Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungs- diensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen. Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Ver- brauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte und Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedin- gungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung von Entgelten von Zahlungsdiensterahmenverträgen (z. B. Kontovertrag) richtet sich nach der Regelung unter Punkt „Änderung von Entgelten bei typischer- weise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase.
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Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungs- diensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen. Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Ver- brauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte und Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedin- gungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung von Entgelten von Zahlungsdiensterahmenverträgen (z. B. Kontovertragzum Beispiel Kontover- trag) richtet sich nach der Regelung unter Punkt „Änderung von Entgelten bei typischer- weise typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebaseAllge- meinen Geschäftsbedingungen.
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Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungs- diensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen. Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Ver- brauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte und Entgelte, Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedin- gungen Sonderbe- dingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung von Entgelten von Zahlungsdiensterahmenverträgen (z. B. Kontovertrag) richtet sich nach der Regelung unter Punkt „Änderung von Entgelten bei typischer- weise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase.
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Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungs- diensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen. Bei Verbraucherdarlehensverträgen Verbraucherdarlehensverträ gen und Zahlungsdiensteverträgen Zahlungsdiensteverträ gen mit Ver- brauchern für fü r Zahlungen richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte und Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedin- gungen sowie ergänzend ergä nzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung Ä nderung von Entgelten von Zahlungsdiensterahmenverträgen Zahlungsdiensterahmenverträ gen (z. z.B. Kontovertrag) richtet sich nach der Regelung unter Punkt „Änderung „ Ä nderung von Entgelten bei typischer- weise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschä ftsbedingungen der ebase.
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