Umsatzerlöse Musterklauseln

Umsatzerlöse. Im Geschäftsjahr 2022 wurden TEUR 87.425 (Vj. TEUR 82.038) aus Dienstleistungen realisiert, davon TEUR 67.955 (Vj. TEUR 67.111) mit verbundenen Unternehmen in Deutschland. In den externen Umsatzerlösen in Höhe von TEUR 19.470 (Vj. TEUR 14.927) sind Erlöse aus Meilensteinzahlungen in Höhe von TEUR 3.000 (Vj. TEUR 500). Die Umsätze mit Dritten verteilen sich wie folgt nach den Standorten der Kunden auf die geographischen Regionen: 2022 2021 TEUR TEUR Vereinigte Staaten von Amerika 15.637 13.202 Deutschland 3.833 1.162 Dänemark 0 500 Restliches Europa 0 63 Total 19.470 14.927
Umsatzerlöse. 2. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen
Umsatzerlöse. Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf: Spielbetrieb 10.206 30,1 17.004 29,6 Werbung 7.559 22,3 8.582 14,9 Fernseh- und Hörfunkverwertung 8.406 24,8 24.302 42,3 Transfer 7.050 20,8 6.519 11,3 Handel 584 1,7 968 1,7 Gesamt 33.924 100,0 57.472 100,0 Die Umsatzerlöse entfallen fast ausschließlich auf die Lizenzabteilung.
Umsatzerlöse. Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus dem Verkauf von Video-Management-Systemlösungen in Höhe von TEUR 59.436 (i.Vj. TEUR 58.985), Erlöse aus dem Verkauf von Bauteilen an externe Fertiger in Höhe von TEUR 4.478 (i.Vj. TEUR 2.520), Erlöse aus der Auftragsentwicklung für Konica Minolta, Inc. Tokio, Japan, in Höhe von TEUR 3.563 (i.Vj. TEUR 1.714) und übrige Erlöse in Höhe von TEUR 422 (i.Vj. TEUR 241). Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Video-Management-Systemlösungen entfallen mit TEUR 18.637 (i.Vj. TEUR 20.611) auf Deutschland und mit TEUR 21.982 (i.Vj. TEUR 21.110) auf das übrige Europa sowie mit TEUR 18.817 (i.Vj. TEUR 17.264) auf den Rest der Welt. Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 143 (i.Vj. TEUR 227) und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 46 (i.Vj. TEUR 161) ausgewiesen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen lediglich im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zur Zahlung von Mieten, Leasing und Materialbezug sowie Devisentermingeschäften von TEUR 4.981. Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 198 (i.Vj. TEUR 132) und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 243 (i.Vj. TEUR 131) ausgewiesen.
Umsatzerlöse. Die vollständig im Inland erzielten Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus der Erbrin- gung von Dienstleistungen und Mieteinnahmen sowie aus der Sekundärvermarktung von Spei- cherkapazitäten. In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erlöse in Höhe von 61 T€ enthalten (Vorjahr 97 T€). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 1.105 T€ (Vorjahr 1.833 T€) enthalten, die im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen und Erstattungen für Vorjahre resultieren.
Umsatzerlöse. (14) 34.124 35.255
Umsatzerlöse. Die Umsatzerlöse beinhalten vor allem Erträge aus Konzernumlagen und Kostenweiterbelastungen an ver- bundene Unternehmen in Höhe von 33.112 Tsd. €. Die weiterbelasteten Kosten beinhalten überwiegend Personalaufwendungen der unterstützenden Fachabteilungen.
Umsatzerlöse. Die Umsatzerlöse betragen EUR 14.302.071,19 (Vorjahr EUR 15.663.648,53).
Umsatzerlöse. Die Erfassung von Umsätzen und Erträgen erfolgt grundsätzlich erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Verfügungsgewalt über die verkauften Waren, Erzeugnissen und erbrachten Dienstleistungen auf den Käufer übergegangen ist und somit ein Kontrollübergang stattgefunden hat. Umsätze und Erträge werden abzüglich gewährter Xxxxxx, Boni und Rabatte ausgewiesen. Die Übertragung der Verfügungsgewalt kann zu einem Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum erfolgen. Die aus Verträgen mit Kunden der BayWa resultierenden Leistungsverpflichtungen werden größtenteils zu einem Zeitpunkt erfüllt. In diesen Fällen wird der Umsatz dann realisiert, wenn die Verfügungsmacht über die Güter auf den Kunden übergegangen ist, also regelmäßig zum Zeitpunkt der Lieferung und Leistung an den Kunden. Die aus Verträgen mit Kunden der BayWa resultierenden Leistungsverpflichtungen, die über einen Zeitraum erfüllt werden, entfallen insbesondere auf die Segmente Technik (z. B. Neubauten in der Stalltechnik), Bau (z. B. auf schlüsselfertige Hausbauten und das Projekt- geschäft im mehrgeschossigen Wohnungsbau) sowie Regenerative Energien (z. B. Bau bei Wind- und Solarparks). Gemäß IFRS 15 ist für diese und ähnliche Projekte die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung entsprechend dem Projektfortschritt verpflichtend anzuwenden, wobei der Projektfortschritt nach Maßgabe des Kostenanfalls gemessen wird (sogenannte Cost-to-Cost-Methode). Der Leistungsfortschritt wird auf Basis der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtauftragskosten ermittelt. Erlöse für Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden, sind nach IFRS 15 nur dann zu erfassen, wenn der jeweilige Projektfortschritt im Hinblick auf die vollständige Erfüllung der Leistungsverpflichtung auf Basis der für die Cost-to-Cost-Methode erforderlichen Informationen angemessen und verlässlich ermittelt werden kann. Sofern die BayWa das Ergebnis einer Leistungsverpflich- tung nicht angemessen bewerten kann, weiterhin aber davon ausgeht, dass die bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung angefallenen Kosten wieder eingebracht werden können, werden bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Ergebnis der Leistungsverpflichtung angemessen bewertet werden kann, Erlöse nur im Umfang der angefallenen Kosten erfasst. Ist demgegenüber davon auszugehen, dass die bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung angefallenen Kosten nicht wieder eingebracht werden können, wird eine Drohverlustrüc...