Common use of Besitzstandsgarantie Clause in Contracts

Besitzstandsgarantie. Sollte sich bei einem Schadenereignis herausstellen, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen zur Privat-Haftpflichtversicherung des Vorvertrages beim vorheri- gen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang (Deckung von Haftpflichtansprü- chen) bessergestellt gewesen wäre, wird die Medien-Versicherung nach den Versiche- rungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrages regulieren. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Versicherungsbedingungen des Vorvertrages zur Verfügung zu stellen. Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass − ununterbrochen Versicherungsschutz nach deutschem Recht und deutschen Bedingun- gen bestand; − die Vorversicherung bei Antragstellung angegeben wurde; − die bei der Medien-Versicherung versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleis- tung darstellt; − das bei der Medien-Versicherung versicherte Einzelpersonenschadenlimit die Höchster- satzleistung bei Personenschäden darstellt – auch hinsichtlich der Maximierung; − beitragspflichtige Einschlüsse beim Vorvertrag unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit − im Ausland vorkommenden Schadenereignissen; − beruflichen und gewerblichen Risiken; − Vorsatz; − vertraglicher Haftung; − Haftpflichtansprüchen gemäß Abschnitt A1-7; − Haftpflichtansprüchen aus Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorge- pflicht unterliegen; − Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit; − Assistance-Dienstleistungen; − als Halter oder Hüter von Tieren.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung

Besitzstandsgarantie. A1-6.29.1 Sollte sich bei einem Schadenereignis im Schadensfall herausstellen, dass der Versicherungsnehmer die versicherte Person durch die Vertragsbedingungen Vertragsbe- dingungen zur Privat-Haftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung des Vorvertrages beim vorheri- gen vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang (Deckung von Haftpflichtansprü- chen) bessergestellt besser- gestellt gewesen wäre, wird die Medien-Ammerländer Versicherung VVaG nach den Versiche- rungsbedingungen Vertragsbedin- gungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrages direk- ten Vorvertrags regulieren. . A1-6.29.2 Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Versicherungsbedingungen Bedingungen des Vorvertrages Vorversicherers zur Verfügung Verfü- gung zu stellen. . A1-6.29.3 Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweitsoweit, dass − dass a) ununterbrochen Versicherungsschutz nach deutschem Recht und deutschen Bedingun- gen bestand; − be- stand; b) die Vorversicherung bei Antragstellung angegeben Antragsstellung an gegeben wurde; − ; c) die bei der Medien-Ammerländer Versicherung VVaG versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleis- tung Höchstersatzleistung darstellt; − das bei der Medien-Versicherung versicherte Einzelpersonenschadenlimit die Höchster- satzleistung bei Personenschäden darstellt – auch hinsichtlich der Maximierung; − ; d) beitragspflichtige Einschlüsse beim Vorvertrag Vorver- trag unberücksichtigt bleiben. . A1-6.29.4 Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit − mit a) im Ausland vorkommenden Schadenereignissen; − beruflichen Schadensereig- nissen; b) berufliche und gewerblichen gewerbliche Risiken; − ; c) Vorsatz; − ; d) vertraglicher Haftung; − Haftpflichtansprüchen gemäß Abschnitt A1-7; − ; e) Haftpflichtansprüchen aus Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorge- pflicht unterliegen; − ; f) Assistance-Dienstleistungen; g) Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/und / oder Arbeitsunfähigkeit; − Assistance-Dienstleistungen; − als Halter oder Hüter von Tieren; h) Risiken, für die der Versicherer eine geson- derte Zulassung benötigt (z. B. Rechts- schutz, Kfz, Luftfahrzeuge).

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Samples: Privathaftpflichtversicherung Exclusiv Schutz

Besitzstandsgarantie. 5.1 Sollte sich bei einem Schadenereignis Schadenfall herausstellen, dass der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen (keine individuellen Vereinbarungen) zur Privat-Haftpflichtversicherung des unmittelbaren Vorvertrages beim vorheri- gen vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang (Deckung von Haftpflichtansprü- chen) Versiche- rungsumfang bessergestellt gewesen wäre, wird die Medien-Versicherung der Versicherer nach den Versiche- rungsbedingungen Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten un- mittelbaren Vorvertrages regulieren. Kein Versicherungsschutz besteht hierüber für Leistungen (zum Beispiel Schäden durch deliktsunfähige Kinder, Schlüsselverlust, Schadener- satzausfallversicherung, motorgetriebene Flugmodelle, Tierhalterhaft- pflichtversicherung), die beim Vorversicherer vereinbart waren, aber vom Versicherungsnehmer bei der vorliegenden Privat-Haftpflichtver- sicherung nicht vereinbart beziehungsweise nicht gewünscht wurden. 5.2 Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall den Versicherungs- schein sowie die Versicherungsbedingungen Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen - vollständig und in deutscher Sprache - des Vorvertrages Vorversicherers zur Verfügung Ver- fügung zu stellen. Die . 5.3 Voraussetzung für die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweitist, dass − ununterbrochen Versicherungsschutz nach deutschem Recht und deutschen Bedingun- gen ununter- brochen, bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer, Versiche- rungsschutz bestand; − die Vorversicherung bei Antragstellung angegeben wurde; − die bei . 5.4 Eventuell in der Medienvorliegenden Privat-Versicherung versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleis- tung darstellt; − das bei der Medien-Versicherung versicherte Einzelpersonenschadenlimit die Höchster- satzleistung bei Personenschäden darstellt – auch hinsichtlich der Maximierung; − beitragspflichtige Einschlüsse beim Vorvertrag unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit − im Ausland vorkommenden Schadenereignissen; − beruflichen und gewerblichen Risiken; − Vorsatz; − vertraglicher Haftung; − Haftpflichtansprüchen gemäß Abschnitt A1-7; − Haftpflichtansprüchen aus Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorge- pflicht unterliegen; − Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit Haftpflichtversicherung ver- einbarte Höchstersatzleistungen und/oder Arbeitsunfähigkeit; − AssistanceSelbstbehalte zu einzelnen Leistungen, werden auf den für den betreffenden Versicherungsfall nachgewiesenen Betrag der Privat-Dienstleistungen; − als Halter Haftpflichtversicherung des unmittel- baren Vorvertrages beim vorherigen Versicherer erhöht beziehungs- weise reduziert. Die Bestimmungen gemäß Ziffer 5.6 und 5.7 bleiben hiervon unberührt. 5.5 Kein Versicherungsschutz besteht - abweichend von Ziffer 5.1 - für Leistungen/Risiken zu folgenden Ausschlüssen/Einschränkungen: 5.5.1 Entschädigungsleistungen, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen ( zum Beispiel Neuwertentschädigung). 5.5.2 Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden. 5.5.3 Ansprüche, die aufgrund Vertrages oder Hüter von TierenZusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. 5.5.4 Schäden, die durch berufliche und gewerbliche Risiken/Tätig- keiten entstehen.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Besitzstandsgarantie. Sollte sich bei einem Schadenereignis Schadenfall herausstellen, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen über seinen Vertrag zur Privat-Haftpflichtversicherung Hausratversicherung des Vorvertrages beim vorheri- gen Versicherer Vorversicherers in Bezug auf den Versicherungsumfang (Deckung von Haftpflichtansprü- chen) bessergestellt gewesen wäre, wird die Medien-Versicherung WWK nach den Versiche- rungsbedingungen Versicherungsbedingun- gen des letzten Vertragsstandes Vertragsstands des direkten Vorvertrages regulierenVorvertrags regu- lieren. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Versicherungsbedingungen des Vorvertrages Vorversicherers zur Verfügung zu stellen. . 13.12.1 Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass − dass a) ununterbrochen Versicherungsschutz nach deutschem Recht und deutschen Bedingun- gen bestand; − die Vorversicherung bei Antragstellung angegeben wurde; − ; b) der Vorvertrag für ein inländisches Risiko abge- schlossen war; c) die bei der Medien-Versicherung WWK versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleis- tung Höchstersatzleistung darstellt; − das bei der Medien-Versicherung versicherte Einzelpersonenschadenlimit die Höchster- satzleistung bei Personenschäden darstellt – auch hinsichtlich der Maximierung; − beitragspflichtige Einschlüsse beim Vorvertrag unberücksichtigt bleiben. . 13.12.2 Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit − im Ausland vorkommenden Schadenereignissen; − mit: a) Vorsatz; b) beruflichen und gewerblichen Risiken; − Vorsatz; − vertraglicher Haftung; − Haftpflichtansprüchen gemäß Abschnitt A1-7; − Haftpflichtansprüchen aus Risiken; c) Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorge- pflicht unterliegen; − Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit Arbeitslo- sigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit; − Assistance; d) Deckungen oder Teil-Dienstleistungen; − als Halter Deckungen nach dem Prinzip der „unbenannten Gefahren“ oder Hüter der „Allgefahren- deckung“, der Reisegepäckversicherung oder der Elektronikversicherung; e) Verträge, die nicht auf Basis einer Allgemeinen Hausrat Versicherung geschlossen wurden; f) Fahrraddiebstahl sowie die Beschädigung von TierenFahrrädern; g) Elementarschäden; h) Glasschäden; i) Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den ge- samten Hausratvertrag oder im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden; j) Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen dieses Vertrages und des Vorvertrages, sofern sie vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss willentlich verursacht wur- den.

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Samples: Hausratversicherung