Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und be- sondere Ausschlüsse). A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle ande- ren Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).
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Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und be- sondere Ausschlüsse). A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken Risi- ken geltenden besonderen Ausschlüsse. Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden fin- den auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle ande- ren anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. A1-4 – Leistungen Leis- tungen der Versicherung oder A1-7 – Allgemeine AusschlüsseAus- schlüsse).
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