Formerfordernis Musterklauseln

Formerfordernis. Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage und aller ihrer Bestandteile - einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers - sind gemäß DS-GVO schriftlich abzufassen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann, und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Formerfordernis. Soweit die vorliegende Vereinbarung Schriftlichkeit erwähnt oder für Erklärungen die schriftliche Form verlangt, gilt die Voraussetzung als erfüllt, wenn die fragliche Erklärung in Form einer E-Mail oder mit Hilfe eines elektronischen Signaturwerkzeugs wie PDF oder DocuSign erfolgt. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung aus irgendeinem Grund ungültig sein oder werden, ersetzen die Parteien diese durch eine gültige Bestimmung, die dem ursprünglich vereinbarten Willen der Vertragsparteien möglichst nahe kommt. Die Wirksamkeit des restlichen Vertrages wird dadurch nicht berührt.
Formerfordernis. Ergänzungen, Änderungen, Verzichtserklärungen für eine Bestimmung des vorliegenden Vertrags sind unwirksam, es sei denn, die Vertragspartei, gegenüber der die Ergänzung, Änderung oder Verzichtserklärung geltend gemacht wird, stimmt dem in Textform (z. B. E-Mail, Mitteilungen, usw.) oder schriftlich zu. Übertragungen per Fax, E-Mail oder einer gleichwertigen Form des elektronischen Austauschs bzw. der elektronischen Ausfertigung gelten als Erfüllung der Formerfordernis. Die Vertragsparteien bestätigen und vereinbaren darüber hinaus, dass der vorliegende Vertrag durch Anwendung jeder einfachen oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur (z. B. DokuSign usw.) ausgefertigt, ausgetauscht, gespeichert und verarbeitet werden kann und dass diese elektronischen Signaturen die Erfordernis der Schriftform erfüllen. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sie die Authentizität oder Richtigkeit nicht allein deshalb anfechten werden, weil das Bestellformular und/oder der Vertrag ausschließlich in elektronischer Form ausgefertigt wurde.
Formerfordernis a. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
Formerfordernis. Änderungen sowie die Aufhebung dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Formerfordernis. Die Ausübung des Rechts auf Rücktritt, Kündigung, Anfechtung oder Vertragsänderung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail, ein Brief oder ein Telefax die Textform, sofern der Ab- sender daraus erkennbar ist.
Formerfordernis. Jede Änderung, Ergänzung oder Beendigung dieses Vertrags sowie jede Mitteilung oder sonstige Kommunikation im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform oder der elektronischen Form und muss von einem bevollmächtigten Vertreter der jeweiligen Partei unterzeichnet werden. Das Formerfordernis des vorstehenden Satzes gilt entsprechend für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Formerfordernis. Sämtliche Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag, auch die Abbedingungen dieser Klausel, bedürfen – sofern nicht anders festgelegt, wie z.B. in Ziffer 21 – der Schriftform (unterschriebener Brief, Fax). Sie können – so- fern ausdrücklich mit der VR Payment vereinbart – auch per elektronisch signierter E-Mail – erfolgen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Formerfordernis. Unterzeichnung durch den Einzelkaufmann mit Datum Alter der Unterlagen • max. 12 Monate bei einer Erstoffenlegung • max. 24 Monate bei laufender Offenlegung Beispiele für zusätzlich erforderliche Unterlagen bei veralteten Unterlagen • Betriebswirtschaftliche Auswertungen inkl. Summen- / Saldenlisten • vorläufiger Jahresabschluss • Auftragsbestände • Umsatzlisten • Debitorenlisten • Kreditorenlisten • Zwischenabschlüsse • Liquiditätspläne • Einkommensteuerberechnung • Nachweis, dass der Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt noch nicht ergangen ist (z.B. durch eine Bestätigung des Steuerberaters etc.) Einreichungsfristen • Sobald die Unterlagen vorliegen • Bis zu 12 Monate nach dem Aufstellungsstichtag (Unterlagen dürfen max. 24 Monate alt sein) §18 KWG-Erfordernisse bei einer Personenhandelsgesellschaft und GbR Grundsätzlich erforderliche Unterlagen • Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anhang) • Zusätzlich Offenlegung des Komplementärs bzw. Mehrheitsgesellschafters durch: o Einkommensteuererklärung o Einkommensteuerbescheid o Vermögens- und Schuldenaufstellung (erhalten Sie auf xxx.xxxxxxxxx-xxxxx.xx) o Bei GbRs sind grundsätzlich auch Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse aller Gesellschafter heranzuziehen. Qualität der Unterlagen • Erstellung durch den Steuerberater etc. mit Plausibilitätsbeurteilung oder mit umfassenden Prüfungshandlungen Zusätzlich erforderliche Unterlagen bei abweichender Jahresabschlussqualität • Bei abweichender Jahresabschlussqualität, insbesondere bei der Freizeichnung von Bewertungen durch den Steuerberater etc., werden weitere Unterlagen zur Höhe und Bewertung wesentlicher Positionen der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung benötigt.
Formerfordernis. Änderungen und Ergänzungen dieses AVV und aller seiner Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusi- cherungen des Auftragnehmers – sind gemäß der DS-GVO schriftlich abzufassen. Dies kann jedoch auch in einem elektronischen Format erfolgen. Weiter ist der ausdrückliche Hinweis darauf erforderlich, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung der Bedingungen dieses Vertrags handelt.