Besondere Obliegenheiten. a. Zur Vermeidung von Überschwemmungs- und Rückstauschäden hat der Versicherungsnehmer als Gebäudeeigentümer - oder als Mieter, wenn er nach dem Mietvertrag verpflichtet ist - wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück und Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten. b. Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, kann der Versicherer nach B 3.3.1.2 und B 3.3.3. VHB 2019 zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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Samples: Hausratversicherung – Ferienhauskonzept, Besondere Bedingungen Für Die Hausratversicherung – Homecare (Bb VHB 2019 Homecare)
Besondere Obliegenheiten. a. Zur a) Der Versicherungsnehmer hat zur Vermeidung von Überschwemmungs- und bzw. Rückstauschäden hat der Versicherungsnehmer als Gebäudeeigentümer - oder als Mieter, wenn er nach dem Mietvertrag dazu verpflichtet ist - wasserführende Anlagen Abfluss- leitungen auf dem Versicherungsgrundstück frei zu halten und Rückstausicherungen stets funktionsbereit funkti- onsbereit zu halten.
b. b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, kann so ist der Versicherer nach B 3.3.1.2 und B 3.3.3unter den in § 22 Nr. 3 VHB 21/SD 02.2021 bzw. VHB 2019 22/SD 02.2022 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung Kündi- gung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei seinleistungsfrei.
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Samples: Hausratversicherung
Besondere Obliegenheiten. a. a) Zur Vermeidung von Überschwemmungs- und bzw. Rückstauschäden hat der Versicherungsnehmer als Gebäudeeigentümer - – oder als Mieter, wenn er nach dem Mietvertrag verpflichtet ist - wasserführende – wasser- führende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück und Rückstausicherungen Rück- stausicherungen stets funktionsbereit zu halten.
b. b) Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, kann so ist der Versicherer nach B 3.3.1.2 und B 3.3.3. VHB 2019 unter den in Teil C § 8 beschriebenen Voraus- setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei seinteil- weise leistungsfrei.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Besondere Obliegenheiten. a. Zur a) Der Versicherungsnehmer hat zur Vermeidung von Überschwemmungs- und bzw. Rückstauschäden hat der Versicherungsnehmer als Gebäudeeigentümer - oder als Mieter, wenn er nach dem Mietvertrag dazu verpflichtet ist - wasserführende Anlagen Abfluss- leitungen auf dem Versicherungsgrundstück frei zu halten und Rückstausicherungen stets funktionsbereit funkti- onsbereit zu halten.
b. Verletzt b) Verletzen der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, kann so ist der Versicherer nach B 3.3.1.2 und B 3.3.3unter den in § 22 Nr. 3 VHB 21/SD 02.2021 bzw. VHB 2019 22/SD 02.2022 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung Kündi- gung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei seinleistungsfrei.
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Samples: Hausratversicherung
Besondere Obliegenheiten. a. Zur Vermeidung von Überschwemmungs- und Rückstauschäden Rücks- tauschäden hat der Versicherungsnehmer als Gebäudeeigentümer Gebäudeeigen- tümer - oder als Mieter, wenn er nach dem Mietvertrag verpflichtet ver- pflichtet ist - wasserführende -wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück Versiche- rungsgrundstück gegen Rückstau zu sichern und Rückstausicherungen Rückstau- sicherungen stets funktionsbereit zu halten.
b. Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser ObliegenheitenObliegenhei- ten, kann der Versicherer nach B 3.3.1.2 und B 3.3.3. VHB 2019 zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
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Samples: Hausratversicherung