Beseitigung von Störungen. Der Auftraggeber meldet dem Auftragnehmer auf- tretende Störungen. Eine Störung liegt vor, wenn die Software die in der Dokumentation angegebe- ne Funktion nicht erfüllt, falsche Ergebnisse lie- fert, ihren Lauf unkontrolliert abbricht, sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält oder sich nicht wie in der Dokumentation beschrieben bedienen lässt, so dass die Nutzung des Pro- gramms unmöglich oder eingeschränkt ist. Stö- rungen liegen auch vor, wenn Informations- sicherheitsschwachstellen der Software bekannt werden oder der Auftraggeber auf solche hinweist. Der Auftragnehmer lokalisiert, analysiert und behebt vom Auftraggeber gemeldete, vom Auf- tragnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätig- keit festgestellte oder vom Software-Hersteller bekannt gegebene Störungen. Nach Eingang einer Störungsmeldung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, bis wann die gemeldete Stö- rung behoben sein wird. Störungen wird der Auftragnehmer innerhalb der vereinbarten Zeiten, sonst in angemessener Frist, beseitigen. Gestaltet sich die Behebung einer Störung nach deren Analyse als sehr umfangreich, stellt der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftrag- geber zumindest eine vorläufige Ersatz- oder Umgehungslösung zur Verfügung, damit wesentli- che Beeinträchtigungen für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers vermieden werden. Vereinbar- te Service Levels sind dabei zu beachten. Die Pflicht zur endgültigen Beseitigung der Störung in angemessener Frist bleibt unberührt. Störungen, die auf Informationssicherheits- schwachstellen der Software basieren, sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu beheben, soweit mit dem Auftraggeber kein abweichender Zeitplan vereinbart ist.
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Samples: Einkaufsbedingungen Für It
Beseitigung von Störungen. B20.002.01.021.12.A 03/22 Seite 1/5 Der Auftraggeber meldet dem Auftragnehmer auf- tretende auftre- tende Störungen. Eine Störung liegt vor, wenn die Software die in der Dokumentation angegebe- ne Funktion angegebene Funk- tion nicht erfüllt, falsche Ergebnisse lie- fertliefert, ihren Lauf unkontrolliert abbricht, sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält verhält, Informationssicherheits- schwachstellen ausweist oder sich nicht wie in der Dokumentation beschrieben bedienen lässt, so dass die Nutzung des Pro- gramms Programms unmöglich oder eingeschränkt einge- schränkt ist. Stö- rungen liegen auch vor, wenn Informations- sicherheitsschwachstellen der Software bekannt werden oder der Auftraggeber auf solche hinweist. Der Auftragnehmer lokalisiert, analysiert und behebt vom Auftraggeber gemeldete, vom Auf- tragnehmer Auftragnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätig- keit Tätigkeit festgestellte oder vom Software-Hersteller bekannt gegebene StörungenStörun- gen. Nach Eingang einer Störungsmeldung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, bis wann die gemeldete Stö- rung Störung behoben sein wird. Störungen wird der Auftragnehmer innerhalb der vereinbarten verein- barten Zeiten, sonst in angemessener Frist, Frist beseitigen. Gestaltet sich die Behebung einer Störung nach deren Analyse als sehr umfangreich, stellt der Auftragnehmer Auftragneh- mer in Abstimmung mit dem Auftrag- geber Auftraggeber zumindest eine vorläufige Ersatz- oder Umgehungslösung zur VerfügungVer- fügung, damit wesentli- che wesentliche Beeinträchtigungen für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers vermieden werden. Vereinbar- te ; vereinbarte Service Levels sind dabei zu beachten. Die Pflicht zur endgültigen Beseitigung der Störung in angemessener an- gemessener Frist bleibt unberührt. Störungen, die auf Störungen aufgrund von Informationssicherheits- schwachstellen der Software basieren, sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu beheben, soweit mit dem Auftraggeber kein abweichender Zeitplan vereinbart istbeseitigen.
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Samples: Einkaufsbedingungen Für It
Beseitigung von Störungen. Der Auftraggeber meldet dem Auftragnehmer auf- tretende auftretende Störungen. Eine Störung liegt vor, wenn die Software die in der Dokumentation angegebe- ne angegebene Funktion nicht erfüllt, falsche Ergebnisse lie- fertliefert, ihren Lauf unkontrolliert abbricht, sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält verhält, Informations- sicherheitsschwachstellen ausweist oder sich nicht wie in der Dokumentation beschrieben bedienen lässt, so dass die Nutzung des Pro- gramms Programms unmöglich oder eingeschränkt ist. Stö- rungen liegen auch vor, wenn Informations- sicherheitsschwachstellen der Software bekannt werden oder der Auftraggeber auf solche hinweist. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 1/4 Der Auftragnehmer lokalisiert, analysiert und behebt vom Auftraggeber gemeldete, vom Auf- tragnehmer Auftragnehmer im Zusammenhang Zusammen- hang mit seiner Tätig- keit Tätigkeit festgestellte oder vom Software-Software- Hersteller bekannt gegebene Störungen. Nach Eingang einer Störungsmeldung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, bis wann die gemeldete Stö- rung Störung behoben sein wird. Störungen wird der Auftragnehmer innerhalb der vereinbarten Zeiten, sonst in angemessener Frist, Frist beseitigen. Gestaltet sich die Behebung einer Störung nach deren Analyse Ana- lyse als sehr umfangreich, stellt der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftrag- geber Auftraggeber zumindest eine vorläufige Ersatz- oder Umgehungslösung zur Verfügung, damit wesentli- che wesentliche Beeinträchtigungen für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers vermieden werden. Vereinbar- te ; vereinbarte Service Levels sind dabei zu beachten. Die Pflicht zur endgültigen Beseitigung der Störung in angemessener Frist bleibt unberührtunbe- rührt. Störungen, die auf Informationssicherheits- schwachstellen Störungen aufgrund von Informationssicherheitsschwach- stellen der Software basieren, sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu beheben, soweit mit dem Auftraggeber kein abweichender Zeitplan vereinbart istbeseitigen.
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Samples: Mietvertrag Für Software
Beseitigung von Störungen. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 1/6 Der Auftraggeber meldet dem Auftragnehmer auf- tretende auftretende Störungen. Eine Störung liegt vor, wenn die Software die in der Dokumentation angegebe- ne angegebene Funktion nicht erfüllt, falsche Ergebnisse lie- fertErgeb- nisse liefert, ihren Lauf unkontrolliert abbricht, sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält ver- hält, Informationssicherheitsschwachstellen aus- weist oder sich nicht wie in der Dokumentation beschrieben bedienen lässt, so dass die Nutzung des Pro- gramms Programms unmöglich oder eingeschränkt ist. Stö- rungen liegen auch vor, wenn Informations- sicherheitsschwachstellen der Software bekannt werden oder der Auftraggeber auf solche hinweist. Der Auftragnehmer lokalisiert, analysiert und behebt vom Auftraggeber gemeldete, vom Auf- tragnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätig- keit festgestellte oder vom Software-Hersteller bekannt gegebene Störungen. Nach Eingang einer Störungsmeldung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, bis wann die gemeldete Stö- rung behoben sein wird. Störungen wird der Auftragnehmer innerhalb der vereinbarten Zeiten, sonst in angemessener Frist, Frist beseitigen. Gestaltet sich die Behebung einer Störung nach deren Analyse als sehr umfangreich, stellt der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftrag- geber zumindest eine vorläufige Ersatz- oder Umgehungslösung zur Verfügung, damit wesentli- che Beeinträchtigungen für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers vermieden werden. Vereinbar- te ; vereinbarte Service Levels sind dabei zu beachten. Die Pflicht zur endgültigen Beseitigung der Störung in angemessener ange- messener Frist bleibt unberührt. Störungen, die auf Störungen aufgrund von Informationssicherheits- schwachstellen der Software basieren, sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu beheben, soweit mit dem Auftraggeber kein abweichender Zeitplan vereinbart istbeseitigen.
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Samples: Mietvertrag Für Software
Beseitigung von Störungen. Der Auftraggeber meldet dem Auftragnehmer auf- tretende auftretende Störungen. Eine Störung liegt vor, wenn die Software die in der Dokumentation angegebe- ne angegebene Funktion nicht erfüllt, falsche Ergebnisse lie- fertliefert, ihren Lauf unkontrolliert abbricht, sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält oder sich nicht wie in der Dokumentation beschrieben bedienen lässt, so dass die Nutzung des Pro- gramms Programms unmöglich oder eingeschränkt ein- geschränkt ist. Stö- rungen Störungen liegen auch vor, wenn Informations- sicherheitsschwachstellen Informati- onssicherheitsschwachstellen der Software bekannt werden oder der Auftraggeber auf solche hinweist. Der Auftragnehmer lokalisiert, analysiert und behebt vom Auftraggeber gemeldete, vom Auf- tragnehmer Auftragnehmer im Zusammenhang Zusammen- hang mit seiner Tätig- keit Tätigkeit festgestellte oder vom Software-Software- Hersteller bekannt gegebene Störungen. Nach Eingang einer Störungsmeldung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, bis wann die gemeldete Stö- rung Störung behoben sein wird. Störungen wird der Auftragnehmer innerhalb der vereinbarten Zeiten, sonst in angemessener Frist, beseitigen. Gestaltet sich die Behebung einer Störung nach deren Analyse als sehr umfangreich, stellt der Auftragnehmer in Abstimmung Abstim- mung mit dem Auftrag- geber Auftraggeber zumindest eine vorläufige Ersatz- oder Umgehungslösung zur Verfügung, damit wesentli- che wesent- liche Beeinträchtigungen für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers Auf- traggebers vermieden werden. Vereinbar- te Vereinbarte Service Levels sind dabei zu beachten. Die Pflicht zur endgültigen Beseitigung Beseiti- gung der Störung in angemessener Frist bleibt unberührt. Störungen, die auf Informationssicherheits- schwachstellen Informationssicherheitsschwachstellen der Software basieren, sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu beheben, soweit mit dem Auftraggeber kein abweichender Zeitplan vereinbart ist.
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Samples: Einkaufsbedingungen Für It
Beseitigung von Störungen. Der Auftraggeber meldet dem Auftragnehmer auf- tretende auftretende Störungen. Eine Störung liegt vor, wenn die Software die in der Dokumentation angegebe- ne angegebene Funktion nicht erfüllt, falsche Ergebnisse lie- fertliefert, ihren Lauf unkontrolliert abbricht, sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhält oder sich nicht wie in der Dokumentation beschrieben bedienen lässt, so dass die Nutzung des Pro- gramms Programms unmöglich oder eingeschränkt ist. Stö- rungen Störungen liegen auch vor, wenn Informations- sicherheitsschwachstellen Informationssicherheitsschwachstellen der Software bekannt werden oder der Auftraggeber auf solche hinweist. Der Auftragnehmer lokalisiert, analysiert und behebt vom Auftraggeber gemeldete, vom Auf- tragnehmer Auftragnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätig- keit Tätigkeit festgestellte oder vom Software-Hersteller bekannt gegebene Störungen. Nach Eingang einer Störungsmeldung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, bis wann die gemeldete Stö- rung Störung behoben sein wird. Störungen wird der Auftragnehmer innerhalb der vereinbarten Zeiten, sonst in angemessener Frist, beseitigen. Gestaltet sich die Behebung einer Störung nach deren Analyse als sehr umfangreich, stellt der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftrag- geber Auftraggeber zumindest eine vorläufige Ersatz- oder Umgehungslösung zur Verfügung, damit wesentli- che wesentliche Beeinträchtigungen für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers vermieden werden. Vereinbar- te Vereinbarte Service Levels sind dabei zu beachten. Die Pflicht zur endgültigen Beseitigung der Störung in angemessener Frist bleibt unberührt. Störungen, die auf Informationssicherheits- schwachstellen Informationssicherheitsschwachstellen der Software basieren, sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu beheben, soweit mit dem Auftraggeber kein abweichender Zeitplan vereinbart ist.
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Samples: Software Maintenance Agreement