Beseitigung der Mehrfachversicherung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entste- hen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versi- cherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versi- cherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeit- punkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien verlangen. § 9 Übergang von Ersatzansprüchen
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Beseitigung der Mehrfachversicherung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entste- hen Entstehen der Mehrfachversicherung Mehrfachversiche- rung geschlossen, kann er verlangen, dass der später spä- ter geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versi- cherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versi- cherung Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung der Prämie des Beitrags werden zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung Erklä- rung dem Versicherer zugeht.
b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige ver- hältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen Versicherungssum- men und der Prämien Beiträge verlangen. § 9 Übergang von Ersatzansprüchen.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Beseitigung der Mehrfachversicherung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung Mehrfachversi- cherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entste- hen Entstehen der Mehrfachversicherung Mehrfach- versicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versi- cherungssumme Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versi- cherung Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme Versicherungs- summe und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung Mehrfachversi- cherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge Versi- cherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen Versicherungs- summen und der Prämien verlangen. § 9 Übergang von Ersatzansprüchen12 Versicherung für fremde Rechnung
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung
Beseitigung der Mehrfachversicherung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entste- hen Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versi- cherungssumme Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versi- cherung Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung der Prämie des Beitrags werden zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien Beiträge verlangen.
c) Ausübung der Rechte Das Recht auf Aufhebung oder Herabsetzung erlischt, wenn es vom Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats geltend gemacht wird, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. § 9 Übergang von ErsatzansprüchenVersicherung für fremde Rechnung
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Beseitigung der Mehrfachversicherung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ist ohne Kenntnis von dem Entste- hen Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, geschlossen kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versi- cherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag Umfang herabgesetzt wird, der durch die frühere Versi- cherung Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme des Vertragsumfanges und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeit- punkt wirksam, Zeitpunkt wirksam zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert Versiche- rungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, worden kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen des Vertragsumfanges und der Prämien verlangen. § 9 Übergang von Ersatzansprüchen.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Beseitigung der Mehrfachversicherung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entste- hen Entstehen der Mehrfachversicherung Mehrfachversiche- rung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versi- cherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versi- cherung Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung Erklä- rung dem Versicherer zugeht.
b) Die Regelungen nach Abschnitt B, Ziffer 11.4 a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert Versicherungs- wert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge Versicherungsver- träge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer Versi- cherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien verlangen. § 9 Übergang von Ersatzansprüchen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Galerien
Beseitigung der Mehrfachversicherung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung Mehrfachver- sicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entste- hen Entstehen der Mehrfachversicherung Mehrfach- versicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versi- cherungssumme Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versi- cherung Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme Versicherungs- summe und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
b) Die Regelungen nach Ziffer 11.4 a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen Versicherungs- summen und der Prämien verlangen. § 9 Übergang von Ersatzansprüchen.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Beseitigung der Mehrfachversicherung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entste- hen Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossenge- schlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene ge- schlossene Vertrag aufgehoben oder die Versi- cherungssumme Versiche- rungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versi- cherung Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung Erklä- rung dem Versicherer zugeht.
b) Die Regelungen nach § 29 Nr. 4 a) sind auch anzuwendenanzuwen- den, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden entstan- den ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge Versiche- rungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen ge- schlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen Versicherungs- summen und der Prämien verlangen. § 9 Übergang von Ersatzansprüchen.
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Beseitigung der Mehrfachversicherung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung Mehr- fachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entste- hen Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versi- cherungssumme Versiche- rungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versi- cherung Versiche- rung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme Versiche- rungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung Mehr- fachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig gleich- zeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung Herabset- zung der Versicherungssummen und der Prämien verlangen. § 9 Übergang von Ersatzansprüchen30 Versicherung für fremde Rechnung
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Samples: Hausratversicherung
Beseitigung der Mehrfachversicherung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung Mehrfachversiche- rung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entste- hen Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versi- cherungssumme Versicherungssumme unter verhältnismäßiger verhält- nismäßiger Minderung der Prämie des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versi- cherung Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages Vertrags oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung der Prämie des Beitrags werden zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung Mehrfachversiche- rung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige ver- hältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien verlangenBeiträge verlan- gen. § 9 Übergang von Ersatzansprüchen20 - Versicherung für fremde Rechnung
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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungen
Beseitigung der Mehrfachversicherung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entste- hen Entstehen der Mehrfachversicherung Mehrfachver- sicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versi- cherungssumme Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt herabge- setzt wird, der durch die frühere Versi- cherung Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung Herabset- zung der Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwendenanzuwen- den, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen Einver- nehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien verlangen. § 9 Übergang von Ersatzansprüchen22 Kosten für die Abwendung, Minderung und Ermittlung des Schadens
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Reisegepäck
Beseitigung der Mehrfachversicherung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entste- hen Entstehen der Mehrfachversicherung Mehrfachver- sicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versi- cherungssumme Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt herabge- setzt wird, der durch die frühere Versi- cherung Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung Herabset- zung der Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwendenanzuwen- den, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen Einver- nehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien verlangen. § 9 Übergang von Ersatzansprüchen21 Versicherung für fremde Rechnung
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Beseitigung der Mehrfachversicherung. a) 10.4.1 Hat der Versicherungsnehmer den VertragVer- trag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entste- hen Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossenge- schlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versi- cherungssumme Versicherungssumme unter verhältnismäßiger ver- hältnismäßiger Minderung der Prämie des Beitrages auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versi- cherung Versicherung nicht gedeckt ge- deckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung der Prämie des Beitrages werden zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung Erklä- rung dem Versicherer zugeht.
b) 10.4.2 Die Regelungen nach a) gemäß Ziffer 10.4.1 sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung Mehrfachver- sicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge Versiche- rungsverträge der Versicherungswert gesunken ge- sunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren mehre- ren Versicherungsverträge gleichzeitig oder o- der im Einvernehmen der Versicherer geschlossen ge- schlossen worden, kann der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien des Beitrages verlangen. § 9 Übergang von Ersatzansprüchen.
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Samples: Sammelversicherungsvertrag
Beseitigung der Mehrfachversicherung. a) 1. Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entste- hen Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossengeschlos- sen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versi- cherungssumme Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag Teilbe- trag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versi- cherung Versiche- rung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden wer- den zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
b) 2. Die Regelungen nach a) Ziffer 14.1.4.1 sind auch anzuwendenanzuwen- den, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden entstan- den ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge Versiche- rungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen ge- schlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen Versicherungs- summen und der Prämien verlangen. § 9 Übergang von Ersatzansprüchen.
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Samples: Versicherungsbedingungen