Common use of Besondere Bestimmungen für Firewalls Clause in Contracts

Besondere Bestimmungen für Firewalls. Bei Firewalls, die vom ISP aufgestellt, betrieben und/oder überprüft wurden, geht der ISP prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Der ISP weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit durch Firewall-Systeme nicht erreicht werden kann. Die Haftung des ISP für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der ISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der ISP weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis des ISP. Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch vom ISP für andere Kunden des ISP gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet der ISP (unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn er keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder kein qualifizierter Hinweis auf die Rechtsverletzung vorliegt (vgl. ISPA Code of Conduct – Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers, abrufbar auf xxx.xxxx.xx).

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Samples: www.ifunk.at, www.ortswaerme.info, www.ortsinfo.at

Besondere Bestimmungen für Firewalls. Bei Firewalls, die vom ISP aufgestellt, betrieben und/oder überprüft wurden, geht der ISP prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Der ISP weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit durch Firewall-Systeme nicht erreicht werden kann. Die Haftung des ISP für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der ISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der ISP weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis des ISP. Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch vom ISP für andere Kunden des ISP gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet der ISP (unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und ausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn er keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder kein qualifizierter Hinweis auf die Rechtsverletzung vorliegt (vgl. ISPA Code of Conduct – Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers, abrufbar auf xxx.xxxx.xx).

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Samples: bluespeed.eu

Besondere Bestimmungen für Firewalls. Bei Firewalls, die vom ISP aufgestellt, betrieben und/oder überprüft wurden, geht der ISP prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Der ISP weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit durch Firewall-Systeme nicht erreicht werden kann. Die Haftung des ISP für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme Sys- teme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der ISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der ISP weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis des ISP. Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch vom ISP für andere Kunden des ISP gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet der ISP (unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn er keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder kein qualifizierter Hinweis auf die Rechtsverletzung vorliegt (vgl. ISPA Code of Conduct – Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers, abrufbar auf xxx.xxxx.xx).

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Samples: www.managed-office.at

Besondere Bestimmungen für Firewalls. Bei Firewalls, die vom ISP aufgestellt, betrieben und/oder überprüft wurden, geht der ISP prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Der ISP weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit durch Firewall-Systeme nicht erreicht werden kann. Die Haftung des ISP für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der ISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der ISP weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis des ISP. Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch vom ISP für andere Kunden des ISP gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet der ISP (unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse-ausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn er keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder kein qualifizierter Hinweis auf die Rechtsverletzung vorliegt (vgl. ISPA Code of Conduct – Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers, abrufbar auf xxx.xxxx.xx).

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Samples: www.stadtwerke-kitzbuehel.at

Besondere Bestimmungen für Firewalls. Bei Firewalls, die vom dievom ISP aufgestellt, betrieben und/oder überprüft wurden, geht der ISP prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Der ISP weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit durch Firewall-Systeme nicht erreicht werden kann. Die Haftung des ISP für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist ausgeschlossen. .Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der ISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der ISP weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis des ISP. Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch vom ISP für andere Kunden des ISP gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet der ISP (unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn er keine tatsächliche Kenntnis von Kenntnisvon der Rechtsverletzung hat oder kein qualifizierter Hinweis auf die Rechtsverletzung vorliegt (vgl. ISPA Code of Conduct Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers, abrufbar auf xxx.xxxx.xx).

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Samples: www.mediacomp.at