Besondere Obliegenheiten. In Erweiterung der vertraglich vereinbarten Obliegenheiten gilt für die Differenzdeckung: a) Sie haben Unterlagen über den zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblichen Versicherungsumfang der anderweitig bestehenden Versicherung zu beschaffen und aufzubewahren und auf Verlangen einzureichen. b) Sie haben bei und nach Eintritt eines Versicherungsfalls zunächst dem Versicherer der anderweitig bestehenden Versicherung den Schadeneintritt anzuzeigen und dort Ihre Ansprüche geltend zu machen. c) Sobald Sie von dem anderweitigen Versicherer informiert werden, dass ein gemeldeter Schadenfall dort nicht oder nicht in vollem Umfang unter die Leistungspflicht fällt, haben Sie uns den Schadenfall unverzüglich anzuzeigen.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Besondere Obliegenheiten. In Erweiterung der vertraglich vereinbarten Obliegenheiten gilt für die DifferenzdeckungDiffe- renzdeckung:
a) Sie haben Unterlagen über den zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblichen maßgeb- lichen Versicherungsumfang der anderweitig bestehenden Versicherung zu beschaffen und aufzubewahren und auf Verlangen einzureichen.
b) Sie haben bei und nach Eintritt eines Versicherungsfalls Versicherungsfalles zunächst dem Versicherer der anderweitig bestehenden Versicherung den Schadeneintritt anzuzeigen und dort Ihre Ansprüche geltend zu machen.
c) Sobald Xxxxxx Sie von dem anderweitigen Versicherer informiert werden, dass ein gemeldeter Schadenfall dort nicht oder nicht in vollem Umfang unter die Leistungspflicht Leis- tungspflicht fällt, haben Sie uns den Schadenfall unverzüglich anzuzeigen.
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Samples: Hausratversicherung
Besondere Obliegenheiten. In Erweiterung der vertraglich vereinbarten Obliegenheiten gilt für die DifferenzdeckungDifferenz- deckung:
a) Sie haben Unterlagen über den zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblichen maßgeb- lichen Versicherungsumfang der anderweitig bestehenden Versicherung zu beschaffen und aufzubewahren und auf Verlangen einzureichen.
b) Sie haben bei und nach Eintritt eines Versicherungsfalls Versicherungsfalles zunächst dem Versicherer Versi- cherer der anderweitig bestehenden Versicherung den Schadeneintritt anzuzeigen anzu- zeigen und dort Ihre Ansprüche geltend zu machen.
c) Sobald Xxxxxx Sie von dem anderweitigen Versicherer informiert werden, dass ein gemeldeter Schadenfall dort nicht oder nicht in vollem Umfang unter die Leistungspflicht Lei- stungspflicht fällt, haben Sie uns den Schadenfall unverzüglich anzuzeigen.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Besondere Obliegenheiten. In Erweiterung der vertraglich vereinbarten Obliegenheiten gilt für die DifferenzdeckungDifferenz- deckung:
a) Sie haben Unterlagen über den zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblichen maßgeb- lichen Versicherungsumfang der anderweitig bestehenden Versicherung zu beschaffen und aufzubewahren und auf Verlangen einzureichen.
b) Sie haben bei und nach Eintritt eines Versicherungsfalls Versicherungsfalles zunächst dem Versicherer Versi- cherer der anderweitig bestehenden Versicherung den Schadeneintritt anzuzeigen anzuzei- gen und dort Ihre Ansprüche geltend zu machen.
c) Sobald Xxxxxx Sie von dem anderweitigen Versicherer informiert werden, dass ein gemeldeter Schadenfall dort nicht oder nicht in vollem Umfang unter die Leistungspflicht Lei- stungspflicht fällt, haben Sie uns den Schadenfall unverzüglich anzuzeigen.
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