Besuchsreise. Wenn eine versicherte Person im Ausland ernsthaft erkrankt oder schwer verunfallt und mehr als 7 Tage hospitalisiert werden muss, organisiert und bezahlt der Versicherer eine Besuchsreise für eine der versicherten Person nahestehende Person an das Krankenbett (Bahnbillett 1. Klasse, Flugbillett Economy-Klasse).
Appears in 2 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen Zusatzversicherungen, Versicherungsbedingungen
Besuchsreise. Wenn eine versicherte Person im Ausland ernsthaft erkrankt oder schwer verunfallt ver- unfallt und mehr als 7 Tage hospitalisiert werden muss, organisiert und bezahlt der Versicherer die Not- rufzentrale eine Besuchsreise für eine der versicherten Person nahestehende Person an das Krankenbett (Bahnbillett 1. Klasse, Flugbillett Economy-Klasse). Die Kosten werden vom Versicherer übernommen.
Appears in 1 contract
Besuchsreise. Wenn eine versicherte Person im Ausland ernsthaft erkrankt oder schwer verunfallt und mehr als 7 Tage hospitalisiert werden muss, organisiert und bezahlt der Versicherer die Notrufzentrale eine Besuchsreise für eine der versicherten Person nahestehende Person an das Krankenbett (Bahnbillett 1. Klasse, Flugbillett Economy-Klasse). Die Kosten werden vom Versicherer übernommen.
Appears in 1 contract
Samples: Tourist Insurance Agreement