Beschwerden und Einsprüche Musterklauseln

Beschwerden und Einsprüche. Die Beschwerdestelle der AfP befasst sich sowohl mit Beschwerden als auch Einsprüchen. Als Beschwerde gilt eine Unzufriedenheits- bekundung (z.B. bzgl. Auditoren, Verfahren, Zertifizierungsstelle, o.ä.), ein Einspruch richtet sich gegen Zertifizierungstätigkeiten. Agentur für Präqualifizierung Xxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx Telefon: 06196/ 928-802 Fax: 06196/ 928-803 E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxx@xxx-xx.xx Frist zur Einreichung eines Einspruchs: Innerhalb eines Monats ab Zustellung der Entscheidung. Einsprüche und Beschwerden müssen schriftlich erfolgen. Ein Einspruch muss begründet sein, ein nicht begründeter Einspruch kann zurückgewiesen werden. Bei jedem Einspruch ist das Aktenzeichen der PQ-Bestätigung und/oder die IK-Nummer und die vollständige Anschrift des Einspruchsführers anzugeben. Die AfP bestätigt dem Einspruchsführer den Eingang des Einspruchs per Post und/oder Mail. Das entsprechende Zertifizierungsverfahren wird von zwei unabhängigen Mitarbeitern der AfP überprüft und bewertet. Das Ergebnis des Verfahrens wird innerhalb von 6 Wochen (ab Posteingang des Einspruchs) schriftlich per Post und/oder Mail, im Besonderen immer an die Einspruch führende Person und wo immer möglich an die Beschwerde führende Person, übermittelt. Bei unberechtigten Einsprüchen werden die Kosten je nach Aufwand berechnet, diese übersteigen jedoch nicht die Höhe des Basistarifs des Erst- / Re- Präqualifizierungsantrags (siehe Entgelttabelle der AfP). Beschwerden und berechtigte Einsprüche sind entgeltfrei. Die ergriffenen Maßnahmen sind zu dokumentieren. Das Einspruchsverfahren entspricht den Regelungen der DIN EN ISO/IEC 17065 und wird im aktuellen Zertifizierungsprogramm der AfP beschrieben.
Beschwerden und Einsprüche. Im Falle von Beschwerden kann sich das Unternehmen an bag cert wenden. Jede Beschwerde wird schriftlich aufgenommen und umgehend der Geschäftsführung bag cert vorgelegt. Sofern es nicht zu einer Einigung kommt, wird die Beschwerde dem Beirat bag cert zur Entscheidung weitergeleitet. Einsprüche gegen eine Zertifizierungsentscheidung sind grundsätzlich schriftlich bei der Leitung bag cert einzureichen. Die Einspruchsfrist ist auf 4 Wochen begrenzt. Werden keine einvernehmlichen Lösungen gefunden, wird der Einspruch dem Beirat bag cert zur Entscheidung vorgelegt. Im Falle von Beschwerden von Dritten über das Unternehmen ist dieses verpflichtet, Aufzeichnungen darüber zu führen, die eingeleiteten Korrekturmaßnahmen zu dokumentieren und diese Informationen unverzüglich an bag cert weiterzuleiten. bag cert führt Aufzeichnungen über alle Prüfungen, Begutachtungen und durchgeführten Audits sowie die gesamte Korrespondenz mit dem Unternehmen. Die bei bag cert eingereichten Dokumente des Unternehmens verbleiben grundsätzlich bei bag cert. Die bei bag cert verbleibenden Unterlagen werden nach Ablauf des Zyklus noch 3 Jahre aufbewahrt (5 Jahre bei Trägerzulassungen). Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Unterlagen gesichert vernichtet.
Beschwerden und Einsprüche. (1) Der Kunde hat die Möglichkeit, gegen Zertifizierungsentscheidungen oder gegen Handlungen oder Unterlassungen der OCG schriftlich Einspruch bei der OCG einzule- gen. Neben einer negativen (Re-)Zertifizierungsentscheidung kann auch gegen eine allfällige Einschränkung, Erweiterung, Aussetzung oder Entzug einer aufrechten Zerti- fizierung, sowie gegen Auditberichte, Fristen oder Auflagen Einspruch eingelegt wer- den. Beschwerden könne wegen sonstiger Umstände wie z.B. Vorfälle bei Audits er- hoben werden.
Beschwerden und Einsprüche. Die Beschwerdestelle der AfP befasst sich sowohl mit Beschwerden als auch Einsprüchen. Als Beschwerde gilt eine Unzufriedenheits- bekundung (z.B. bzgl. Auditoren, Verfahren, Zertifizierungsstelle, o.ä.), ein Einspruch richtet sich gegen Zertifizierungstätigkeiten. Agentur für Präqualifizierung Xxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx Telefon: 06196/ 928-802 Fax: 06196/ 928-803 E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxx@xxx-xx.xx Frist zur Einreichung eines Einspruchs: Innerhalb eines Monats ab Zustellung der Entscheidung. Bei unberechtigten Einsprüchen werden die Kosten je nach Aufwand berechnet, diese übersteigen jedoch nicht die Höhe des Erst- / Re- Präqualifizierungsantrags (siehe Entgelttabelle der AfP). Beschwerden und berechtigte Einsprüche sind entgeltfrei. Einsprüche und Beschwerden müssen schriftlich erfolgen. Ein Einspruch muss begründet sein, ein nicht begründeter Einspruch kann zurückgewiesen werden. Bei jedem Einspruch sind das Aktenzeichen der PQ- Bestätigung und/oder die IK-Nummer und die vollständige Anschrift des Beschwerdeführers anzugeben. Die ergriffenen Maßnahmen sind zu dokumentieren. Das Einspruchsverfahren entspricht den Regelungen der Norm EN ISO/IEC 17065 und wird im aktuellen Zertifizierungsprogramm der AfP beschrieben. 17_AGB-ZV _R2.2_200416 Erstellt durch: QMB Letzte Änderung durch: QMB Freigabe durch: ZL Revision: 2.2
Beschwerden und Einsprüche. Als Beschwerden werden negative Äußerungen von Kunden, Lieferanten, anderen Geschäftspartnern oder Dritten über die mdc und deren Dienstleistungen gewertet, sofern ein Fehler seitens der mdc zu vermuten ist. Einsprüche stellen eine Anzweiflung der von mdc getroffenen und Entscheidung im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens dar (z.B. Aussetzung, Entzug oder Verweigerung einer Bescheinigung). Beschwerden und Einsprüche sind schriftlich einzureichen; da- zu kann das entsprechende Formular auf der mdc-Homepage unter „Kontakte – Beschwerde/Einspruch“ genutzt werden. Der Eingang dieser schriftlichen Information wird ebenfalls schriftlich bestätigt. Es folgt eine objektive Prüfung und Bewertung des Sachverhaltes von nicht involvierten Personen mit dem Ziel einer fairen und zügigen Lösung der Problemstellung. Über die Ergebnisse der Bewertung bzw. Problemlösung bei Beschwerden sowie Einsprüchen wird der Beschwerde- bzw. Einspruchführer schriftlich informiert. Wird ein Einspruch eines Kunden im Rahmen eines mdc- internen Vorentscheids als eindeutig unberechtigt gewertet, wird dieser abgelehnt. In allen anderen Fällen wird versucht, mit dem Einspruchführer eine Einigkeit über den Gegenstand des Einspruchs zu erzielen. Sollte dieses nicht gelingen, kann seitens des Einspruchführers ein Schlichtungsausschuss angerufen werden. In diesem Verfahren prüft eine von der jeweiligen Leitung der Zertifizierungsstelle festgelegte kompetente und hinsichtlich des Verfahrens objektive Gruppe von Personen (Schlichtungs- ausschuss) den Einspruch und hört den Einspruchsführer schriftlich und auf Wunsch auch persönlich an. Basierend auf dieser Anhörung trifft der Schlichtungsausschuss eine Entscheidung bezüglich der Erteilung, Aussetzung, Entzugs oder Einschränkung einer Bescheinigung. War die Leitung der Zertifizierungsstelle in den Einspruchs- gegenstand involviert, werden die Personen für den Schlich- tungsausschuss durch die Stellvertretung der Leitung der Zerti- fizierungsstelle oder ggf. durch die Leitung einer anderen Zertifizierungsstelle innerhalb der mdc festgelegt. Die Anrufung des Schlichtungsverfahrens ist für den Einspruchführer kostenpflichtig. Mit der Anrufung werden 50% der dem Einspruch zugrundeliegenden Verfahrenskosten, jedoch nicht weniger als € 5.000,- als Anzahlung mit unmittelbarer Fälligkeit in Rechnung gestellt. Für die Anrufung des Schlichtungsverfahrens im Verfahren einer Präqualifizierung, gilt ein Betrag von mindestens € 500,-. Die tatsächlichen Kosten ...
Beschwerden und Einsprüche. Beschwerden und Einsprüche gegen Entscheidungen von BSI müssen innerhalb von 21 Tagen ab Erhalt der Entscheidung der BSI schriftlich vorliegen. Ihre Beschwerde und Ihren Einspruch richten Sie an den Compliance and Risk Director von BSI bzw. im Falle für Leistungen der Benannten Stelle an den Leiter der Benannten Stelle. Nach Eingang Ihrer Beschwerde oder Ihres Einspruchs informiert der Compliance and Risk Director von BSI bzw. der Leiter der Benannten Stelle Sie über das anhängige Verfahren. Jede Beschwerde oder jeder Einspruch wird von einem unabhängigen Gremium gemäß den für BSI geltenden Akkreditierungsbestimmungen behandelt. Die ursprüngliche Entscheidung von BSI bleibt bis zur Entscheidung über die Beschwerde oder den Einspruch wirksam. Die im anhängigen Verfahren ergangene Entscheidung ist endgültig und Sie und BSI verpflichten sich dazu, diese Entscheidung zu beachten. Der Rechtsweg bleibt beiden Parteien vorbehalten.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.