Besondere Bedingungen für Außenwerbung. 6.1. Für Werbebuchungen, die eine Laufzeit von einem Monat überschreiten (z.B. Dauerwerbestellen, Transportmedien o.ä.), gewährt der Auftragnehmer ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 60 Kalender- tagen, wenn der Werbetreibende, für den die Buchung erfolgt ist, die Zahlung eingestellt oder Insolvenz angemeldet hat.