Telefonauskunft Musterklauseln

Telefonauskunft. Auskünfte über die in öffentlichen Teilnehmerverzeichnissen vorhandenen Daten dürfen im Einzelfall von uns oder durch Dritte - z. B. über eine Telefonauskunft - erteilt werden. Wurden Sie in ein Verzeichnis gemäß Punkt c. aufgenommen, wird Ihre Rufnummer beauskunftet, sofern Sie dieser Auskunft nicht widersprechen. Wünschen Sie eine Auskunft, können Sie entscheiden, ob auch über Ihren kompletten Eintrag Auskunft erteilt werden soll. Ihr Name und Ihre Anschrift Auskunftssuchenden, denen nur Ihre Rufnummer bekannt ist („Inverssuche“) mitgeteilt, sofern Sie dieser Auskunft nicht widersprechen.
Telefonauskunft. Auskünfte über die in öffentlichen Teilnehmerverzeichnissen vorhandenen Daten dürfen im Einzelfall von uns oder durch Dritte – z.B. über eine Telefonauskunft – erteilt werden. Wurden Sie in ein Verzeichnis aufgenommen, wird Ihre Rufnummer beauskunftet, sofern Sie dieser Auskunft nicht widersprechen. Wünschen Sie eine Beauskunftung, können Sie entscheiden, ob auch über Ihren kompletten Eintrag Auskunft erteilt werden soll. Ihr Name und Ihre Anschrift werden Auskunfts- suchenden, denen nur Ihre Rufnummer bekannt ist („Inverssuche“) mitgeteilt, sofern Sie dieser Auskunft nicht widersprechen. Nutzung der in öffentlichen Teilnehmerverzeichnissen und in Verzeichnissen für Auskunftsdienste gespeicherten Daten zu Werbezwecken durch Dritte Die in den Teilnehmerverzeichnissen eingetragenen Daten können von jedermann für werbliche Zwecke nach den Vorschriften der DSGVO/BDSG genutzt werden. Wenn Sie nicht mit der werblichen Nutzung Ihrer Daten durch Dritte einverstanden sind, können Sie gegenüber einzelnen Unternehmen der Nutzung Ihrer Daten widersprechen. Sie können sich auf die beim Deutschen Direktmarketing Verband geführte „Robinson-Liste“ setzen lassen. Diese wird von allen dem Verband angeschlossenen Werbeunternehmen respektiert. Die Adresse lautet: DDV, Robinsonliste, Xxxxxxxx 00 00, 00000 Xxxxxxxxx | xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xx
Telefonauskunft. Auskünfte über die in öffentlichen Teilnehmerverzeichnissen vorhandenen Kundendaten dürfen im Einzelfall von der Städ- tische Werke Netz + Service GmbH oder durch Dritte – z. B. über eine Telefonauskunft – erteilt werden. Wurden Sie in ein Verzeichnis gemäß Ziffer 7 aufgenommen, wird
Telefonauskunft. Auskünfte über die in öffentlichen Teilnehmerverzeichnissen vorhandenen Kundendaten dürfen im Einzelfall von der SWF oder durch Dritte - z.B. über eine Telefonauskunft - erteilt werden. Wurden Sie in ein Verzeichnis gemäß Ziffer 7 aufgenommen, wird • Ihre Rufnummer beauskunftet, sofern Sie dieser Auskunft nicht widersprechen. Wünschen Sie eine Beauskunftung, können Sie entscheiden, ob auch über Ihren kompletten Eintrag Auskunft erteilt werden soll. • Ihr Name und Ihre Anschrift Auskunftssuchenden, denen nur Ihre Rufnummer bekannt ist („Inversauskunft“), mitgeteilt, sofern Sie dieser Auskunft nicht widersprechen.
Telefonauskunft. Auskünfte über die in öffentlichen Teilnehmerver- zeichnissen vorhandenen Kundendaten dürfen im Einzelfall von Vodafone oder durch Dritte – z.B. über eine Telefonauskunft – erteilt werden. Wurden Sie in ein Verzeichnis aufgenommen, wird • Ihre Rufnummer beauskunftet, sofern Sie dieser Auskunft nicht widersprechen. Wünschen Sie eine Beauskunftung, können Sie entscheiden, ob auch über Ihren kompletten Eintrag Auskunft erteilt werden soll. • Ihr Name und Ihre Anschrift Auskunftssuchenden, denen nur Ihre Rufnummer bekannt ist („Inversauskunft“) mitgeteilt, sofern Sie dieser Auskunft nicht widerspre- chen.
Telefonauskunft. Auskünfte über die in öffentlichen Teilnehmerverzeichnissen vorhandenen Kundendaten dürfen im Einzelfall von Breitband-Korn oder durch Dritte - z.B. über eine Telefonauskunft - erteilt werden. Wurden Sie in ein Verzeichnis gemäß Ziffer 7 aufgenommen, wird: Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten für die o.g. Zwecke. Ihre Daten werden erstmals ab dem Zeitpunkt der Erhebung, soweit Sie oder ein Dritter uns diese mitteilen, verarbeitet. Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, wenn das Vertragsverhältnis mit Ihnen beendet ist, sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesetzlichen Rechtfertigungsgründe für die Speicherung bestehen. Sie haben ein Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Sie haben nach Art. 21 DSGVO das Recht, die Einwilligung zu widerrufen. Weiterhin haben Sie das Recht auf Berichtigung Ihrer Daten (Art. 16 DSGVO), auf Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Zudem haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. ● Ihre Rufnummer beauskunftet, sofern Sie dieser Auskunft nicht widersprechen. Wünschen Sie eine Beauskunftung, können Sie entscheiden, ob auch über Ihren kompletten Eintrag Auskunft erteilt werden soll. ● Ihr Name und Ihre Anschrift Auskunftssuchenden, denen nur Ihre Rufnummer bekannt ist („Inversauskunft“), mitgeteilt, sofern Sie dieser Auskunft nicht widersprechen.
Telefonauskunft. Auskünfte über die in öffentlichen Teilnehmerverzeichnissen vorhandenen Kundendaten dürfen im Einzelfall von der FGW oder durch Dritte - z.B. über eine Telefonauskunft - erteilt werden. Wurden Sie in ein Verzeichnis gemäß Ziffer 7 aufgenommen, wird
Telefonauskunft. Auskünfte über die in öffentlichen Teilnehmerverzeichnissen vorhandenen Kundendaten dürfen im Einzelfall von AIG oder durch Dritte - z.B. über eine Telefonauskunft - erteilt werden. Wurden Sie in ein Verzeichnis gemäß Ziffer 7 aufgenommen, wird a. Ihre Rufnummer beauskunftet, sofern Sie dieser Auskunft nicht widerspre- chen. Wünschen Sie eine Beauskunftung, können Sie entscheiden, ob auch über Ihren kompletten Eintrag Auskunft erteilt werden soll. b. Ihr Name und Ihre Anschrift Auskunftssuchenden, denen nur Ihre Rufnum- mer bekannt ist („Inversauskunft“), mitgeteilt, sofern Sie dieser Auskunft nicht widersprechen.
Telefonauskunft. Auskünfte über die in öffentlichen Teilnehmerverzeichnissen vorhandenen Kundendaten dürfen im Einzelfall von der Thüga Energie GmbH oder durch Dritte - z.B. über eine Telefonauskunft - erteilt werden. Wurden Sie in ein Verzeichnis gemäß Ziffer 7 aufge- nommen, wird Ihre Rufnummer beauskunftet, sofern Sie dieser Auskunft nicht widersprechen. Wün- schen Sie eine Beauskunftung, können Sie entscheiden, ob auch über Ihren kompletten Eintrag Auskunft erteilt werden soll. Ihr Name und Ihre Anschrift Auskunftssuchenden, denen nur Ihre Rufnummer bekannt ist („Inversauskunft“), mitgeteilt, sofern Sie dieser Auskunft nicht widersprechen.

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  • Auskunftserteilung Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.