumentation auf Anforderung zur Verfügung. Die Beschwerdedokumentation enthält nachfolgende Xxxxxx: • Kategorie der Beschwerde, • Datum der Beschwerde, • Inhalt der Beschwerde, • Versichertendaten (Name, Vorname, Versichertennummer), • Beschwerdeführer (Versicherter, Angehöriger, Pflegedienst Arzt, Sonstiger), • Tag der Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung durch die KKH oder Eingang der Verordnung beim Leistungserbringer, • Liefertermin/Lieferung, • Abhilfe erfolgt ja/nein, • konnte der Beschwerde nicht abgeholfen werden, ist eine Begründung anzugeben, • konnte der Beschwerde abgeholfen werden, sind Art und Umfang der Abhilfe zu be- schreiben, • Datum der Abhilfe. Die KKH hat das Recht, die Angaben in der Beschwerdedokumentation für eigene Überprü- fungen und Auswertungen zu verwenden. Die Daten werden von der KKH vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Anlage enthält Angaben und Erläuterungen zu den Produkteigenschaften, zum Regel- zubehör und Sonderzubehör. Jedes zur Versorgung eingesetzte Hilfsmittel (10-Steller) muss die Vorgaben des Hilfsmittel- verzeichnisses nach § 139 SGB V erfüllen. Weiterhin haben alle Hilfsmittel die in dieser Anlage aufgeführten Anforderungen an die Qua- lität und Ausführung des Hilfsmittels, die über die Anforderung gemäß Hilfsmittelverzeichnis hinausgehen, zu erfüllen, wenn nichts Abweichendes geregelt ist. Anforderungen an die Qualität und Ausführung des Hilfsmittels, die über die Anforderung ge- mäß Hilfsmittelverzeichnis hinausgehen - Alle zur Versorgung eingesetzten Hilfsmittel (10- Steller) müssen die vorgegebenen Anforderungen erfüllen.

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Beschwerdemanagement. Der Leistungserbringer hat ein Beschwerdemanagement zu führen. Jegliche Kritik des Versi- cherten zur KKH, zum Leistungserbringer, zum Versorgungsablauf und zur Qualität und Aus- führung des Hilfsmittels ist als Beschwerde anzusehen. Die Beschwerden der Versicherten sind aufzunehmen, zu dokumentieren und auszuwerten. Die Beschwerden der des Versicherten über die KKH sind unverzüglich an die KKH weiterzulei- ten. Der Leistungserbringer stellt der KKH die Beschwerdedokumentation auf Anforderung zur Verfügung. Die Beschwerdedokumentation enthält nachfolgende Xxxxxx: • Kategorie der Beschwerde, • Datum der Beschwerde, • Inhalt der Beschwerde, • Versichertendaten (Name, Vorname, Versichertennummer), • Beschwerdeführer (Versicherter, Angehöriger, Pflegedienst Arzt, Sonstiger), • Tag der Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung durch die KKH oder Eingang der Verordnung beim Leistungserbringer, • Liefertermin/Lieferung, • Abhilfe erfolgt ja/nein, • konnte der Beschwerde nicht abgeholfen werden, ist eine Begründung anzugeben, • konnte der Beschwerde abgeholfen werden, sind Art und Umfang der Abhilfe zu be- schreiben, • Datum der Abhilfe. Die KKH hat das Recht, die Angaben in der Beschwerdedokumentation für eigene Überprü- fungen und Auswertungen zu verwenden. Die Daten werden von der KKH vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Anlage enthält Angaben und Erläuterungen zu den Produkteigenschaften, zum Regel- zubehör und Sonderzubehör. Jedes zur Versorgung eingesetzte Hilfsmittel (10-Steller) muss die Vorgaben des Hilfsmittel- verzeichnisses nach § 139 SGB V erfüllen. Weiterhin haben alle Hilfsmittel die in dieser Anlage aufgeführten Anforderungen an die Qua- lität und Ausführung des Hilfsmittels, die über die Anforderung gemäß Hilfsmittelverzeichnis hinausgehen, zu erfüllen, wenn nichts Abweichendes geregelt ist. Anforderungen an die Qualität und Ausführung des Hilfsmittels, die über die Anforderung ge- mäß Hilfsmittelverzeichnis hinausgehen - Alle zur Versorgung eingesetzten Hilfsmittel (10- Steller) müssen die vorgegebenen Anforderungen erfüllen.

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Beschwerdemanagement. Der Leistungserbringer hat ein Beschwerdemanagement zu führen. Jegliche Kritik des Versi- cherten zur KKH, zum Leistungserbringer, zum Versorgungsablauf und zur Qualität und Aus- führung des Hilfsmittels ist als Beschwerde anzusehen. Die Beschwerden der Versicherten sind aufzunehmen, zu dokumentieren und auszuwerten. Die Beschwerden der Versicherten über die KKH sind unverzüglich an die KKH weiterzulei- ten. Der Leistungserbringer stellt der KKH die Beschwerdedokumentation auf Anforderung zur Verfügung. Die Beschwerdedokumentation enthält mindestens nachfolgende Xxxxxx: • Kategorie der Beschwerde, • Datum der Beschwerde, • Inhalt der Beschwerde, • Versichertendaten (Name, Vorname, Versichertennummer), • Beschwerdeführer (Versicherter, Angehöriger, Pflegedienst Arzt, Sonstiger), • Tag der Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung durch die KKH oder Eingang der Verordnung beim Leistungserbringer, • Liefertermin/Lieferung, • Abhilfe erfolgt ja/nein, • konnte der Beschwerde nicht abgeholfen werden, ist eine Begründung anzugeben, • konnte der Beschwerde abgeholfen werden, sind Art und Umfang der Abhilfe zu be- schreiben, • Datum der Abhilfe. Sofern eine gültige ISO-Zertifizierung nach DIN ISO 13485 vorgelegt wird, erfüllt diese die Anforderungen an das Beschwerdemanagement. Die KKH hat das Recht, die Angaben in der Beschwerdedokumentation für eigene Überprü- fungen und Auswertungen zu verwenden. Die Daten werden von der KKH vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Anlage enthält Angaben und Erläuterungen zu den Produkteigenschaften, 02: „Preisblatt“ zum Regel- zubehör und Sonderzubehör. Jedes zur Versorgung eingesetzte Hilfsmittel (10-Steller) muss die Vorgaben des Hilfsmittel- verzeichnisses nach § 139 SGB V erfüllen. Weiterhin haben alle Hilfsmittel die in dieser Anlage aufgeführten Anforderungen an die Qua- lität und Ausführung des Hilfsmittels, die Rahmenvertrag über die Anforderung gemäß Hilfsmittelverzeichnis hinausgehen, zu erfüllenVersorgung mit CPM-Bewegungsschienen PG 32 in der Fassung vom 25.10.2022 Produktart Bezeichnung Versorgungsform Kenn- zeichen Versorgungs- zeitraum Genehmigungs- pflicht Verordnungs- pflicht Zuzahlungs- pflicht Preis netto bis 31.12.2022 Preis netto ab 01.01.2023 32.04.01.0 Fremdkraftbetriebene Kniebewegungsschienen Vergütungspauschale 08 4 Wochen ja ja ja 288,70 € 298,66 € Folgevergütungspauschale 09 1 Woche ja ja nein 62,50 € 62,50 € 32.09.01.0 Fremdkraftbetriebene Schulterbewegungsschienen Vergütungspauschale 08 4 Wochen ja ja ja 362,25 € 374,75 € Folgevergütungspauschale 09 1 Woche ja ja nein 83,10 € 83,10 € Eine Leistung ist erst dann abrechenbar, wenn nichts Abweichendes geregelt istdie Leistung vollständig beim Versicherten erbracht wurde. Anforderungen an Teilleistungen wie z.B. Interimsversorgungen und Erprobungen dürfen nicht abgerechnet werden. Zuständige Stelle für Abrechnungsregelung Die zuständige Stelle für die Qualität und Ausführung Abrechnung mit der KKH lautet wie folgt: Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx - XXX x/x Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xx xxx X0 Xxxx Xx. 0 00000 Xxxxxxxxxxx Telefonnummer des Hilfsmittels, die über die Anforderung ge- mäß Hilfsmittelverzeichnis hinausgehen - Alle zur Versorgung eingesetzten Hilfsmittel (10- Steller) müssen die vorgegebenen Anforderungen erfüllen.Kundenservice: 07641 9201-0

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Beschwerdemanagement. Der Leistungserbringer hat ein Beschwerdemanagement zu führen. Jegliche Kritik des Versi- cherten zur KKH, zum Leistungserbringer, zum Versorgungsablauf und zur Qualität und Aus- führung des Hilfsmittels ist als Beschwerde anzusehen. Die Beschwerden der Versicherten sind aufzunehmen, zu dokumentieren und auszuwerten. Die Beschwerden der Versicherten über die KKH sind unverzüglich an die KKH weiterzulei- ten. Der Leistungserbringer stellt der KKH die Beschwerdedokumentation auf Anforderung zur Verfügung. Die Beschwerdedokumentation enthält nachfolgende Xxxxxx: • Kategorie der Beschwerde, • Datum der Beschwerde, • Inhalt der Beschwerde, • Versichertendaten (Name, Vorname, Versichertennummer), • Beschwerdeführer (Versicherter, Angehöriger, Pflegedienst Arzt, Sonstiger), • Tag der Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung durch die KKH oder Eingang der Verordnung beim Leistungserbringer, • Liefertermin/Lieferung, • Abhilfe erfolgt ja/nein, • konnte der Beschwerde nicht abgeholfen werden, ist eine Begründung anzugeben, • konnte der Beschwerde abgeholfen werden, sind Art und Umfang der Abhilfe zu be- schreiben, • Datum der Abhilfe. Die KKH hat das Recht, die Angaben in der Beschwerdedokumentation für eigene Überprü- fungen und Auswertungen zu verwenden. Die Daten werden von der KKH vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Anlage 02: „Anforderungen an Qualität und Ausführung der Hilfsmittel und des Diese Anlage enthält Angaben und Erläuterungen zu den Produkteigenschaften, zum Regel- zubehör und Sonderzubehör. Jedes zur Versorgung eingesetzte Hilfsmittel (10-Steller) muss die Vorgaben des Hilfsmittel- verzeichnisses nach § 139 SGB V erfüllen. Weiterhin haben alle Hilfsmittel die in dieser Anlage aufgeführten Anforderungen an die Qua- lität und Ausführung des Hilfsmittels, die über die Anforderung gemäß Hilfsmittelverzeichnis hinausgehen, zu erfüllen, wenn nichts Abweichendes geregelt ist. Anforderungen an die Qualität und Ausführung des Hilfsmittels, die über die Anforderung ge- mäß Hilfsmittelverzeichnis hinausgehen - Alle zur Versorgung eingesetzten Hilfsmittel (10- Steller) müssen die vorgegebenen Anforderungen erfüllen.

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Beschwerdemanagement. Der Leistungserbringer hat ein zertifiziertes Beschwerdemanagement zu führen. Jegliche Kritik Kri- tik des Versi- cherten Versicherten zur KKH, zum Leistungserbringer, zum Versorgungsablauf und zur Qualität Qua- lität und Aus- führung Ausführung des Hilfsmittels ist als Beschwerde anzusehen. Die Beschwerden der Versicherten sind aufzunehmen, zu dokumentieren und auszuwerten. Die Beschwerden der Versicherten über die KKH sind unverzüglich an die KKH weiterzulei- ten. Der Leistungserbringer stellt der KKH die Beschwerdedokumentation auf Anforderung zur Verfügung. Die Beschwerdedokumentation enthält nachfolgende Xxxxxx: • Kategorie der Beschwerde, • Datum der Beschwerde, • Inhalt der Beschwerde, • Versichertendaten (Name, Vorname, Versichertennummer), • Beschwerdeführer (Versicherter, Angehöriger, Pflegedienst Arzt, Sonstiger), • Tag der Genehmigung/Kostenübernahmeerklärung durch die KKH oder Eingang der Verordnung beim Leistungserbringer, • Liefertermin/Lieferung, • Abhilfe erfolgt ja/nein, • konnte der Beschwerde nicht abgeholfen werden, ist eine Begründung anzugeben, • konnte der Beschwerde abgeholfen werden, sind Art und Umfang der Abhilfe zu be- schreiben, • Datum der Abhilfe. Die KKH hat das Recht, die Angaben in der Beschwerdedokumentation für eigene Überprü- fungen und Auswertungen zu verwenden. Die Daten werden von der KKH vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Anlage enthält Angaben und Erläuterungen zu den Produkteigenschaften, zum Regel- zubehör und Sonderzubehör. Jedes zur Versorgung eingesetzte Hilfsmittel (10-Steller) muss die Vorgaben des Hilfsmittel- verzeichnisses nach § 139 SGB V erfüllen. Weiterhin haben alle Hilfsmittel die in dieser Anlage aufgeführten Anforderungen an die Qua- lität und Ausführung des Hilfsmittels, die über die Anforderung gemäß Hilfsmittelverzeichnis hinausgehen, zu erfüllen, wenn nichts Abweichendes geregelt ist. Anforderungen an die Qualität und Ausführung des Hilfsmittels, die über die Anforderung ge- mäß Hilfsmittelverzeichnis hinausgehen - Alle zur Versorgung eingesetzten Hilfsmittel (10- Steller) müssen die vorgegebenen Anforderungen erfüllen.

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