Besondere Rechte des Auftragnehmers. 1.5.1 Arbeiten auf Verlangen des Auftraggebers oder der Montageleitung, gegen die der Auftragnehmer wichtige Bedenken hat (z.B. bezüglich der Sicherheitsvorschriften), kann der Auftragnehmer ablehnen. Diese sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.