Common use of Bestandsdaten Clause in Contracts

Bestandsdaten. 6.1.1. Die Gesellschaft darf personenbezogene Daten (Bestandsdaten) des Kunden erheben, ver- arbeiten und nutzen, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses mit ihm über die Nutzung der Dienstleistungen erforderlich sind. 6.1.2. Eine Verarbeitung und Nutzung der Bestandsdaten für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung oder der bedarfsgerechten Gestaltung technischer Einrichtungen durch die Gesellschaft ist nur zulässig, soweit der Kunde in diese ausdrücklich eingewilligt hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Trustcenterdienstleistungen Und Besondere Geschäftsbedingungen Für Software Und Warenverkäufe, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Trustcenterdienstleistungen Und Besondere Geschäftsbedingungen Für Software Und Warenverkäufe

Bestandsdaten. 6.1.17.1.1. Die Gesellschaft darf personenbezogene Daten (Bestandsdaten) des Kunden erheben, ver- arbeiten arbei-ten und nutzen, soweit sie diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses mit ihm über die Nutzung der Dienstleistungen Providerdienste erforderlich sind, gesetzliche Vorschriften die Datenerhebung, - verarbeitung, oder –nutzung anordnen bzw. erlauben oder der Kunde eingewilligt hat. 6.1.27.1.2. Eine Verarbeitung und Nutzung der Bestandsdaten für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung oder der zur bedarfsgerechten Gestaltung technischer Einrichtungen durch die Gesellschaft Gesell-schaft ist nur zulässig, soweit der Kunde in diese ausdrücklich eingewilligt hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Mietvertrag