Beseitigung der Mehrfachversicherung. 4.1.4.1 Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Min- derung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags oder die Herabsetzung der Versiche- rungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeit- punkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. 4.1.4.2 Die Regelungen nach Nr. 4.1.4.1 sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Ver- sicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungs- nehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versiche- rungssummen und der Beiträge verlangen.
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Samples: Pferde Op Versicherung, Pferde Op Versicherung
Beseitigung der Mehrfachversicherung. 4.1.4.1 11.4.1. Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung Mehr- fachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme Versicherungs- summe unter verhältnismäßiger Min- derung Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag Teil- betrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ge- deckt ist. Die Aufhebung des Vertrags Vertrages oder die Herabsetzung der Versiche- rungssumme Versicherungs- summe und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
4.1.4.2 11.4.2. Die Regelungen nach Nr. 4.1.4.1 11.4.1 sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Ver- sicherungswert gesunken Versicherungswert gesun- ken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen wordenwor- den, kann der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung Herab- setzung der Versiche- rungssummen Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.
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Beseitigung der Mehrfachversicherung. 4.1.4.1 Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung Mehrfach- versicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme Versicherungs- summe unter verhältnismäßiger Min- derung Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags oder die Herabsetzung der Versiche- rungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
4.1.4.2 Die Regelungen nach Nr. 4.1.4.1 sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Ver- sicherungswert gesunken Versicherungswert ge- sunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versiche- rungssummen Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.
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Beseitigung der Mehrfachversicherung. 4.1.4.1 27.5.1 Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung Mehrfachver- sicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Min- derung Minderung des Beitrags Beitrages auf den Teilbetrag herabgesetzt herab- gesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags Vertrages oder die Herabsetzung Herabset- zung der Versiche- rungssumme Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags Beitrages werden zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
4.1.4.2 27.5.2 Die Regelungen nach Nr. 4.1.4.1 27.5.1 sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Ver- sicherungswert Versiche- rungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige verhältnis- mäßige Herabsetzung der Versiche- rungssummen Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Beseitigung der Mehrfachversicherung. B 4.1.4.1 Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung Mehrfach- versicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung Mehr- fachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Min- derung Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags Vertrages oder die Herabsetzung der Versiche- rungssumme Versicherungs- summe und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
B 4.1.4.2 Die Regelungen nach gemäß Nr. B 4.1.4.1 sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Ver- sicherungswert Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungs- nehmer Versiche- rungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versiche- rungssummen Versicherungs- summen und der Beiträge verlangen.
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Samples: Hausrat Und Glas Versicherung
Beseitigung der Mehrfachversicherung. 4.1.4.1 A4-1.1.4.1 Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen Ent- stehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Min- derung Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung Auffiebung des Vertrags oder die Herabsetzung der Versiche- rungssumme Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
4.1.4.2 A4-1.1.4.2 Die Regelungen nach Nr. 4.1.4.1 A4-1.1.4.1 sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Ver- sicherungswert Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge Versi- cherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versiche- rungssummen Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.
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Samples: Hausratversicherung
Beseitigung der Mehrfachversicherung. B 4.1.4.1 Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben aufgeho- ben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Min- derung Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags Vertrages oder die Herabsetzung der Versiche- rungssumme Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
B 4.1.4.2 Die Regelungen nach gemäß Nr. B 4.1.4.1 sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung Mehrfach- versicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Ver- sicherungswert Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige verhält- nismäßige Herabsetzung der Versiche- rungssummen Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.
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Samples: Wohngebäude Und Glas Versicherung
Beseitigung der Mehrfachversicherung. B 4.1.4.1 Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung Mehrfach- versicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Min- derung Minderung des Beitrags Beitrages auf den Teilbetrag herabgesetzt herab- gesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags Vertrages oder die Herabsetzung der Versiche- rungssumme Versicherungs- summe und Anpassung des Beitrags Beitrages werden zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
B 4.1.4.2 Die Regelungen nach gemäß Nr. B 4.1.4.1 sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Ver- sicherungswert Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungs- nehmer Versiche- rungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versiche- rungssummen Versicherungs- summen und der Beiträge verlangen.
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Samples: Bauleistungs Versicherung
Beseitigung der Mehrfachversicherung. 4.1.4.1 36.4.1 Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung Mehrfach versicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme Versicherungs summe unter verhältnismäßiger Min- derung Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrags oder die Herabsetzung der Versiche- Versiche rungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeit- punkt Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
4.1.4.2 36.4.2 Die Regelungen nach Nr. 4.1.4.1 Ziffer 36.4.1 sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Ver- sicherungswert gesunken Versicherungswert gesun ken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen wordenwor den, kann der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung Her absetzung der Versiche- rungssummen Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.
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Samples: Hausratversicherung