Common use of Betrieb und Instandhaltung Clause in Contracts

Betrieb und Instandhaltung. Betrieb und Instandhaltung der Wärmeübergabestation erfolgen durch das Fernwärmeversorgungsunternehmen oder einen durch diese beauftragten Fachbetrieb. Das FVU übernimmt die laufende Überwachung sowie die ordnungsgemäße Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung sowie den ggf. erforderlichen Austausch der Wärmeübergabestation während der Vertragslaufzeit. Schäden aufgrund mutwilliger Beschädigung oder unsachgemäßer Bedienung der Wärmeübergabestation sind von der Verpflichtung des FVU nach Satz 1 nicht erfasst. Der Kunde ist verpflichtet, ihm bekannte Störungen an der Wärmeübergabestation unverzüglich dem FVU mitzuteilen.

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Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme