Beseitigung der Mehrfachversicherung. 1.4.1. Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhält- nismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
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Samples: Glasbruchversicherung Gewerbe, Dauercamper Versicherung, Glasbruchversicherung Privat
Beseitigung der Mehrfachversicherung. 1.4.1. Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhält- nismäßiger verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
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Samples: Versicherungsvertrag, Privathaftpflichtversicherung Premium Plus, Hundehalterhaftpflichtversicherung
Beseitigung der Mehrfachversicherung. 1.4.1. Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhält- nismäßiger verhältnismäßiger Minderung des Beitrags Beitrages auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags Beitrages werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Beseitigung der Mehrfachversicherung. 1.4.1. Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhält- nismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
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Samples: Dauercampingversicherung, Wohngebäude Und Glasversicherungen, Dauercampingversicherung
Beseitigung der Mehrfachversicherung. 1.4.1. Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung Mehrfachversiche- rung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme Versiche- rungssumme unter verhält- nismäßiger verhältnismäßiger Minderung des Beitrags der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags der Prämie werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung Erklä- rung dem Versicherer zugeht.
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Samples: Hausratversicherung, Jahres Reiseschutzbrief
Beseitigung der Mehrfachversicherung. 1.4.1. Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung Mehrfach- versicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhält- nismäßiger verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt herab- gesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme Versiche- rungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
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Samples: Gewerbliche Gebäude Versicherung, Gewerbliche Inhalts Versicherung
Beseitigung der Mehrfachversicherung. 1.4.1. Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ent- standen ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme der Versi- cherungsumfang unter verhält- nismäßiger verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag Umfang herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme des Versicherungsumfangs und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugehtzu- geht.
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Beseitigung der Mehrfachversicherung. 1.4.1. Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne oh> ne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung Mehrfachver> sicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhält- nismäßiger un> ter verhältnismäSiger Minderung des Beitrags der Prämie auf den Teilbetrag Umfang herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme Herabset> zung des Vertragsumfanges und Anpassung des Beitrags der Prämie werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
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Beseitigung der Mehrfachversicherung. 1.4.1. Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung Mehrfach- versicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhält- nismäßiger verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme Versicherungs- summe und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Beseitigung der Mehrfachversicherung. 1.4.1. Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung Mehr- fachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen Ent- stehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangenverlan- gen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhält- nismäßiger verhältnismäßiger Minderung des Beitrags Beitrages auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme Versi- cherungssumme und Anpassung des Beitrags Beitrages werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugehtzu- geht.
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Samples: Hausratversicherung
Beseitigung der Mehrfachversicherung. 1.4.1. Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung Mehr- fachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen Entste- hen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme Versi- cherungssumme unter verhält- nismäßiger verhältnismäßiger Minderung des Beitrags der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung Versi- cherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags oder die Herabsetzung der Versicherungssumme Versiche- rungssumme und Anpassung des Beitrags der Prämie werden zu dem Zeitpunkt Zeit- punkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Beseitigung der Mehrfachversicherung. 1.4.1. Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung Mehrfachversi- cherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhält- nismäßiger Minderung verhältnismäßiger Min- derung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt herabge- setzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags Vertrages oder die Herabsetzung Herabset- zung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
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Samples: Hausratversicherung
Beseitigung der Mehrfachversicherung. 1.4.1. Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung Mehr- fachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen Entste- hen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme Versi- cherungssumme unter verhält- nismäßiger verhältnismäßiger Minderung des Beitrags der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung Ver- sicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme Versiche- rungssumme und Anpassung des Beitrags der Prämie werden zu dem Zeitpunkt Zeit- punkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Beseitigung der Mehrfachversicherung. 1.4.1. Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung Mehr- fachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen Entste- hen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhält- nismäßiger verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags oder die Herabsetzung der Versicherungssumme Versiche- rungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt Zeit- punkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
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Samples: Versicherungsvertrag
Beseitigung der Mehrfachversicherung. 1.4.1. Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung Mehrfach- versicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhält- nismäßiger verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt herabge- setzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme Versiche- rungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
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Samples: Gewerbliche Inhalts Versicherung
Beseitigung der Mehrfachversicherung. 1.4.1. Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ent- standen ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme Versi- cherungssumme unter verhält- nismäßiger verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugehtzu- geht.
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Samples: Hausratversicherung