Beschwerden und Reklamationen Musterklauseln

Beschwerden und Reklamationen. 6.1 Der Abnehmer ist verpflichtet, die Produkte unverzüglich nach der Lieferung sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie mit dem Vertrag übereinstimmen. Der Abnehmer muss unter anderem den Zustand, die Menge und die Qualität kontrollieren. Unter Qualitätsprüfung wird explizit, aber nicht ausschließlich, die Prüfung anhand geltender Normen für Lebensmittel (Sicherheit) und Waren verstanden.
Beschwerden und Reklamationen. Wenn der Kunde mit der Erbringung der in diesem Kontovertrag vereinbarten Dienstleistungen durch die Bank nicht zufrieden ist, muss sich der Kontoinhaber in erster Linie an den Kundendienst der Bank wenden, um die Ursache für diese Unzufriedenheit zu klären. Wenn der Kontoinhaber eine Beschwerde vorbringen möchte, kann er diese schriftlich bei TF Bank AB (publ), Xxx 000, XX-000 00 Xxxxx, Xxxxxxxx einreichen oder an xxxxxxxxx@xxxxxx.xx senden. In seiner Rolle als Verbraucher kann der Kontoinhaber, ohne seine Rechte zu verlieren, beim schwedischen Amt für Verbraucherbeschwerden Berufung einlegen, Allmänna reklamationsnämnden, xxx.xxx.xx, Box 174, 101 23 Stockholm, Tel.: 0000 (0)0 000 000 00), oder aber beim Europäischen Verbraucherzentrum (ECC), xxx.xx-xxxxxxxxxxx.xx. In dem Fall, dass eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle des Deutschen Bankenverbands (xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx) eingehen sollte, wird der Deutsche Bankenverband den Kunden darüber in Kenntnis setzen, dass das schwedische Amt für Verbraucherbeschwerden (Allmänna reklamationsnämnden) die zuständige Behörde ist, an die es sich zu wenden gilt, und dass der Kunde die Überweisung seiner Beschwerde an das schwedische Amt für Verbraucherbeschwerden verlangen kann. Wenn der Kontoinhaber eine solche Überweisung verlangt, wird der Deutsche Bankenverband die Beschwerde an das schwedische Amt für Verbraucherbeschwerden (Allmänna reklama- tionsnämnden) weiterleiten.
Beschwerden und Reklamationen. Sollte der Kunde eine Beschwerde oder eine Reklamation über die Dienstleistung, bzw. das gekauftem Produkt haben, so muss dies spätestens 3 Tage nach Erkennen des Reklamationsgrundes der Dienstleisterin gemeldet werden Beautysalon Principessa di Xxxxxxx UG muss innerhalb der darauf folgenden 5 Arbeitstage eine akzeptable Lösung unterbreiten, um die Reklamation auszuräumen. Ist eine Reklamation berechtigt, muss Xxxxxxxxxxx Principessa di Xxxxxxx UG die reklamierte Arbeit ohne zusätzliche Zahlung erneut leisten, bzw. das reklamierte Produkt ersetzen. Sollte die Reklamation nicht zur Zufriedenheit des Kunden bereinigt werden, kann dies auch von einer Schiedsstelle oder Gericht entschieden werden.
Beschwerden und Reklamationen. Bei Beschwerden und Reklamationen steht Ihnen die Fachbereichsleitung und die Bereichsleitungen der Hilfswerk Steiermark GmbH, Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxxx 0, 0000 Xxxx unter der Telefonnummer 0316/ 00 00 00-0000 gerne zur Verfügung.
Beschwerden und Reklamationen. Sollte der Kunde eine Beschwerde oder eine Reklamation über den Service bzw. das verkaufte Produkt haben, so muss der Reklamationsgrund schnellstmöglich (für Dienstleistungen gilt, innerhalb der Garantie von 10 Tagen) dem Studio gemeldet werden. Das Studio muss innerhalb der darauffolgenden 3 Werktagen eine akzeptable Lösung unterbreiten, um die Reklamation auszuräumen. Ist eine Reklamation berechtigt, muss das Studio die reklamierte Arbeit ohne zusätzliche Zahlung erneut leisten bzw. das reklamierte Produkt ersetzen.
Beschwerden und Reklamationen. Die Beschwerden und Reklamationen können im Einklang mit dem in dem Reglement des Verbraucherschutzes angegebenen Verfahren, das von der Versicherungsgesellschaft zur Verfügung gestellt wird und auf unserer Website xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx auf- gerufen werden kann, an den Kundendienst der Versicherungsgesellschaft gerichtet wer- den. Das genannte Reglement entspricht den Auflagen der Ministerialverordnung ECO 734/2004 und den diese ersetzenden oder verändernden Vorschriften. Von der diesem genannten Reglement unterliegenden Verbraucherschutzstelle wird innerhalb der in dieser angegebenen maximalen Frist nach Einreichen der Beschwerde oder Reklamation eine Entscheidung getroffen. Nach Ablauf dieser Frist kann sich der Beschwerdeführer ggf. an die Beschwerdestelle des Versicherungsaufsichtsamtes wen- den. Auflösungsklausel für Vertragsabschlüsse aus der Ferne Bei Verträgen, die ausschließlich unter Einsatz von Techniken der Telekommunikation abgeschlossen wurden, verfügt der Versicherte, wenn er in unternehmens- oder berufs- fremder Absicht vorgeht, über eine Frist von vierzehn Arbeitstagen nach Vertragsab- schluss, um von dem aus der Ferne abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, unter der Voraussetzung, dass kein Schadensfall eingetreten ist, für den Deckung zu leisten ist. Der Rücktritt erfolgt ohne Angabe von Gründen und eine jegliche Pönalisierung im Ein- klang mit dem Paragraphen 10 des Gesetzes 22/2007 über die Fernvermarktung von für Verbraucher bestimmte Finanzleistungen. Zur Ausübung dieses Rechtes muss der Versi- cherte eine Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft richten. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die anteilige Prämie für die Deckungszeit einzubehalten. Das Rück- trittsrecht findet keine Anwendung auf Pflichtversicherungen, Reise- oder Gepäckversi- cherungen von unter einem Monat, ebenfalls nicht auf jene Versicherungen, deren Rechtswirkung vor Ablauf einer Frist von vierzehn Arbeitstagen ausgesetzt wird.
Beschwerden und Reklamationen. 8.1 Alle Beschwerden und Reklamationen werden vom Veranstalter des Gewinnspiels behandelt. Die Beschwerden und Reklamationen können die Teilnehmer des Gewinnspiels an die E-Mail-Adresse xxxxxxxxx@xxx.xx innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Ergebnisse der Verlosung senden. Es wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer die Benachrichtigung an dem Tag erhalten hat, an dem der Veranstalter die Benachrichtigung an seine E-Mail-Adresse gesendet hat.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.