Besondere Beschränkungen Musterklauseln

Besondere Beschränkungen. Dem Lizenznehmer ist untersagt, a) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von DMS die Software oder das zugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten sonst wie zugänglich zu machen; b) die Software von einem Computer über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu übertragen; c) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von DMS, die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
Besondere Beschränkungen. Dem Lizenznehmer ist untersagt ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers die Software abzuändern, zu übersetzen oder von der Software abgeleitete Werke zu erstellen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zurück zu entwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zugänglich zu machen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist ausgeschlossen.
Besondere Beschränkungen. Dem Lizenznehmer ist untersagt: • ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Y-COM GmbH die Software oder das zugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten sonstwie zugänglich zu machen, • die Software von einem Computer über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu übertragen, • ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Y-COM GmbH die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, • zu entkompilieren oder zu entassemblieren, • sie zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
Besondere Beschränkungen. Dem Kunden ist untersagt a) die Software oder das zugehörige Material außerhalb der zugestanden Nutzungserlaubnis an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten zugänglich zu machen b) die Software im Ganzen oder in Teilen abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren. Der Kunde ist jedoch im Rahmen der zwingenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Systemen berechtigt, maschinenlesbares Lizenzmaterial mit andern Programmen zu verbinden (Schnittstellen). Der Kunde hat die Software, das schriftliche Material sowie angefertigte Sicherungskopien in angemessener Weise gegen missbräuchliche Nutzung und unbefugten Zugang zu sichern. Es ist ausdrücklich verboten, die Software oder das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen. Als Dritte gelten nicht Mitarbeiter des Kunden oder der Gesellschaft sowie andere Personen, solange sie sich zur vertragsgemäßen Nutzung des Lizenzprogramms für den Kunden bei ihm aufhalten oder dies im Rahmen der zugestandenen Nutzungserlaubnis explizit vorgesehen ist. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht in eine andere Codeform zu bringen, es sei denn, dass dies nach den urheberrechtlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig ist.
Besondere Beschränkungen. Dem Lizenznehmer ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung untersagt, die Daten der Datenbank
Besondere Beschränkungen. Dem Lizenznehmer ist untersagt:
Besondere Beschränkungen. Dem Lizenznehmer ist untersagt: a) Vervielfältigungen, Kopien (Datenträger, PDF, Word-Datei etc.) aller Portfolio-The- menvorlagen an Dritte zu übergeben oder einem Dritten sonst wie zugäng- lich zu machen, b) ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers die Portfolio-The- menvorlagen abzuändern oder zu übersetzen sowie c) Portfolio-Themenvorlagen zu kopieren oder zu vervielfältigen und an Dritte zu verkaufen. Diese Beschränkung schließt auch den Verkauf von gedruckten oder vervielfältigten Portfolio-Themenvorlagen an mögliche Besitzer einer von XXXXXX-Xxxxxxxxx.xx erworbenen Portfolio-Lizenz aus.
Besondere Beschränkungen. Dem Lizenznehmer ist untersagt: a) ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers die Software an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten sonst wie zugänglich zu machen, wobei auch Vermietung und Verleih ausdrücklich untersagt sind, b) die Software zu übersetzen oder abzuändern (insbesondere zu bearbeiten) oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, c) ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers die Software zu dekompilieren oder zu entassemblieren. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, den Quellcode oder den Assembliercode der Dateien abzuleiten, die dem Lizenznehmer in einem ausführbaren Format oder in einem Objektformat zur Verfügung gestellt wurden, und/oder; d) vorbehaltlich der Regelung oben Ziffer 2. die Software zu vervielfältigen; e) die Lizenz auf Dritte zu übertragen oder eine Unterlizenz zu vergeben, oder f) die Software für ungesetzmäßige oder verbotene Zwecke zu verwenden.
Besondere Beschränkungen. Der Einrichtung ist es untersagt, a) ohne vorherige schriftliche Genehmigung der gdw nord, didab anderen als den Menschen mit Behinderung in der Obhut oder Betreuung der Einrichtung zugänglich zu machen; b) didab zu übersetzen oder abzuändern (insbesondere zu bearbeiten) oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; c) ohne vorherige schriftliche Genehmigung der gdw nord didab zu dekompilieren, zurück zu entwickeln (reverse engineering) oder sonst wie zu rekonstruieren bzw. zu entassemblieren; d) vorbehaltlich der Regelung in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen didab oder die In- halte auf didab zu vervielfältigen; e) vorbehaltlich der Regelung in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen den Nutzungszu- gang zu verkaufen oder anderweitig zu veräußern; f) wissentlich Viren, Trojaner, Würmer, logische Bomben oder andere böswillige oder technisch schädliche Materialen oder Codes einzusetzen; g) versuchen, sich unbefugten Zugriff auf die Plattform oder den Server, der die Plattform be- herbergt, oder einen Server, einen Computer oder eine Datenbank, der/die mit der Plattform verbunden ist, zu verschaffen; oder h) die Plattform durch einen Denial-of-Service Angriff oder Distributed-Denial-of-Service Angriff anzugreifen.
Besondere Beschränkungen. Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Dem Lizenznehmer ist untersagt, • ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch Megatech die Software oder das zugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen. • ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Megatech die Software abzuändern, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu disassemblieren. • das Schriftmaterial ohne Erlaubnis von Megatech zu übersetzen oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen • die Software zu verschenken, zu vermieten oder zu verleihen.