Grundgehalt. Die Vorstandsmitglieder erhalten ein Grundgehalt in zwölf gleichen Raten, die jeweils zum Monatsende gezahlt werden.
Grundgehalt. Das Grundgehalt besteht aus einem jährlich festen Gehaltsbezug, welcher in 14 gleichen Teilbeträgen ausgezahlt wird. Mit diesen Bezügen sind sämtliche Überstunden, Reise- und Wegzeiten sowie Leistungen abgegolten, die über die für Angestellte der Gesellschaft geltende Normalarbeitszeit hinaus erbracht werden. Ebenfalls abgegolten wird damit die Übernahme von Organfunktionen im Konzern. Das Grundgehalt stellt einen fixen Bezug in wettbewerbsfähiger Höhe dar, der die Vorstandsmitglieder incentiviert, zum Wohl des Unternehmens und unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öffentlichen Interesses zu handeln. Kurzfristiger variabler Leistungsbonus (Short-Term Incentive; STI) Der STI orientiert sich am Unternehmenserfolg im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr und ist abhängig von den finanziellen Zielgrößen Konzern-EBITDA und Konzern-ROCE sowie nicht- finanziellen Kriterien. Leistungskriterien EBITDA (absolut) Return on Capital Employed (ROCE) Multiplikator („Modifier“) Gewichtung 70% 30% 0,8 – 1,2 Der Vergütungsausschuss des Aufsichtsrates legt bis zum 31. Januar des Geschäftsjahres Zielwerte sowie Unter- und Obergrenzen für die finanziellen Leistungskriterien für den Beurteilungszeitraum (das laufende Geschäftsjahr) fest, welche für alle Vorstandsmitglieder einheitlich gelten. Die Festlegung des Zielwerts kann dabei u.a. in Anlehnung an das genehmigte Budget für das jeweilige Jahr erfolgen. Die Ermittlung des tatsächlichen Zielerreichungsgrades erfolgt dann auf Basis des geprüften IFRS Konzernabschlusses nach Ablauf des entsprechenden Geschäftsjahres. Obergrenze 150 % Zielwert 100 % Untergrenze 50 % Nichterreichung Untergrenze 0 % Entspricht das im jeweiligen Geschäftsjahr erzielte EBITDA bzw. der erzielte ROCE exakt der Untergrenze, so beträgt der Zielerreichungsgrad 50%. Wird die Obergrenze erreicht oder überschritten, so beträgt der Zielerreichungsgrad 150% (CAP). Im dazwischen liegenden Bereich werden die Zielerreichungsgrade geradlinig verteilt (lineare Interpolation). Wird die Untergrenze nicht erreicht, so liegt der Zielerreichungsgrad bei 0%. Der Bonusanteil für das jeweilige Leistungskriterium sowie der kurzfristige variable Leistungsbonus insgesamt können somit vollständig entfallen. Übersicht der Berechnung des kurzfristigen variablen Bonusanspruchs Der Bonusanspruch, der sich aus der Erreichung der finanziellen Leistungskriterien ergibt, kann vom Vergütungsausschuss bei außergewöhnlichen Leistungen, die sich ...
Grundgehalt. Jedes Mitglied des Vorstands der Gesellschaft hat Anspruch auf ein fixes jährliches Grundgehalt. Dieses orientiert sich am Tätigkeits- und Verantwortungsbereich des Vorstands und wird, wie in Österreich üblich, in 14 Monatsgehältern ausbezahlt. Das Grundgehalt entlohnt grundsätzlich die Übernahme des Vorstand-Mandats und die damit verbundene Gesamtverantwortung entsprechend der bestehenden Aufgabenverteilung. Der Vergütungsausschuss der Zumtobel Group AG behält sich – nach Einholung entsprechender Beschlüsse zu Kapitalmaßnahmen durch die Hauptversammlung – vor, bei Vertragsverlängerungen oder Neubestellungen von Vorstandsmitgliedern, einen Teil des Grundgehalts (z.B. ein Drittel) in Aktien der Gesellschaft auszuzahlen, die bis zum Ausscheiden aus dem Vorstand zu halten sind.
Grundgehalt. Während der Laufzeit des bis 30.09.2020 abgeschlossenen Dienstvertrages ist mit den Vorstandsmit- gliedern ein nach dem Verbraucherpreisindex angepasstes Grundgehalt vereinbart. Dieses wurde vom Aufsichtsrat (Präsidial- und Personalausschuss) nach Maßgabe der Ǫualifikation, des Aufgabenbereichs sowie der Leistung des Vorstandsmitgliedes marktkonform vereinbart. Während des bis 30.09.2020 laufenden Dienstvertrages wird jedem Vorstandsmitglied ein mit dem VPI wertgesichertes Jahresbrutto-Grundgehalt von EUR 348.384,68 gewährt. Entsprechend des neuen, für 5 Jahre geschlossenen Dienstvertrages, wird ab 01.10.2020 bis 30.09.2025 jedem Vorstandsmitglied ein Brutto-Grundgehalt von EUR 356.000 gewährt (VPI-wertgesichert). Seit Beginn der Kurzarbeit im Unternehmen hat der Vorstand ebenfalls auf 10% seines Bezugs verzichtet.
Grundgehalt. Das Grundgehalt wird in zwölf gleichen Monatsraten ausbezahlt. Das Vorgehen zur Anpassung des Grundgehaltes ist im Abschnitt 11 beschrieben. In 2021 gelten die folgenden Werte: Vorstandsmitglied Vorstandsvorsitzender Grundgehalt p.a. 220.000 Euro 420.000 Euro
Grundgehalt. Die Festlegung des Grundgehalts spiegelt die berufliche Erfahrung, sowie die Komplexität des Verantwortungsbereichs des einzelnen Mitglieds des Vorstands wider. Demnach kommt dem Vorstandsvorsitz aufgrund seiner besonderen Verantwortung und Bedeutung für ams OSRAM ein höheres Grundgehalt zu. Das Grundgehalt wird typischerweise in 14 Teilbeträgen ausbezahlt, 12 am Ende jeden Monats und jeweils eine zusätzliche Zahlung alle sechs Monate, wie in Österreich steuerlich begünstigt üblich. Die Übernahme von Organfunktionen in Konzern- oder Beteiligungsgesellschaften erhöht das festgelegte Grundgehalt nicht. Die Höhe des Grundgehalts wird individuell je Mitglied des Vorstands im Anstellungsvertrag festgelegt.
Grundgehalt. Bei der Bemessung des Grundgehalts sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Dieser Vergütungsbestandteil entlohnt die grundsätzliche Übernahme des Mandats im Vorstand und die damit verbundene Gesamtverantwortung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Die Höhe orientiert sich an der marktüblichen Vergütung von Vorstandsmitgliedern innerhalb der Branche. Im Rahmen dieses Marktvergleichs, der insbesondere andere vergleichbare börsennotierte Gesellschaften in Europa (nicht USA) miteinschließen soll, ist zudem die individuelle Marktsituation von Marinomed zu berücksichtigen.
Grundgehalt. Das Grundgehalt wird nach dem Vergütungssystem in zwölf gleichen Teilzahlungen zum Monatsende ausbezahlt. Das jährliche Grundgehalt der Vorstandsmitglieder ist marktorientiert und beträgt laut Vergütungssystem 35 % bis 55 % der Gesamtvergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds.
Grundgehalt. Das Grundgehalt besteht aus einem jährlich festen Gehaltsbezug, welcher in 14 gleichen Teilbeträgen ausgezahlt wird. Mit diesen Be- zügen sind sämtliche Überstunden, Reise- und Wegzeiten sowie Leistungen abgegolten, die über die für Angestellte der Gesellschaft geltende Normalarbeitszeit hinaus erbracht werden. Ebenfalls ab- gegolten wird damit die Übernahme von Organfunktionen im Kon- zern. Das Grundgehalt stellt einen fixen Bezug in wettbewerbsfähiger Höhe dar, der die Vorstandsmitglieder incentiviert, zum Wohl des Unternehmens und unter Berücksichtigung der Interessen der Ak- tionäre und der Arbeitnehmer sowie des öffentlichen Interesses zu handeln. Entspricht das im jeweiligen Geschäftsjahr erzielte EBITDA bzw. der erzielte ROCE exakt der Untergrenze, so beträgt der Zielerrei- chungsgrad 50 %. Wird die Obergrenze erreicht oder überschritten, so beträgt der Zielerreichungsgrad 150 % (CAP). Im dazwischenlie- genden Bereich werden die Zielerreichungsgrade geradlinig verteilt (lineare Interpolation). Wird die Untergrenze nicht erreicht, so liegt der Zielerreichungsgrad bei 0 %. Der Bonusanteil für das jeweilige Leistungskriterium sowie der kurzfristige variable Leistungsbonus insgesamt können somit vollständig entfallen. Vergütungsbericht 0000 Xxxxxxx Gruppe (0,8 - 1,2) Der Bonusanspruch, der sich aus der Erreichung der finanziellen Leistungskriterien ergibt, kann vom Vergütungsausschuss bei außer- gewöhnlichen Leistungen, die sich nicht in den finanziellen Kriterien widerspiegeln, durch Anwendung eines Modifiers um maximal 20 % erhöht bzw. bei Leistungen unter den Erwartungen um maximal 20 % reduziert werden. Im Regelfall findet ein Modifier von 1,0 Anwen- dung. Basis für die Beurteilung der nicht-finanziellen Leistung sind dabei zum einen die kollektiven Leistungen des Gesamtvorstandes sowie zum anderen die individuellen Leistungen je Vorstandsmit- glied. Beispielsweise können diese Leistungen etwa die Erreichung wichtiger strategischer Unternehmensziele sowie die Realisierung von Schlüsselprojekten betreffen. Die Höhe des STI-Zielwertbonus wird individuell je Vorstandsmit- glied im Anstellungsvertrag festgelegt. Der STI-Bonusanspruch ist mit 150 % des Zielwertbonus begrenzt und kann auch durch An- wendung des Modifiers nicht überschritten werden. Der Auszah- lungsbetrag wird spätestens bis zum 30. Juni des auf das Ende des Beurteilungszeitraums folgenden Geschäftsjahres ermittelt und an- schließend in sieben gleich großen Teilbeträgen, in den Monaten Ju...
Grundgehalt. Vorstandsmitglieder erhalten ein jährliches Grundgehalt, welches in vierzehn Monatsgehältern jeweils im Nachhinein auszubezahlen ist. Mit diesen Bezügen sind sämtliche Überstunden sowie Leistungen abgegolten, die über die für Angestellte der Gesellschaft geltende Normalarbeitszeit hinaus erbracht werden. Ebenfalls abgegolten wird damit die Übernahme von Organfunktionen im Konzern. Diese Vergütungskomponente entlohnt in erste Linie die grundsätzliche Übernahme des Mandats im Vorstand und die damit verbundene Gesamtverantwortung der einzelnen Vorstandsmitglieder, berücksichtigt aber auch die individuelle Verantwortung der einzelnen Personen, die sich aus der Ressortverteilung ergibt. Die Folge sind differenzierte Grundgehälter unter Berücksichtigung der strategischen und operativen Aufgabenfelder. Darüber hinaus orientiert sich die Höhe des jährlichen Grundgehalts an der marktüblichen Vergütung von Vorstandsmitgliedern in vergleichbaren Unternehmen. Im Anstellungsvertrag kann vereinbart werden, dass einem Vorstandsmitglied im Falle dessen Dienstverhinderung infolge Krankheit oder Unglücksfall das vereinbarte Grundgehalt für einen definierten, sechs Monate nicht überschreitenden Zeitraum in voller Höhe und für einen weiteren Zeitraum von nicht mehr als sechs Monaten in reduzierter Höhe weiter bezahlt wird. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben muss die feste Vergütung eine wettbewerbsfähige und marktgerechte Entlohnung sicherstellen, die es der Gesellschaft ermöglicht, geeignete Führungs- kräfte zu rekrutieren und zu halten. Das jährliche Grundgehalt wird in den Vorstandsverträgen nach Maßgabe der oben dargestellten Kriterien im Einklang mit den Vorgaben gemäß § 78 AktG vereinbart. Im Jahr 2020 beträgt das jährliche Grundgehalt (brutto) EUR 360.000,-- für den Vorstandsvorsitzenden und zwischen EUR 250.000,-- und EUR 290.000,-- für die weiteren Vorstandsmitglieder.