Gehaltserhöhungen Musterklauseln

Gehaltserhöhungen. Die Gehaltssätze nach Textziffern 2.1 und 2.2 werden linear ab dem 1. Mai 2014 um 2,5 Prozent und ein weiteres Mal ab dem 1. April 2015 um 1,5 Prozent angehoben. Mehr als insgesamt vier Prozent haben die Vertreter des BDZV unter Hinweis u.a. auf den Drucker-Abschluss und das Angebot des Verlegers Poppen in Freiburg katego- risch abgelehnt. Daran konnten auch Modelle mit verlängerten Laufzeiten nichts än- dern.. 2014 machen die Redakteure auf jeden Fall ein Plus, das dauerhaft wirkt, die Bewertung für 2015 kann erst vorgenommen werden, wenn die Teuerungsrate fest- steht.
Gehaltserhöhungen. Auf der Grundlage ihres Anfangsgehalts können die Arbeitnehmer in den Genuss folgender Erhöhungen gelangen: • Zwischen dem Anfangsgehalt und Schwelle 1: Jedem Arbeitnehmer wird über einen Zeitraum von 3 Jahren eine Erhöhung des Grundgehalts, berechnet zum Index 100, um 18,- € (Index 100) brutto garantiert. Auf diese Garantie sind alle unter das Grundgehalt fallenden Erhöhungen zusammen anzurechnen, ausgenommen die Dienstaltersprämie. 31/12/X8 100 100 118 118 136 136 ….. ….. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 100 100 128 176 176 ….. ….. 0 0 0 +10 +10 0 0 +30 0 0 0 0 0 0 0 0 107 107 128 168 168 168 191 ….. ….. +7 0 0 +10 +40 0 0 0 +5 0 0 0 0 0 0 0 116 125 132 149 154 177 ….. ….. +16 +9 +7 +6 +11 +5 0 0 +10 0 0 0 0 0 0 0 Anwendung der Garantie, alle drei Jahre mindestens 18,- € (Index 100) zu erhalten • Ab Schwelle 1 und bis Schwelle 2: 67 % der Arbeitnehmer erhalten eine Mindest-Jahres- Leistungsprämie in Höhe von 4,- € (Index 100). Darüber hinaus wird ihnen über einen Zeitraum von 3 Jahren eine Erhöhung des Grundgehalts, berechnet zum Index 100, um 12,- € (Index 100) brutto garantiert. Auf diese Garantie sind alle unter das Grundgehalt fallenden Erhöhungen zusammen, anzurechnen. Diese leistungsbezogene Vergütung, die Arbeitnehmern der Schwelle 2 oder höher gewährt wird, ist diesen Arbeitnehmern als einmalige Jahresprämie zu zahlen (fällig im Januar). Die Drei-Jahres-Garantien sind am Jahresanfang zu zahlen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.