Common use of Bestätigungsvermerk Clause in Contracts

Bestätigungsvermerk. Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der SGL CARBON SE, Wiesbaden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buch- führung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetz- lichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs- grundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Xxxxxxxx/Xxxxxxxxx xx Xxxx, 00. Februar 2013 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Turowski von Xxxxxx Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Ausleihungen an verbundene Unternehmen Wertpapiere des Anlagevermögens 31.12.2011 31.12.2012T€9.531 701.706 770.176 31.12.2012T€ 42.750 728.180 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2 Sonstige Vermögensgegenstände 3 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 4 Rechnungsabgrenzungsposten 5 Gezeichnetes Kapital 6 180.830 Nennbetrag eigener Anteile 76 Ausgegebenes Kapital Bedingtes Kapital 72.009 T€ (VJ: 72.808 T€) Kapitalrücklage 7 Gewinnrücklagen 8 Bilanzgewinn 9 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 10 Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen 11 Anleihen (davon konvertibel 520.200 T€, VJ: 282.600 T€) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Sonstige Verbindlichkeiten 179.145 641.424 124.399 20.000 Beteiligungsergebnis 14 90.559 19.406 Abschreibungen (-) / Wertaufholungen (+) auf Finanzanlagen 15 –4.120 6.785 Zinsergebnis 16 15.298 12.055 Sonstige betriebliche Erträge 17 55.086 40.237 Allgemeine Verwaltungskosten 18 –33.074 –34.549 Sonstige betriebliche Aufwendungen 19 –78.096 –39.692 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 20 –5.672 –213 Sonstige Steuern 21 –331 –429 Gewinnvortrag 5.941 7.600 Einstellung in (-) / Entnahme aus (+) andere Gewinnrücklagen –19.825 8.800 Der Jahresabschluss der SGL Carbon SE ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind den Besonderheiten der SGL Carbon SE als Holdinggesellschaft angepasst. Einige gesetzlich vorgesehene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zum besseren Verständnis und aus Gründen der Übersichtlichkeit zu- sammengefasst. Der Anhang enthält die entsprechenden Einzelangaben bzw. die entsprechenden Erläuterungen. Die SGL Carbon SE als oberstes Mutterunternehmen stellt zum 31.12.2012 einen IFRS- Konzernabschluss nach § 315a HGB auf.

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Bestätigungsvermerk. Wir haben den Jahresabschluss - von der TLG IMMOBILIEN AG, Berlin, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus BilanzKonzerngesamtergebnisrechnung, Gewinn- Konzernbilanz, Konzernkapital- flussrechnung, Veränderung des Konzerneigenkapitals und Verlustrechnung Anhang – sowie Anhang - unter Einbeziehung den Be- richt über die Lage der Buchführung Gesellschaft und den Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der SGL CARBON SE, Wiesbaden, des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 2015 geprüft. Die Buch- führung und die Aufstellung von Jahresabschluss Konzernabschluss und Lagebericht Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den deutschen IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwen- denden handelsrechtlichen Vorschriften liegen liegt in der Verantwortung der gesetz- lichen gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung Konzernabschluss und über Lagebericht den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung anzuwendenden Rechnungsle- gungsvorschriften und durch den Lagebericht Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen Prü- fungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche mög- liche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben An- gaben in Buchführung, Jahresabschluss Konzernabschluss und Lagebericht Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Kon- zerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unter- nehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- grundsätze Bilanzie- rungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen ge- setzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses Konzernab- schlusses und des LageberichtsBerichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vor- schriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaftdes Konzerns. Der Lagebericht, Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht im Ein- klang mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, steht in Einklang mit dem JahresabschlussKonzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Xxxxxxxx/Xxxxxxxxx xx XxxxBerlin, 0011. Februar 2013 Xxxx 2016 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Turowski von Xxxxxxxxx Xxxxxx Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Ausleihungen an verbundene Unternehmen Wertpapiere des Anlagevermögens 31.12.2011 31.12.2012T€9.531 701.706 770.176 31.12.2012T€ 42.750 728.180 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2 Sonstige Vermögensgegenstände 3 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 4 Rechnungsabgrenzungsposten 5 Gezeichnetes Kapital 6 180.830 Nennbetrag eigener Anteile 76 Ausgegebenes Kapital Bedingtes Kapital 72.009 T€ (VJ: 72.808 T€) Kapitalrücklage 7 Gewinnrücklagen 8 Bilanzgewinn 9 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 10 Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen 11 Anleihen (davon konvertibel 520.200 T€, VJ: 282.600 T€) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Sonstige Verbindlichkeiten 179.145 641.424 124.399 20.000 Beteiligungsergebnis 14 90.559 19.406 Abschreibungen (-) / Wertaufholungen (+) auf Finanzanlagen 15 –4.120 6.785 Zinsergebnis 16 15.298 12.055 Sonstige betriebliche Erträge 17 55.086 40.237 Allgemeine Verwaltungskosten 18 –33.074 –34.549 Sonstige betriebliche Aufwendungen 19 –78.096 –39.692 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 20 –5.672 –213 Sonstige Steuern 21 –331 –429 Gewinnvortrag 5.941 7.600 Einstellung in (-) / Entnahme aus (+) andere Gewinnrücklagen –19.825 8.800 Der Jahresabschluss der SGL Carbon SE ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind den Besonderheiten der SGL Carbon SE als Holdinggesellschaft angepasst. Einige gesetzlich vorgesehene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zum besseren Verständnis und aus Gründen der Übersichtlichkeit zu- sammengefasst. Der Anhang enthält die entsprechenden Einzelangaben bzw. die entsprechenden Erläuterungen. Die SGL Carbon SE als oberstes Mutterunternehmen stellt zum 31.12.2012 einen IFRS- Konzernabschluss nach § 315a HGB auf.BERICHT ÜBER DIE LAGE DER GESELLSCHAFT UND DES KONZERNS DETAILINDEX

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Bestätigungsvermerk. Bericht zum Jahresabschluss Wir haben den Jahresabschluss - der Unternehmung "Wien Kanal", � bestehend aus Bilanzder Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der SGL CARBON SE, Wiesbaden, für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr vom 1sowie dem Anhang, geprüft. Januar bis Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den statutarischen bzw. den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 geprüft2021 sowie der Ertragslage der Unternehmung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Die Buch- führung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetz- lichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über Lagebericht abzugeben. für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommendurchgeführt. Danach ist Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung so zu planen des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Unternehmung unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und durchzuführenberufsrechtlichen Vorschriften, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs- grundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtsdiesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Beurteilung bildetunser Prüfungsurteil zu dienen. Unsere Prüfung hat Verantwortlichkeit und Haftung ist analog zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der § 275 Abs 2 UGB (Haftungsregelungen bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht Abschlussprüfung einer kleinen oder mittelgroßen Gesellschaft) gegenüber der Unternehmung und auch gegenüber Dritten mit insgesamt 2 Millionen Euro begrenzt. Verantwortlichkeiten des Direktors für den Jahresabschluss Der Direktor der Unternehmung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den gesetzlichen statutarischen bzw. österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GesellschaftUnternehmung vermittelt. Der LageberichtFerner ist der Direktor verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Soweit die Angelegenheit der Personalverrechnung bzw. der Umsatzsteuerverrechnung nach dem Statut bzw. der Geschäftseinteilung des Magistrates anderen Dienststellen zugewiesen sind und eine Auswirkung auf den Jahresabschluss haben, erstreckt sich die Verantwortung des Direktors nur insoweit, als sie den Einflussbereich der Unternehmung "Wien Kanal" betreffen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Direktor dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Unternehmung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die Organe beabsichtigen, entweder die Unternehmung zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Unternehmung "Wien Kanal" Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurdeZiel, steht ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Unternehmung abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der vom Direktor angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Direktor dargestellten geschätzten Werte in Einklang der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch Organe sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit dem JahresabschlussEreignissen oder Gegebenheiten besteht, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Unternehmung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Unternehmung von der Lage Fortführung der Gesellschaft Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und stellt den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die Chancen zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Risiken Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Soweit die Angelegenheiten der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Xxxxxxxx/Xxxxxxxxx xx Xxxx, 00. Februar 2013 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Turowski von Xxxxxx Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Ausleihungen an verbundene Unternehmen Wertpapiere des Anlagevermögens 31.12.2011 31.12.2012T€9.531 701.706 770.176 31.12.2012T€ 42.750 728.180 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2 Sonstige Vermögensgegenstände 3 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 4 Rechnungsabgrenzungsposten 5 Gezeichnetes Kapital 6 180.830 Nennbetrag eigener Anteile 76 Ausgegebenes Kapital Bedingtes Kapital 72.009 T€ (VJ: 72.808 T€) Kapitalrücklage 7 Gewinnrücklagen 8 Bilanzgewinn 9 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 10 Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen 11 Anleihen (davon konvertibel 520.200 T€, VJ: 282.600 T€) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Sonstige Verbindlichkeiten 179.145 641.424 124.399 20.000 Beteiligungsergebnis 14 90.559 19.406 Abschreibungen (-) / Wertaufholungen (+) auf Finanzanlagen 15 –4.120 6.785 Zinsergebnis 16 15.298 12.055 Sonstige betriebliche Erträge 17 55.086 40.237 Allgemeine Verwaltungskosten 18 –33.074 –34.549 Sonstige betriebliche Aufwendungen 19 –78.096 –39.692 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 20 –5.672 –213 Sonstige Steuern 21 –331 –429 Gewinnvortrag 5.941 7.600 Einstellung in (-) / Entnahme aus (+) andere Gewinnrücklagen –19.825 8.800 Der Jahresabschluss der SGL Carbon SE ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind den Besonderheiten der SGL Carbon SE als Holdinggesellschaft angepasst. Einige gesetzlich vorgesehene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zum besseren Verständnis und aus Gründen der Übersichtlichkeit zu- sammengefasst. Der Anhang enthält die entsprechenden Einzelangaben Personalverrechnung bzw. der Umsatzsteuerverrechnung nach dem Statut bzw. der Geschäftseinteilung des Magistrates anderen Dienststellen zugewiesen sind und eine Auswirkung auf den Jahresabschluss haben, erstreckt sich unsere Verantwortung auf die entsprechenden ErläuterungenPrüfung der Plausibilität dieser Finanzdaten. Die SGL Carbon SE als oberstes Mutterunternehmen stellt Beilage I Unternehmung "Wien Kanal" � zum 31.12.2012 einen IFRS- Konzernabschluss nach § 315a HGB auf.31.12.2021 Aktiva 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020 Passiva 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020

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Bestätigungsvermerk. Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Die Buchführung und den Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der SGL CARBON SE, Wiesbaden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buch- führung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetz- lichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs- grundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und gesetzli- chen Vorschriften. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger ordnungsgemä- ßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GesellschaftKapitalgesellschaft. Der Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, Lagebericht steht in im Einklang mit dem JahresabschlussJahresab- schluss!". Grundsätzlich ist es Sache der Gesellschafter, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild den Jahresabschluss festzustellen und über die Ge- winnverwendung zu beschließen (§ 46 Abs. 1 GmbH-Gesetz). Die Gesellschafter sind dabei nicht an die von der Lage der Gesellschaft Geschäftsführung vorgelegte Fassung gebunden. Diese ist lediglich ein Vorschlag – auch wenn diese bereits geprüft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Xxxxxxxx/Xxxxxxxxx xx Xxxx, 00. Februar 2013 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Turowski von Xxxxxx Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Ausleihungen an verbundene Unternehmen Wertpapiere des Anlagevermögens 31.12.2011 31.12.2012T€9.531 701.706 770.176 31.12.2012T€ 42.750 728.180 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2 Sonstige Vermögensgegenstände 3 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 4 Rechnungsabgrenzungsposten 5 Gezeichnetes Kapital 6 180.830 Nennbetrag eigener Anteile 76 Ausgegebenes Kapital Bedingtes Kapital 72.009 T€ (VJ: 72.808 T€) Kapitalrücklage 7 Gewinnrücklagen 8 Bilanzgewinn 9 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 10 Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen 11 Anleihen (davon konvertibel 520.200 T€, VJ: 282.600 T€) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Sonstige Verbindlichkeiten 179.145 641.424 124.399 20.000 Beteiligungsergebnis 14 90.559 19.406 Abschreibungen (-) / Wertaufholungen (+) auf Finanzanlagen 15 –4.120 6.785 Zinsergebnis 16 15.298 12.055 Sonstige betriebliche Erträge 17 55.086 40.237 Allgemeine Verwaltungskosten 18 –33.074 –34.549 Sonstige betriebliche Aufwendungen 19 –78.096 –39.692 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 20 –5.672 –213 Sonstige Steuern 21 –331 –429 Gewinnvortrag 5.941 7.600 Einstellung in (-) / Entnahme aus (+) andere Gewinnrücklagen –19.825 8.800 Der Jahresabschluss der SGL Carbon SE ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellttestiert ist. Die Posten Gesellschafter können diesen Vorschlag nach freiem Ermessen im Rahmen ordnungsgemäßer Bilanzierung umgestalten. Dies hat der Gewinn- Gesellschafter substanziiert vorzutragen. Kommt es wegen fehlender Zustimmung eines/mehrerer Gesellschafter nicht zu einem Feststellungsbeschluss, ist zu unterscheiden: ▪ Wirkt der Gesellschafter nicht mit, wird das Gericht auf Antrag der übrigen Gesellschafter ein Gestaltungsurteil fällen – sofern die vorgesehene Beschluss-Mehrheit ohne diesen Gesell- schafter nicht erreicht werden kann. ▪ Bestehen inhaltliche Differenzen und Verlustrechnung sind beschließen die übrigen Gesellschafter dennoch, dann kann der widersprechende Gesellschafter Feststellungsklage einreichen. Stellen Sie den Besonderheiten der SGL Carbon SE als Holdinggesellschaft angepasstJahresabschluss den Gesellschaftern frühzeitig zur Verfügung. Einige gesetzlich vorgesehene Posten der Bilanz Achten Sie darauf, dass die Gesellschafter ihre Kritikpunkte substanziiert und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zum besseren Verständnis und aus Gründen der Übersichtlichkeit zu- sammengefasst. Der Anhang enthält die entsprechenden Einzelangaben schriftlich vortragen bzw. einreichen und zwar vor der Gesellschafterversammlung, auf der der Jahresabschluss festgestellt werden soll. Sor- gen Sie dafür, dass die entsprechenden Erläuterungenvon den Gesellschaftern beauftragten (Steuer-) Berater das qualifizierte Kon- fliktgespräch suchen und fundierte (Kompromiss-) Lösungen vorschlagen. Die SGL Carbon SE als oberstes Mutterunternehmen stellt zum 31.12.2012 Sind die Ablehnungsgründe formal oder inhaltlich nicht stichhaltig (auf den letzten Drücker, ohne bi- lanzrechtliche Begründung/Quelle) lassen Sie es dennoch zur Beschlussfassung kommen. Dem ü- bergangenen Gesellschafter bleibt es überlassen, dagegen zu klagen. Ist Einstimmigkeit für die Be- schlussfassung vorgesehen, sollten Sie von vornherein einen IFRS- Konzernabschluss nach § 315a HGB aufRechtsanwalt einschalten.

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