Bestandsdaten. 7.1.1. Die Gesellschaft darf personenbezogene Daten (Bestandsdaten) des Kunden erheben, ver- arbei-ten und nutzen, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses über die Nutzung der Providerdienste erforderlich sind, gesetzliche Vorschriften die Datenerhebung, - verarbeitung, oder –nutzung anordnen bzw. erlauben oder der Kunde eingewilligt hat.
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Bestandsdaten. 7.1.16.1.1. Die Gesellschaft darf personenbezogene Daten (Bestandsdaten) des Kunden erheben, ver- arbei-ten arbeiten und nutzen, soweit diese sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses mit ihm über die Nutzung der Providerdienste Dienstleistungen erforderlich sind, gesetzliche Vorschriften die Datenerhebung, - verarbeitung, oder –nutzung anordnen bzw. erlauben oder der Kunde eingewilligt hat.
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