Common use of Bestätigungsvermerk Clause in Contracts

Bestätigungsvermerk. Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der TLG IMMOBILIEN AG, Berlin, für das Ge- schäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verant- wortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresab- schluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshand- lungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftli- che und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rech- nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Ein- schätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Kon- zerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grund- lage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell- schaft. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend dar. Berlin, 11. Xxxx 2016 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Xxxxxxxxx Xxxxxx Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer

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Samples: Audit Report

Bestätigungsvermerk. Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der TLG IMMOBILIEN AG, Berlin, für das Ge- schäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verant- wortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresab- schluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshand- lungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftli- che und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rech- nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Ein- schätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Kon- zerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grund- lage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und gesetzli- chen Vorschriften. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger ordnungsgemä- ßer Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell- schaftKapitalgesellschaft. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns Lagebericht steht in im Einklang mit dem JahresabschlussJahresab- schluss!". Grundsätzlich ist es Sache der Gesellschafter, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild den Jahresabschluss festzustellen und über die Ge- winnverwendung zu beschließen (§ 46 Abs. 1 GmbH-Gesetz). Die Gesellschafter sind dabei nicht an die von der Lage Geschäftsführung vorgelegte Fassung gebunden. Diese ist lediglich ein Vorschlag – auch wenn diese bereits geprüft und testiert ist. Die Gesellschafter können diesen Vorschlag nach freiem Ermessen im Rahmen ordnungsgemäßer Bilanzierung umgestalten. Dies hat der Gesellschaft Gesellschafter substanziiert vorzutragen. Kommt es wegen fehlender Zustimmung eines/mehrerer Gesellschafter nicht zu einem Feststellungsbeschluss, ist zu unterscheiden: ▪ Wirkt der Gesellschafter nicht mit, wird das Gericht auf Antrag der übrigen Gesellschafter ein Gestaltungsurteil fällen – sofern die vorgesehene Beschluss-Mehrheit ohne diesen Gesell- schafter nicht erreicht werden kann. ▪ Bestehen inhaltliche Differenzen und stellt beschließen die Chancen übrigen Gesellschafter dennoch, dann kann der widersprechende Gesellschafter Feststellungsklage einreichen. Stellen Sie den Jahresabschluss den Gesellschaftern frühzeitig zur Verfügung. Achten Sie darauf, dass die Gesellschafter ihre Kritikpunkte substanziiert und Risiken schriftlich vortragen bzw. einreichen und zwar vor der zukünftigen Entwicklung zu- treffend darGesellschafterversammlung, auf der der Jahresabschluss festgestellt werden soll. BerlinSor- gen Sie dafür, 11dass die von den Gesellschaftern beauftragten (Steuer-) Berater das qualifizierte Kon- fliktgespräch suchen und fundierte (Kompromiss-) Lösungen vorschlagen. Xxxx 2016 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Xxxxxxxxx Xxxxxx Wirtschaftsprüferin WirtschaftsprüferSind die Ablehnungsgründe formal oder inhaltlich nicht stichhaltig (auf den letzten Drücker, ohne bi- lanzrechtliche Begründung/Quelle) lassen Sie es dennoch zur Beschlussfassung kommen. Dem ü- bergangenen Gesellschafter bleibt es überlassen, dagegen zu klagen. Ist Einstimmigkeit für die Be- schlussfassung vorgesehen, sollten Sie von vornherein einen Rechtsanwalt einschalten.

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Samples: Schnellkurs Für Geschäftsführer Der GMBH Und Der Unternehmergesellschaft (Haftungsbeschränkt)

Bestätigungsvermerk. DER DÜRR AKTIENGESELLSCHAFT, STUTTGART VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS PRÜFUNGSURTEILE „Wir haben den Jahresabschluss - der Dürr AG – bestehend aus Bilanz, der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der TLG IMMOBILIEN AG, Berlin, für das Ge- schäftsjahr Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der Dürr AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 (im Folgenden: „Lagebericht“) geprüft. Die Buchführung im Kapitel „Nachhaltigkeit“ des Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung sowie die Angaben im Abschnitt „Weitere Angaben zur Unternehmensführung“ und die Aufstellung von Jahresabschluss und Bericht über die Lage auf der Gesellschaft und des Konzerns nach Unternehmensweb- site zugänglich gemachte Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen handelsrechtlichen gesetzlichen Vorschriften liegen in der Verant- wortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresab- schluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshand- lungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftli- che und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rech- nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Ein- schätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Kon- zerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grund- lage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführtnicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung auf Grund aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse Erkenntnisse: ◼ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen deutschen, für Kapi- talgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- Vermögens- und Ertragslage der Gesell- schaft. Der Bericht über die Lage Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und des Konzerns steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend Entwick- lung zutreffend dar. BerlinUnser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Kapitel „Nachhaltigkeit“ des Lageberichts enthaltenen nichtfinanziellen Konzernerklärung sowie auf die Angaben im Abschnitt „Weitere Angaben zur Unternehmensführung“ und die auf der Unternehmens- website zugänglich gemachte Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, 11. Xxxx 2016 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Xxxxxxxxx Xxxxxx Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüferdass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ord- nungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

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Samples: Jahresabschluss

Bestätigungsvermerk. Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Bericht über die Lage Lagebericht, der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der TLG IMMOBILIEN AGSGL CARBON SE, BerlinWiesbaden, für das Ge- schäftsjahr Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 2012 geprüft. Die Buchführung Buch- führung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verant- wortung Verantwortung der gesetzlichen gesetz- lichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresab- schluss Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung Buchführung und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshand- lungen Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftli- che wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rech- nungslegungsbezogenen rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze Bilanzierungs- grundsätze und der wesentlichen Ein- schätzungen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Kon- zernsLageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grund- lage Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell- schaftGesellschaft. Der Bericht über die Lage Lagebericht, der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend zutreffend dar. BerlinXxxxxxxx/Xxxxxxxxx xx Xxxx, 1100. Xxxx 2016 Februar 2013 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Xxxxxxxxx Turowski von Xxxxxx Wirtschaftsprüferin WirtschaftsprüferWirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Ausleihungen an verbundene Unternehmen Wertpapiere des Anlagevermögens 31.12.2011 31.12.2012T€9.531 701.706 770.176 31.12.2012T€ 42.750 728.180 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2 Sonstige Vermögensgegenstände 3 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 4 Rechnungsabgrenzungsposten 5 Gezeichnetes Kapital 6 180.830 Nennbetrag eigener Anteile 76 Ausgegebenes Kapital Bedingtes Kapital 72.009 T€ (VJ: 72.808 T€) Kapitalrücklage 7 Gewinnrücklagen 8 Bilanzgewinn 9 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 10 Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen 11 Anleihen (davon konvertibel 520.200 T€, VJ: 282.600 T€) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Sonstige Verbindlichkeiten 179.145 641.424 124.399 20.000 Beteiligungsergebnis 14 90.559 19.406 Abschreibungen (-) / Wertaufholungen (+) auf Finanzanlagen 15 –4.120 6.785 Zinsergebnis 16 15.298 12.055 Sonstige betriebliche Erträge 17 55.086 40.237 Allgemeine Verwaltungskosten 18 –33.074 –34.549 Sonstige betriebliche Aufwendungen 19 –78.096 –39.692 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 20 –5.672 –213 Sonstige Steuern 21 –331 –429 Gewinnvortrag 5.941 7.600 Einstellung in (-) / Entnahme aus (+) andere Gewinnrücklagen –19.825 8.800 Der Jahresabschluss der SGL Carbon SE ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind den Besonderheiten der SGL Carbon SE als Holdinggesellschaft angepasst. Einige gesetzlich vorgesehene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zum besseren Verständnis und aus Gründen der Übersichtlichkeit zu- sammengefasst. Der Anhang enthält die entsprechenden Einzelangaben bzw. die entsprechenden Erläuterungen. Die SGL Carbon SE als oberstes Mutterunternehmen stellt zum 31.12.2012 einen IFRS- Konzernabschluss nach § 315a HGB auf.

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Samples: Audit Report

Bestätigungsvermerk. Wir haben den Jahresabschluss - von der TLG IMMOBILIEN AG, Berlin, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus BilanzKonzerngesamtergebnisrechnung, Gewinn- Konzernbilanz, Konzernkapital- flussrechnung, Veränderung des Konzerneigenkapitals und Verlustrechnung Anhang – sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Bericht Be- richt über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der TLG IMMOBILIEN AG, Berlin, für das Ge- schäftsjahr Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den deutschen IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwen- denden handelsrechtlichen Vorschriften liegen liegt in der Verant- wortung Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresab- schluss unter Einbeziehung der Buchführung Konzernabschluss und über den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung anzuwendenden Rechnungsle- gungsvorschriften und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshand- lungen Prü- fungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftli- che wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche mög- liche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rech- nungslegungsbezogenen rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben An- gaben in Buchführung, Jahresabschluss Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns Kon- zerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unter- nehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungsgrundsätze Bilanzie- rungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Ein- schätzungen Einschätzungen der gesetzlichen ge- setzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses Konzernab- schlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Kon- zernsKonzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grund- lage Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vor- schriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell- schaftdes Konzerns. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang im Ein- klang mit dem JahresabschlussKonzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend zutreffend dar. Berlin, 11. Xxxx 2016 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Xxxxxxxxx Xxxxxx Wirtschaftsprüferin WirtschaftsprüferWirtschaftsprüfer BERICHT ÜBER DIE LAGE DER GESELLSCHAFT UND DES KONZERNS DETAILINDEX

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Samples: Audit Report

Bestätigungsvermerk. An die BIO-FROST Westhof GmbH Wir haben den Jahresabschluss - der BIO-FROST Westhof GmbH — bestehend aus Bilanz, der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie Anhang - dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalge- sellschaften geltenden, handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Einbeziehung Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und den Bericht über die Lage Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund- sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Konzerns Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels- rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufs- pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der TLG IMMOBILIEN AGAuffassung, Berlindass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für das Ge- schäftsjahr vom 1Kapitalgesellschaften geltenden, handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Fer- ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Über- einstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von Jahresabschluss und Bericht über wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Lage gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft und des Konzerns nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Verant- wortung Fortführung der gesetzlichen Vertreter der GesellschaftUnternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Unsere Aufgabe ist esDarüber hinaus sind sie dafür ver- antwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellun- gen ist sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresab- schluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugebenbeinhaltet. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommendurchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Danach Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grund- lage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbe- absichtigter — falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungs- handlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem, für die Prüfung so des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen planen, die unter den gegebenen Um- ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der, von den gesetzlichen Vertretern angewandten, Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und durchzuführendamit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des, von den gesetzlichen Ver- tretern, angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmen- stätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut- same Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass Unrichtigkeiten und Verstößeeine wesentliche Unsicherheit besteht, die sich sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die Darstellung dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, un- ser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf- tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des durch den Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshand- lungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftli- che und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rech- nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Ein- schätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Kon- zerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grund- lage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell- schaftGesellschaft vermittelt. Der Bericht über Wir erörtern mit den, für die Lage Überwachung, Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem JahresabschlussPrüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt ein- schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend dar. Berlin, 11. Xxxx 2016 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Xxxxxxxxx Xxxxxx Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüferwir während unserer Prüfung feststellen.

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Samples: Wertpapierprospekt

Bestätigungsvermerk. Bericht zum Jahresabschluss Wir haben den Jahresabschluss - der Unternehmung "Wien Kanal", � bestehend aus Bilanzder Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der TLG IMMOBILIEN AG, Berlin, für das Ge- schäftsjahr vom 1an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft. Januar bis Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den statutarischen bzw. den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2015 geprüft2021 sowie der Ertragslage der Unternehmung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verant- wortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresab- schluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung so zu planen des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Unternehmung unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und durchzuführenberufsrechtlichen Vorschriften, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshand- lungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftli- che und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rech- nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Ein- schätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Kon- zernsdiesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grund- lage die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Beurteilung bildetunser Prüfungsurteil zu dienen. Unsere Prüfung hat Verantwortlichkeit und Haftung ist analog zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der § 275 Abs 2 UGB (Haftungsregelungen bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht Abschlussprüfung einer kleinen oder mittelgroßen Gesellschaft) gegenüber der Unternehmung und auch gegenüber Dritten mit insgesamt 2 Millionen Euro begrenzt. Verantwortlichkeiten des Direktors für den Jahresabschluss Der Direktor der Unternehmung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den gesetzlichen statutarischen bzw. österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell- schaftUnternehmung vermittelt. Der Bericht Ferner ist der Direktor verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Soweit die Angelegenheit der Personalverrechnung bzw. der Umsatzsteuerverrechnung nach dem Statut bzw. der Geschäftseinteilung des Magistrates anderen Dienststellen zugewiesen sind und eine Auswirkung auf den Jahresabschluss haben, erstreckt sich die Verantwortung des Direktors nur insoweit, als sie den Einflussbereich der Unternehmung "Wien Kanal" betreffen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Direktor dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Unternehmung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die Organe beabsichtigen, entweder die Unternehmung zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Unternehmung "Wien Kanal" Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Unternehmung abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der vom Direktor angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Direktor dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Lage Angemessenheit der Gesellschaft und Anwendung des Konzerns steht Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch Organe sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Unternehmung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in Einklang mit dem Jahresabschlussunserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Unternehmung von der Lage Fortführung der Gesellschaft Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und stellt den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die Chancen zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Risiken Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Soweit die Angelegenheiten der zukünftigen Entwicklung zu- treffend darPersonalverrechnung bzw. Berlinder Umsatzsteuerverrechnung nach dem Statut bzw. der Geschäftseinteilung des Magistrates anderen Dienststellen zugewiesen sind und eine Auswirkung auf den Jahresabschluss haben, 11erstreckt sich unsere Verantwortung auf die Prüfung der Plausibilität dieser Finanzdaten. Xxxx 2016 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Xxxxxxxxx Xxxxxx Wirtschaftsprüferin WirtschaftsprüferBeilage I Unternehmung "Wien Kanal" � zum 31.12.2021 Aktiva 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020 Passiva 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020 X. � Xxxxxxxxxxxxxx X. � Xxxxxxxxxxxx

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