Beschwerdemittel gegen die Beurteilung Musterklauseln

Beschwerdemittel gegen die Beurteilung. Sollte der Beurteilte nicht mit der Beurteilung einverstanden sein, kann er sich an eine interne Beschwerdeinstanz im Versicherungsunternehmen wenden. Diese Beschwerdeinstanz setzt sich aus folgenden Personen zusammen: * dem Beurteilenden, d. h. dem unmittelbaren Vorgesetzten * dem Leiter der Personalabteilung * dem Beurteilten, unter Beistand - falls er dies wünschen sollte - eines Vertreters der Personalvertretung oder, in Ermangelung einer solchen, eines anderen Mitglieds des Unternehmens. Letztendlich liegt die Verantwortung für die Beurteilung beim Arbeitgeber. Im Falle einer Nichteinigung bezüglich des Systems an sich kann eine Beschwerde beim Paritätischen Ausschuss eingelegt werden.