Bestellungs- und Abschlusskompetenz des Aufsichtsrats Musterklauseln

Bestellungs- und Abschlusskompetenz des Aufsichtsrats. 1.2. Festsetzung der Vorstandsvergütung
Bestellungs- und Abschlusskompetenz des Aufsichtsrats. Im Folgenden soll, ausgehend von der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG), unter Berücksichtigung der einschlägigen Regelwerke auf die Festlegung der Vergütung von Vorständen in Kreditinstituten eingegangen werden. Die zentrale Rolle bei der Fest- legung der Vorstandsvergütung nimmt der Aufsichtsrat (AR) ein, was aus der alleinigen Kompetenz des AR zur Bestellung der Mitglieder des Vorstands folgt, die sich in § 75 Abs 1 Satz 1 AktG findet.1 Diese Kompetenz kann nicht durch die Satzung einer Ände- rung unterzogen werden. Auch der Aufsichtsrat selbst hat nach § 75 Abs 1 AktG nicht die Befugnis, die Bestellung der Vorstandsmitglieder durch einen Beschluss an ein ande- res Organ der Gesellschaft zu delegieren.2 Die Bestellung erfolgt zwar grundsätzlich nach der hL3 durch Beschluss des AR im Plenum, jedoch spricht nichts dagegen, diese Kompetenz an einen mitbestimmten Aus- schuss des AR zu delegieren.4 Für die wirksame Bestellung reicht die einfache Mehrheit aus5, wobei jedoch von diesem Erfordernis in der Satzung abgegangen werden kann. Ne- ben der Festlegung von anderen Mehrheitserfordernissen kann auch dem AR-Vor- sitzenden ein Dirimierungsrecht bei Stimmengleichheit eingeräumt werden.6 Vom Erfordernis der doppelten Mehrheit kann jedoch nicht in der Satzung abgegangen werden,7 weshalb es für die Bestellung einer Person zum Mitglied des Vorstands der AG nicht nur der allgemeinen Beschlusserfordernisse im Plenum bedarf, sondern darüber hi- naus noch gemäß § 110 Abs 3 ArbVG der Mehrheit der nach dem AktG oder der Satzung bestellten Aufsichtsratsmitglieder (Kapitalvertreter).8 Die Mehrheit der Kapitalvertreter ist dabei aufgrund der Aktionärsschutzklausel unabhängig von ihrer Anwesenheit in der einberufenen Sitzung festzustellen. Die Annahme der Bestellung durch den Bestellten kann schriftlich, mündlich oder konkludent erfolgen.9 Der Bestellungsbeschluss selbst ist bis zur Annahmeerklärung durch den Bestellten schwebend unwirksam.10 Mit der Bestellungskompetenz geht auch die Zuständigkeit des AR, konkret des AR- Vorsitzenden, zum Abschluss des Anstellungsvertrags mit den Mitgliedern des Vor-

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.