Common use of BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN VERKAUF VON PRODUKTEN Clause in Contracts

BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN VERKAUF VON PRODUKTEN. 1 Abänderung, Preiserhöhung, Versand, Gefahrübergang, Versicherungen, Annahmeverzug, Teillieferungen 1.1 ABBOTT ist berechtigt, die Zusammensetzung, die Konstruktion, das Design und/oder das Aussehen des bestellten Vertragsgegenstandes insoweit abzuändern, als dies aus technischen oder medizinischen Gründen erforderlich ist, die Funktionsfähigkeit des Vertragsgegenstands nicht beeinträchtigt und für den Besteller zumutbar ist. 1.2 Im Hinblick auf Warenlieferungen ist ABBOTT zu einer angemessenen Erhöhung des Verkaufspreises insoweit berechtigt, als der vereinbarte Liefertermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss ist und nach dem Vertragsschluss nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen im Hinblick auf den Vertragsgegenstand bei ABBOTT eintreten. 1.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von ABBOTT. Soweit vom Besteller keine Bestimmung getroffen ist, erfolgt die Versendung auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung. 1.4 Die Gefahr geht mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes an das Transportunternehmen oder den Besteller selbst auf den Besteller über. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Vertragsgegenstandes auf den Besteller über. 1.5 Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers. 1.6 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist ABBOTT berechtigt, den Vertragsgegenstand auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen einzulagern. ABBOTT ist unbeschadet ihrer sonstigen Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine dem Besteller gesetzte angemessene Nachfrist zur Abnahme der Lieferung erfolglos verstreicht. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug und läuft während dieses Zeitraums das Verfallsdatum für ein bestelltes Produkt ab, so kann ABBOTT unbeschadet ihrer sonstigen Rechte die Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen verlangen. 1.7 ABBOTT kann aus begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen, soweit die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN VERKAUF VON PRODUKTEN. 1 Abänderung, Preiserhöhung, Versand, Gefahrübergang, Versicherungen, Annahmeverzug, Teillieferungen 1.1 ABBOTT ist berechtigt, die Zusammensetzung, die Konstruktion, das Design und/oder das Aussehen des bestellten Vertragsgegenstandes insoweit abzuändern, als dies aus technischen oder medizinischen Gründen erforderlich ist, die Funktionsfähigkeit des Vertragsgegenstands nicht beeinträchtigt und für den Besteller zumutbar ist. 1.2 Im Hinblick auf Warenlieferungen ist ABBOTT zu einer angemessenen Erhöhung des Verkaufspreises insoweit berechtigt, als zwischen Abschluss des Vertrages und der vereinbarte Liefertermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss ist und nach dem Vertragsschluss nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen Lieferung im Hinblick auf den Vertragsgegenstand nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen, insbesondere, aber nicht beschränkt auf, Währungsschwankungen, Lieferantenpreise, Zölle, Frachten oder Steuern bei ABBOTT eintreten.. Für Preisanpassungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen gilt die Regelung gemäss I.Error! Reference source not found.. 1.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von ABBOTT. Soweit vom Besteller keine Bestimmung getroffen ist, erfolgt die Versendung auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung. 1.4 Die Der Übergang von Nutzen und Gefahr geht mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes an das Transportunternehmen oder den Besteller selbst auf den Besteller übererfolgt im Zeitpunkt der Lieferung. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Vertragsgegenstandes auf den Besteller über. 1.5 Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers. 1.6 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist ABBOTT berechtigt, den Vertragsgegenstand auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen einzulagern. ABBOTT ist unbeschadet ihrer sonstigen Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine dem Besteller gesetzte angemessene Nachfrist zur Abnahme der Lieferung erfolglos verstreicht. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug und läuft während dieses Zeitraums das Verfallsdatum für ein bestelltes Produkt ab, so kann ABBOTT unbeschadet ihrer sonstigen Rechte die Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen verlangen. 1.7 ABBOTT kann aus begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen, soweit die Teillieferung dies für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehenzumutbar ist.

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Samples: General Terms and Conditions

BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN VERKAUF VON PRODUKTEN. 1 Abänderung, Preiserhöhung, Versand, Gefahrübergang, Versicherungen, Annahmeverzug, Teillieferungen 1.1 ABBOTT ist berechtigt, die Zusammensetzung, die Konstruktion, das Design und/oder das Aussehen des bestellten Vertragsgegenstandes insoweit abzuändern, als dies aus technischen oder medizinischen Gründen erforderlich ist, die Funktionsfähigkeit des Vertragsgegenstands nicht beeinträchtigt und für den Besteller zumutbar ist. 1.2 Im Hinblick auf Warenlieferungen ist ABBOTT zu einer angemessenen Erhöhung des Verkaufspreises insoweit berechtigt, als der vereinbarte Liefertermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss ist und nach dem Vertragsschluss nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen im Hinblick auf den Vertragsgegenstand bei ABBOTT eintreten. 1.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus Soweit zwischen ABBOTT und dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von ABBOTT. Soweit vom Besteller keine Bestimmung getroffen istbesondere Vereinbarung vorliegt, erfolgt die Versendung auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung. 1.4 Die Der Übergang von Nutzen und Gefahr geht mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes an das Transportunternehmen oder den Besteller selbst auf den Besteller übererfolgt im Zeitpunkt der Lieferung. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Vertragsgegenstandes auf den Besteller über. 1.5 Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und auf Kosten des BestellersABBOTT versendet die Ware ab einem Netto-Warenwert von CHF 250,00 versandkostenfrei innerhalb der Schweiz. Bei einem Netto-Warenwert unter CHF 250,00 berechnet ABBOTT eine Versandkostenpauschale von CHF 15,00 für den Versand innerhalb der Schweiz. 1.6 Der Versand erfolgt im Regelfall binnen 3 Werktagen (Montag bis Xxxxxxx) ab Bestellung sofern der Besteller keine Sonderzustellung beauftragt. Lieferungen erfolgen ausschliesslich innerhalb der Schweiz. Beauftragt der Besteller eine Sonderzustellung, stellt ABBOTT abweichend zu Ziffer II 1.5 folgende Versandkosten in Rechnung: 1.6.1 Für Expresszustellungen (Zustellung erfolgt am dem der Bestellung nachfolgenden Werktag) werden Versandkosten von 40,00 CHF pro Sendung berechnet. 1.7 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist ABBOTT berechtigt, den Vertragsgegenstand auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen einzulagern. ABBOTT ist unbeschadet ihrer sonstigen Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine dem Besteller gesetzte angemessene Nachfrist zur Abnahme der Lieferung erfolglos verstreicht. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug und läuft während dieses Zeitraums das Verfallsdatum für ein bestelltes Produkt ab, so kann ABBOTT unbeschadet ihrer sonstigen Rechte die Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen verlangen. 1.7 1.8 ABBOTT kann aus begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen, soweit die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

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Samples: General Terms and Conditions

BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN VERKAUF VON PRODUKTEN. 1 Abänderung, Preiserhöhung, Versand, Gefahrübergang, Versicherungen, Annahmeverzug, Teillieferungen 1.1 ABBOTT ist berechtigt, die Zusammensetzung, die Konstruktion, das Design und/oder das Aussehen des bestellten Vertragsgegenstandes insoweit abzuändern, als dies aus technischen oder medizinischen Gründen erforderlich ist, die Funktionsfähigkeit des Vertragsgegenstands nicht beeinträchtigt und für den Besteller zumutbar ist. 1.2 Im Hinblick auf Warenlieferungen ist ABBOTT zu einer angemessenen Erhöhung des Verkaufspreises insoweit berechtigt, als der vereinbarte Liefertermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss ist und nach dem Vertragsschluss nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen im Hinblick auf den Vertragsgegenstand bei ABBOTT eintreten. 1.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz Bei Verkäufen von ABBOTT an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erfolgt die Lieferung von ABBOTT, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb Deutschlands gemäß CIP an den Sitz des Käufers Incoterms 2020. Soweit vom Besteller keine Bestimmung getroffen istIn diesem Fall ist als Lieferort das jeweilige erste Logistikzentrum (Güterverteilzentrum) des Frachtführers in Deutschland, erfolgt das die Versendung auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen VerpackungWare für den Transport an den Kunden erreicht, vereinbart. 1.4 Die Gefahr geht mit der Übergabe Bei Verkäufen von ABBOTT an Unternehmer im Sinne des Vertragsgegenstandes an das Transportunternehmen oder den Besteller selbst auf den Besteller über. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen, so § 14 BGB geht die Gefahr am Tage gemäß der Mitteilung der Versandbereitschaft des Vertragsgegenstandes gemäß Ziffer II. 1.3 vereinbarten Lieferklausel auf den Besteller über. 1.5 Versicherungen erfolgen nur Bei Verkäufen von ABBOTT an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte mit der Übergabe an den Besteller auf Wunsch und den Besteller über. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so geht mit der Begründung des Annahmeverzugs die Gefahr auf Kosten des Bestellersden Besteller über. ABBOTT versendet die Ware ab einem Netto-Warenwert von 250,00 EUR versandkostenfrei innerhalb Deutschlands. Bei einem Netto-Warenwert unter 250,00 EUR berechnet ABBOTT eine Versandkostenpauschale von 25,00 EUR für den Versand innerhalb Deutschlands. Die Frachtkosten für Lieferungen ins Ausland sind vom Besteller in tatsächlich anfallender Höhe zu tragen. 1.6 Der Versand erfolgt im Regelfall binnen 3 Werktagen (Montag bis Xxxxxxx) ab Bestellung sofern der Besteller keine Sonderzustellung beauftragt. Beauftragt der Besteller eine Sonderzustellung innerhalb Deutschlands, stellt ABBOTT abweichend zu Ziffer II 1.6 folgende Versandkosten in Rechnung: 1.6.1 Für Expresszustellungen (Zustellung erfolgt am dem der Bestellung nachfolgenden Werktag) werden Versandkosten von 40,00 EUR pro Sendung berechnet. 1.7 Verlangt der Besteller eine Express-Zustellung außerhalb Deutschlands, berechnet Abbott abweichend zu Ziffer II. 1.3 bzw. 1.6 die Kosten hierfür nach tatsächlichem Aufwand. 1.8 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist ABBOTT berechtigt, den Vertragsgegenstand auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen einzulagern. ABBOTT ist unbeschadet ihrer sonstigen Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine dem Besteller gesetzte angemessene Nachfrist zur Abnahme der Lieferung erfolglos verstreicht. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug und läuft während dieses Zeitraums das Verfallsdatum für ein bestelltes Produkt ab, so kann ABBOTT unbeschadet ihrer sonstigen Rechte die Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen verlangen. 1.7 1.9 ABBOTT kann aus begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen, soweit die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

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Samples: General Terms and Conditions