Betreuungsbeitrag Musterklauseln

Betreuungsbeitrag. Die Eltern der angemeldeten Xxxxxxx und Schülerinnen verpflichten sich mit ihrer Unter- schrift unter diesem Betreuungsvertrag, für die Teilnahme an der Offenen Ganztags- schule zu Beginn des Schuljahres einen Teilnehmerbeitrag in Höhe von zurzeit 45 €/Monat für die Monate August bis Juli des folgenden Jahres zu zahlen (Preisände- rungen vorbehalten). Für Geschwisterkinder halbiert sich der Monatsbeitrag (22,50€).
Betreuungsbeitrag. Der Betreuungsbeitrag entspricht der Höhe nach dem von der Stadt Wien geförderten Betreuungsbeitrag für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren (bis Schuleintritt) und wird für jene Kinder, die den Förderungs- bedingungen entsprechen, nicht eingehoben. Der Zuschuss zum Betreuungsbeitrag seitens der MA10 kann nur gewährt werden, wenn eine Anmeldung bei der Kindergartendatenbank erfolgt und die dort ausgestellte Kindernummer dem Kindergarten bekannt gegeben wird. Sollte die Kindernummer nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, sind die entgangenen Förderzuschüsse von den Eltern zu tragen. Ebenfalls werden den Eltern bei Wegfall der Betreuung in der Kündigungsfrist entgangene Förderungen in Rechnung gestellt. Abrechenbar sind Kinder - mit Kund*innennummer der MA10-Wiener Kindergärten - mit aufrechtem Elternvertrag und - bei regelmäßigem Besuch des Kindes von mindestens 16 Wochenstunden in der elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtung - Ausnahme: Kinder im Probemonat (Eingewöhnungszeit) für maximal ein Monat Nicht abrechenbar sind Kinder: - ohne Kund*innennummer der MA10-Wiener Kindergärten - wenn kein aufrechter Elternvertrag vorhanden ist - die während der Kündigungsfrist nicht betreut wurden - die im selben Monat bereits eine andere elementare Bildungs- und Betreuungseinrichtung besucht haben - ab Beginn der Schulpflicht (z.B. Entlassung zum häuslichen Unterricht) - die mehr als 4 Wochen durchgehend im Urlaub waren (ausgenommen Juli und August) - die mehr als 4 Wochen durchgehend nicht anwesend waren
Betreuungsbeitrag a) Der Betreuungsbeitrag beträgt 10,00 € pro Tag. Ab dem 2. Kind (Geschwister) 8,00 € pro Tag.
Betreuungsbeitrag a. Der monatlich zu zahlende Betrag für die Betreuung beträgt z.Zt. € 47, -- je Kind. Ein Antrag auf Kostenübernahme des Geschwisterkindes kann bei der Stadt Willich beantragt werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.